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Author Topic: Rückbuchungen von Kreditkarten oder Paypal  (Read 143 times)
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July 12, 2018, 02:24:30 PM
 #1

Man liest häufig, dass man bei Trades aufpassen soll wenn jemand mit Kreditkarte oder Paypal zahlen will. Was ist hier genau das Problem? Man kann ja nicht beliebig Zahlungen bei diesen Diensten stornieren und außerdem würde das Problem auch bei jedem anderen Kauf bestehen.

Außerdem sind mir danach die Daten des Gegenübers bekannt und ich könnte ebenfalls rechtliche Schritte einleiten. Da es sich bei den meisten Trades auch um kein Vermögen handeln wird, kann ich das Risiko nicht nachvollziehen.

Hab ich noch etwas übersehen?

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July 12, 2018, 03:13:39 PM
 #2

Man liest häufig, dass man bei Trades aufpassen soll wenn jemand mit Kreditkarte oder Paypal zahlen will. Was ist hier genau das Problem? Man kann ja nicht beliebig Zahlungen bei diesen Diensten stornieren und außerdem würde das Problem auch bei jedem anderen Kauf bestehen.
Das Spielchen läuft immer so ab:
Jemand "hackt" ein Bankkonto oder einen Paypal-Account oder was auch immer.
Dann bezahlt er dich mit diesem gehackten Account.
Ein paar Tage später bemerkt der gehackte Kontoinhaber, dass sein Geld geklaut wurde, und erstattet Anzeige.

Die Rechtslage ist dann die, dass er keine Willenserklärung abgegeben hat, dir das Geld zu überweisen (das hat ja der böse "Hacker" getan).
Damit hast du keinen Rechtsanspruch mehr auf das Geld. Du bist also verpflichtet, das Geld zurück zu überweisen.
Paypal und Co. haben das dann teilweise auch noch automatisiert, so dass sie die Zurücküberweisung als "Komfort-Service" für dich gleich direkt erledigen.
So oder so, das Geld kannst du nicht behalten.

Deine Ware hast du aber schon verschickt, die ist "weg".

Außerdem sind mir danach die Daten des Gegenübers bekannt und ich könnte ebenfalls rechtliche Schritte einleiten.
Sind sie dir denn bekannt?
Das kommt sehr drauf an, wie sorgfältig du geprüft hast, dass derjenige, der dich bezahlt, auch tatsächlich Inhaber des Kontos ist, von dem bezahlt wird.
Wenn du eine Ware per Post verschickst, heißt das auch noch lange nicht, dass da nicht ein "falscher" Briefkasten verwendet wird.

Da es sich bei den meisten Trades auch um kein Vermögen handeln wird, kann ich das Risiko nicht nachvollziehen.
Es steht dir frei, das Risiko einzugehen. Es ist in jedem Fall da.
Solange du nur gebrauchte Socken bei Ebay verkaufst, wird das sicherlich vertretbar sein.
Bitcoins gegen Paypal & Co. zu verkaufen ist aber so ziemlich das Dümmste, was man machen kann.
Der Betrug ist früher oder später vorprogrammiert.

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July 12, 2018, 03:47:36 PM
 #3

...
Das Spielchen läuft immer so ab:
Jemand "hackt" ein Bankkonto oder einen Paypal-Account oder was auch immer.
Dann bezahlt er dich mit diesem gehackten Account.
Ein paar Tage später bemerkt der gehackte Kontoinhaber, dass sein Geld geklaut wurde, und erstattet Anzeige.
...

Die Vorgehensweise ist eher nachvollziehbar. Das würde auch erklären warum kleine Beträge zurückgebucht werden.

Das heißt die Probleme sind eigentlich nicht die Rückbuchungen, sondern dass Accounts übernommen werden und fälschlicherweise gekauft wurde. Ist es dann für den echten Account Inhaber einfach eine Rückbuchung anzustarten? Immerhin müsste er auch beweisen dass er den Kauf nicht getätigt hat.

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July 12, 2018, 05:12:15 PM
 #4

...
Das Spielchen läuft immer so ab:
Jemand "hackt" ein Bankkonto oder einen Paypal-Account oder was auch immer.
Dann bezahlt er dich mit diesem gehackten Account.
Ein paar Tage später bemerkt der gehackte Kontoinhaber, dass sein Geld geklaut wurde, und erstattet Anzeige.
...
Ist es dann für den echten Account Inhaber einfach eine Rückbuchung anzustarten?
Kommt auf den Service an, aber grundsätzlich ja.
Eine Anzeige bei der Polizei, das Aktenzeichen an den Serviceanbieter melden, und das Geld wird zurückgebucht.
So ungefähr. Kommt halt sehr auf den Anbieter an und wie dieser das z.B. in seinen AGB geregelt hat.

Bei Banküberweisungen ist es ein wenig komplizierter.
Der Kontoinhaber hat einen Anspruch auf Schadenersatz gegen seine Bank, wenn sein Konto gehackt wurde.
Dem kann aber wiederum ein Anspruch der Bank wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten entgegenstehen.
D.h., der Kontoinhaber wendet sich zunächst nicht an dich und bucht das Geld zurück, sondern er bekommt sein Geld von der Bank.
Die Bank kann (und wird) aber ihrerseits von dir die Rücküberweisung fordern, dazu bist du nach §812 BGB verpflichtet.

Immerhin müsste er auch beweisen dass er den Kauf nicht getätigt hat.
Nein.
Es ist für ihn schon prinzipbedingt unmöglich, zu beweisen, dass er etwas nicht getan hat.

Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Du willst einen Zahlungsanspruch gegen ihn durchsetzen, also bist du in der Beweispflicht dafür, überhaupt einen Vertrag mit ihm zu haben.
Genau den hast du nämlich nicht.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
Dein Gegenüber hat eine solche Willenserklärung aber nicht abgegeben, sondern ein "Hacker", der sich Zugang zu seinem Konto verschafft hat.
Du hast also einen Vertrag mit dem "Hacker". Tongue

Denkbar ist noch, dass du den Kontoinhaber auf Schadensersatz in Anspruch nimmst, weil der Kontoinhaber mit seinen Zugangsdaten besonders sorglos umgegangen ist. Das scheitert aber regelmäßig schon daran, dass du dem Kontoinhaber diesen sorglosen Umgang nachweisen müsstest. Wie willst du das machen? Keine Chance.

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July 13, 2018, 12:11:51 PM
 #5

Vielen Dank für deine ausführlichen Antworten! Hat mir geholfen die Problematik mit den Rückbuchungen zu verstehen.

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