Dann zahlst Du laut RennwLottG erst mal 5% Steuern auf den Gewinn/Einsatz, ausser der Anbieter hat das schon für Dich übernommen.
In den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz ist klar geregelt, dass der Unternehmer der Spielveranstaltung die 5% Wetteinsatzsteuer abzuführen hat. Steuerschuldner ist immer der Wettanbieter. Ob er die 5% an den Spieler weitergibt oder nicht, bleibt ihm überlassen. Abführen muss er sie in jedem Fall.
Allerdings wollte ich die rechtliche Frage nach der Legalität oder steuerrechtlichen Behandlung von Sportwetten bei in Deutschland nicht lizenzierten Wettanbietern in der Betrachtung bewusst außen vor lassen.
Danke für eure Antworten soweit.
Ich werde ggf. noch ein Kurzgutachten bei einer auf Bitcoin spezialisierten Anwaltskanzlei in Auftrag geben.