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Author Topic: Das Finanzamt lässt grüßen  (Read 5239 times)
bct_ail
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July 15, 2017, 08:34:01 PM
 #41

Ist dann beim Mining bereits der Gegenwert vom Bitcoin steuerpflichtig oder erst, wenn man ihn verkauft? Gleiche Frage auch für Signaturkampagnen.

Meines Wissens ist jeweils der Gegenwert zum Zeitpunkt der Zahlung steuerpflichtig, ähnlich wie wenn du in USD oder JPY bezahlt werden würdest. Setzt natürlich voraus dass du genug eingenommen hast um steuerpflichtig zu werden. Kann ich jetzt allerdings nur aus Österreich-Perspektive sagen, in Deutschland wirds aber wahrscheinlich nicht viel anders sein.
Genau. Der Zeitpunkt der Coingenerierung ist in die Fiat-Währung umzurechnen. So ist das in Deutschland. Ebenso ist die Steuerpflicht abhängig von der Höhe des Einkommens
Bytekiller
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July 19, 2017, 10:23:06 AM
 #42

Frag doch mal beim Finanzamt nach für welches Land sie Steuern einziehen? Und das Du eine Notarielle beglaubigte kopie der Gründungsurkunde willst

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
kekmaster
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July 22, 2017, 10:35:29 AM
 #43

Gibt es denn eine Möglichkeit seine "gewinne" z.b. in den Niederlanden zu versteuern?
trasla
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July 24, 2017, 01:20:13 PM
 #44

Dort einen Wohnsitz oder Gewerbe anmelden würde ich sagen.
qrnledger
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July 30, 2017, 03:05:51 PM
 #45

Ist dann beim Mining bereits der Gegenwert vom Bitcoin steuerpflichtig oder erst, wenn man ihn verkauft? Gleiche Frage auch für Signaturkampagnen.

Meines Wissens ist jeweils der Gegenwert zum Zeitpunkt der Zahlung steuerpflichtig, ähnlich wie wenn du in USD oder JPY bezahlt werden würdest. Setzt natürlich voraus dass du genug eingenommen hast um steuerpflichtig zu werden. Kann ich jetzt allerdings nur aus Österreich-Perspektive sagen, in Deutschland wirds aber wahrscheinlich nicht viel anders sein.
Genau. Der Zeitpunkt der Coingenerierung ist in die Fiat-Währung umzurechnen. So ist das in Deutschland. Ebenso ist die Steuerpflicht abhängig von der Höhe des Einkommens

Die Kosten des Minings werden vom Kurs der Bitcoins abgezogen. Der Gewinn, nach Abzug aller Miningkosten, muss dann mit dem Individualsteuersatz versteuert werden.
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