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Author Topic: Nötige Sicherheitsvorkehrungen für BTC Verkauf über SEPA  (Read 1423 times)
Serpens66
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March 14, 2017, 01:47:12 PM
 #21

Ein ähnliches thema im englischen Bereich:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1804728.0

jemand behauptet da, dass auch barüberweisungen schonmal zurückgeholt wurden, aber nennt leider keine Quelle.
Alles in allem ist der Thread eher weniger hilfreich, sondern verduelticht die Problematik,dass es keine wirklich sichere Zahlungsmöglichkeit, abgesehen von cryptowährungen , gibt.

Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Wink                          
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Aswan
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March 14, 2017, 01:59:42 PM
 #22

Ab einen Betrag von 1000€ werden die Personalien des Einzahlenden aufgenommen.
Darunter ist auf Risiko der Einzahlers auch eine Falschnennung von Daten möglich.
Zudem bieten viele Banken laut Internet keine Barzahlungen mehr an.

Die Postbank bietet es meines Wissens noch an, und die gibts wirklich überall in DE. Ja, ab einem bestimmten Betrag muss man seine Personalien angeben (Ausweis zeigen). Manche Banken machen das auch unabhängig von Betrag.
Es ist aber egal ob man am ende die Richtigen oder falschen Daten vom Barüberweisenden hat, denn man hat das Geld ja sicher.

Gerade fiel mit noch etwas ein: Man könnte sich per Nachnahmeservice der Post bezahlen lassen. Das ist auch eine Überweisung, die man dann von der Post bekommt (dauert allerdings ein paar Tage) und der Käufer hat hier auch Bar gezahlt, also ist es sicher. Und die Post kommt damit sogar nach Hause. In die Sendung könnte man einen Code legen, den der Empfänger einem dann zukommen lässt um den Erhalt (und damit die Bezahlung) zu beweisen. So kann man die BTC gleich frei geben, auch wenn das Geld erst in ein paar Tagen kommt.
MinerVonNaka
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March 14, 2017, 02:50:55 PM
 #23

Für mich das einzige was sicher ist, ist Western Union und weil es sicher ist kostet auch etwas.
mezzomix
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March 14, 2017, 03:22:14 PM
 #24

Der Käufer kann eine Barüberweisung statt einer normalen Überweisung machen. Allerdings muss er dafür zu einer Filiale und das kostet auch ein wenig. Aber so wärs wohl sicher.
Kann der Empfänger die Barüberweisung immer eindeutig erkennen?
Na klar: der Absender sollte/musste in der Bank ein Video drehen und dann mit Yutube verlinkten

Das bringt als Nachweis gar nichts, da so ein Video leicht zu fälschen ist. Es muss eine Kennung auf der eingehenden Überweisung sein, auf die der Sender keinen Einfluss hat und die den Charakter der Bareinzahlung klar erkennbar macht. Ein Verrechnungskonto der Senderbank könnte sowas sein - so wie ich die Banken kenne, werden sie Auskünfte aber "aus Datenschutzgründen" ablehnen.
Bitze
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March 14, 2017, 06:18:43 PM
 #25

Für mich das einzige was sicher ist, ist Western Union und weil es sicher ist kostet auch etwas.

Da hast du aber keine Ahnung, wieviele Kreditkarten betrüger da unterwegs sind ist unnormal.
MinerVonNaka
Sr. Member
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March 15, 2017, 11:22:05 AM
 #26

Der Käufer kann eine Barüberweisung statt einer normalen Überweisung machen. Allerdings muss er dafür zu einer Filiale und das kostet auch ein wenig. Aber so wärs wohl sicher.
Kann der Empfänger die Barüberweisung immer eindeutig erkennen?
Na klar: der Absender sollte/musste in der Bank ein Video drehen und dann mit Yutube verlinkten

Das bringt als Nachweis gar nichts, da so ein Video leicht zu fälschen ist. Es muss eine Kennung auf der eingehenden Überweisung sein, auf die der Sender keinen Einfluss hat und die den Charakter der Bareinzahlung klar erkennbar macht. Ein Verrechnungskonto der Senderbank könnte sowas sein - so wie ich die Banken kenne, werden sie Auskünfte aber "aus Datenschutzgründen" ablehnen.
Mezoooooooo das war doch nur Scherz zur "selfies" Gesellschaft
Chefin
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March 15, 2017, 01:27:14 PM
 #27

Ein ähnliches thema im englischen Bereich:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1804728.0

jemand behauptet da, dass auch barüberweisungen schonmal zurückgeholt wurden, aber nennt leider keine Quelle.
Alles in allem ist der Thread eher weniger hilfreich, sondern verduelticht die Problematik,dass es keine wirklich sichere Zahlungsmöglichkeit, abgesehen von cryptowährungen , gibt.

Ok, genaue Belege fehlen mir auch und meistens ist es mir zu doof deswegen lange zu googlen. ich sag einfach etwas und wer es nicht glauben will soll was anderes glauben.

Aufgekommen sind die Infos im Zuge der Oetker Entführung und der Euro Umstellung, weil viel Geld des damaligen Lösegeldes nicht gefunden wurde bis dahin. Die Scheine waren nummeriert. Und es waren 1000er, also extrem selten das man sowas als Bargeld bei Banken einzahlt. Dazu kommt, das man damla smehr Printmedien hatte und die Online-Ausgaben heute nicht mehr zu finden sind oder äusserst schwer zu durchsuchen. Aber wer will, darf google gerne bemühen.

Fakt ist also: Wenn das Geld nachweisbar nicht rechtmässig im Besitz des Einzahlers war, wird es zurück gefordert und die Bank muss es rausgeben. Die Bank muss dann schauen wie sie den Einzahler packen kann. Die Anforderung an den unrechtmässigen Besitz sind aber hoch. Eigentlich kann bis auf wenige Ausnahmen, nur die Seriennummer herhalten. Nur wird man die auch kaum noch einzahlen können. Geldscanner kontrollieren das. Die Zählautomaten sind weniger zum Nachzählen als zum Nummernscan da. Wenn aber der Nachweis nicht 100% sicher geführt werden kann, darf die Bank es behalten. zB wenn eine Person ein Kiosk beraubt, zur nächsten Bank rennt, Barüberweisung macht. Sagen wir 500 Euro geraubt und 150Euro überwiesen. Kann man 100% sicher sagen, das es das geklaute Geld war? Naja...ist es wenigstens anscheinend das geklaute? Beides kann man verneinen. 500 Euro geklaut, 500 Euro überwiesen, ja. 150 Euro...hier gibts zweifel ob nicht ein teil oder alles sein eigenes Geld war und er nur eine Rechnung bezahlt, während er sich neues Geld beschafft für den Rest des Monats zum Überleben.

Wie gesagt, die Anforderungen sind hoch, aber dann kann es zurück gefordert werden. Und die Bank könnte auf die Idee kommen es ihrerseits vom Empfänger zu fordern. Nur das ist in jedemfall nicht erlaubt. Auch gehackte Überweisungen können nicht beim Empfänger zurück geholt werden. Es sei den (keine Regel ohne Ausnahme in Deutschland), der Empfänger wusste um den illegalen Deal oder hätte ihn erahnen müssen. zB 20% über Marktwert zahlen wäre so ein Indiz. Vermutlich heute bei dem Kurs bereits 10%. 5% aber wohl kaum noch, das ist teilweise der Kurssplit. Banken haben hier die Kontrollpflicht. Der Kunde der das Geld bekommt hat ja garnicht die Möglichkeit irgendwas zu kontrollieren. Banken haben die Möglichkeit, tun es aber aus finanziellen gründen nicht. Es kostet einfach viel.

Tja... wers genauer wissen will, sollte nach den Oetker Millionen Googlen und sich die Beiträge zu diesem Lösegeld anschauen. Dort wird teilweise auch drauf eingegangen, das im Ausland eingezahlte Scheine nicht getauscht wurden, bzw das Geld an die Oetker-Erben ging. Die Banken im Ausland sind auf dem Schaden sitzen geblieben.
Serpens66
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March 15, 2017, 01:35:18 PM
 #28

Auch gehackte Überweisungen können nicht beim Empfänger zurück geholt werden. Es sei den (keine Regel ohne Ausnahme in Deutschland), der Empfänger wusste um den illegalen Deal oder hätte ihn erahnen müssen. zB 20% über Marktwert zahlen wäre so ein Indiz. Vermutlich heute bei dem Kurs bereits 10%. 5% aber wohl kaum noch, das ist teilweise der Kurssplit. Banken haben hier die Kontrollpflicht. Der Kunde der das Geld bekommt hat ja garnicht die Möglichkeit irgendwas zu kontrollieren. Banken haben die Möglichkeit, tun es aber aus finanziellen gründen nicht. Es kostet einfach viel.
Egal ob erlaubt oder nicht, Banken fordern das Geld definitv bei solchen Überweisungen zurück und drohen mit Anwälten (mein eigener Fall mit der Postbank).
Wie es dann weitergeht, wenn man trotzdem nicht zahlt, kann ich allerdings nicht mit Gewissheit sagen, denke aber nicht, dass die so schnell aufgeben.

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mezzomix
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March 15, 2017, 01:59:45 PM
 #29

Egal ob erlaubt oder nicht, Banken fordern das Geld definitv bei solchen Überweisungen zurück und drohen mit Anwälten (mein eigener Fall mit der Postbank).
Wie es dann weitergeht, wenn man trotzdem nicht zahlt, kann ich allerdings nicht mit Gewissheit sagen, denke aber nicht, dass die so schnell aufgeben.

Ich denke man kann aus dem aktuellen Fall der Bausparkassen extrapolieren, dass die Banken sich die Rückforderung höchstrichterlich absegnen lassen, sollte dies im grossen Stil passieren.

Banken sind systemrelevant - Du nicht!
asxs_btc (OP)
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March 15, 2017, 03:42:16 PM
 #30

Heißt das Fazit also NUR Face to Face?

mezzomix
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March 15, 2017, 05:39:18 PM
 #31

Für mich heisst das Fazit Multisig-Escrow und daneben - in vernünftigem Rahmen - den Geschäftspartner auf Plausibilität prüfen. Bei grösseren Summen notfalls das Geschäft in mehreren Schritten abwickeln, falls sich Unsicherheiten nicht ausräumen lassen. Wenn alle Stricke reissen, dann verzichtet man eben auf das Geschäft.
Chefin
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March 16, 2017, 08:02:26 AM
 #32

Auch gehackte Überweisungen können nicht beim Empfänger zurück geholt werden. Es sei den (keine Regel ohne Ausnahme in Deutschland), der Empfänger wusste um den illegalen Deal oder hätte ihn erahnen müssen. zB 20% über Marktwert zahlen wäre so ein Indiz. Vermutlich heute bei dem Kurs bereits 10%. 5% aber wohl kaum noch, das ist teilweise der Kurssplit. Banken haben hier die Kontrollpflicht. Der Kunde der das Geld bekommt hat ja garnicht die Möglichkeit irgendwas zu kontrollieren. Banken haben die Möglichkeit, tun es aber aus finanziellen gründen nicht. Es kostet einfach viel.
Egal ob erlaubt oder nicht, Banken fordern das Geld definitv bei solchen Überweisungen zurück und drohen mit Anwälten (mein eigener Fall mit der Postbank).
Wie es dann weitergeht, wenn man trotzdem nicht zahlt, kann ich allerdings nicht mit Gewissheit sagen, denke aber nicht, dass die so schnell aufgeben.


Drohen dürfen sie dir gerne

Ob der Richter ihren Ausführungen folgt steht auf einem anderen Papier.

Wie gesagt, ein Stolperstein gibt es: wenn man annehmen kann das du es gewusst hast, das hier was faul ist. bzw es geahnt hast. Und logisch, wenn mich einer betrügt setze ich auch alle Hebel in Bewegung nicht auf den Schaden sitzen zu bleiben. Muss aber dabei eben drauf bauen, das irgendwer anders auch noch Fehler gemacht hat.

Für dich kommt allerdings das Problem zu, das du eben nicht genau weist, ob man dir nachweisen kann, es geahnt zu haben. Dann kommt zur Geldrückgabe noch ein fetter Brocken an Anwalts und Gerichtskosten dazu.

Wäre es so, wie Mezzo es sagt, würde Kartenbetrug nicht so einfach von den Banken geschluckt werden. Hier ist also auch eine klare Ansage: macht es sicher oder lebt mit dem Schaden.

Grundsätzlich gilt auch, das man immer auch zur Mitarbeit verpflichtet ist, wenn es drum geht, Betrügereien zu erkennen und zu verhindern. Man darf sich dabei nicht blöd stellen und es wird erwartet, das man sich schlau macht und Informationen zur Lage besorgt. Ob du das Geschäft dann machst...deine Sache. Aber sei dir dann einfach des Risikos bewusst. Und wie mir scheint bist du das Risiko eingegangen und hast verloren. Know your Customer ist nicht nur eine Stammtischphrase sondern elementarer Bestandteil von Business. Wer es nicht macht, muss mit den Folgen leben.
david123
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March 16, 2017, 12:42:59 PM
 #33

Die Postbank bietet es meines Wissens noch an, und die gibts wirklich überall in DE. Ja, ab einem bestimmten Betrag muss man seine Personalien angeben (Ausweis zeigen). Manche Banken machen das auch unabhängig von Betrag.
Es ist aber egal ob man am ende die Richtigen oder falschen Daten vom Barüberweisenden hat, denn man hat das Geld ja sicher.
Das ist richtig, die Postbank macht das noch, aber nur ungern und für 10 Euro wenn ichs recht im Kopf habe. Die einzige Bank die das noch wirklich aktiv anbietet ist die Reisebank, die sind auch etwas billiger
als die Postbank.
Was ich jedenfalls sagen wollte: Man muss immer seinen Ausweis zeigen, auch wenn man 1 ct überweist. Ich habe lange recherchiert und versucht eine Bank zu finden die anonym oder mit Fantasienamen Barüberweisungen ausführt.
Vor 20 Jahren war das kein Problem, aber heutzutage macht das keine Bank mehr.
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