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Author Topic: Steuern bei festsitzenden EUR/USD auf btc24/mtgox (keine freie Verfügungsgewalt)  (Read 2652 times)
Aber sowas von
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February 24, 2014, 03:08:57 PM
 #21

Das war nicht mein Beispiel, sondern das:
Quote
1. Im Januar 2013 Überweisung 10000 Euro auf ausländische Börse
2. In den Folgemonaten bis Dezember fleißig mit BTC traden und so daraus 100000 Euro machen, alles auf der Börse
3. Danach kein weiterer Handel und im Februar 2014 alles wieder zurück überweisen auf deutsches Konto
Preisfrage: was gehört in die Steuererklärung 2013 und 2014?

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
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February 24, 2014, 03:54:32 PM
 #22

Das war nicht mein Beispiel, sondern das:
Quote
1. Im Januar 2013 Überweisung 10000 Euro auf ausländische Börse
2. In den Folgemonaten bis Dezember fleißig mit BTC traden und so daraus 100000 Euro machen, alles auf der Börse
3. Danach kein weiterer Handel und im Februar 2014 alles wieder zurück überweisen auf deutsches Konto
Preisfrage: was gehört in die Steuererklärung 2013 und 2014?

Ahh sorry, da hab ich das falsche Beispiel genommen.
Also dann in diesem Beispiel wuerden alle Gewinne in die Steuererklaerung von 2014 gehoeren, weil sie in dem Jahr realisiert wurden.
Es stimmt also nicht, dass in diesem fiktiven Beispiel nichts versteuert wird. Es ist lediglich die Frage wann das Zuflussprinzip greift.

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Aber sowas von
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February 24, 2014, 04:38:12 PM
 #23

Ich verstehe, aber fürchte, dass das Steuerrecht so nicht funktioniert. Es unterscheidet nur zwischen Käufen und Verkäufen und nicht zwischen Käufen und  Verkäufen (die entscheiden, ob Steuern fällig werden) und der Realisierung (die festlegt, wann diese Steuern bezahlt werden). Also entweder wurden die BTC im Dez 13 verkauft, dann wird für 2013 Steuer fällig, oder sie wurden im Feb 14 verkauft, dann wird keine Steuer fällig, da 12 Monate überschritten. Aber die Konstruktion, "verkauft im Dez 13, deshalb Steuern, aber realisiert in 14, daher Steuern erst in 14 angeben", die kenne ich nicht. Ich verstehe deine Motivation dahinter, aber ich finde nirgends etwas, dass dies zulässt. Erschwerend kommt in dem Beispiel hinzu, dass man sich bis mindestens Mai 14 mit der Steuererklärung für das Jahr 13 Zeit lassen kann. Bis dahin ist das Geld auf dem Konto, es ist klar, dass der Verkauf im Dez 13 geklappt hat.

Was nicht heißt, dass man es nicht versuchen kann. Das Schlimmste, was passieren kann, sind Zinsen für verspätete Zahlung der Steuerschuld. Letzteres ist aber eine reine Vermutung. Hier würde ich in der Tat candoo folgen und einen Fachmann zu Rate ziehen, die kennen sich in Fragen von Steuernachzahlungen bestimmt sehr gut aus, das ist deren täglich Brot. In der Bitcoin-Thematik hingegen nicht, die kann man mit der Lupe suchen. Hier hilft nur, sich selber ordentlich schlau zu machen und dann ggfs dem Steuerberater zu erklären, was Sache ist, damit er das mit seinen Kenntnissen ergänzt.

Links zum Thema Steuern rund um Bitcoin: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
Serpens66
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March 05, 2014, 11:47:41 PM
Last edit: March 06, 2014, 08:22:22 PM by Serpens66
 #24

zum Thema ob man nun auf die Gewinne die bei Gox liegen trotzdem noch die steuern zahlen muss:

Irgendwer hatte doch mal von seinem Gesprächen beim Steuerberater berichtet und gemeint, dass man Gox gesondert betrachten kann, weil man das Geld nur sehr schwer bis garnicht dort abziehen kann.  Jetzt ist es ja wahrscheinlich unmöglich das Geld abzuziehen, weshalb es durchaus denkbar wäre, dass das nicht in die Steuern eingeht.  Aber das beste wird sicherlich sein einen Steuerberater diesbezüglich zu fragen.

Edit: ich glaub es war molecular in dem "konkrete..." Steuer thread.

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elitenoob
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March 06, 2014, 12:02:23 AM
 #25

Aber das beste wird sicherlich sein einen Steuerberater diesbezüglich zu fragen.
Ja der dann fragt, was bitcoin ist Smiley
Yabg_YetAnotherBTCGuy
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March 06, 2014, 07:36:28 PM
 #26

Irgendwer hatte doch mal von seinem Gesprächen beim Steuerberater berichtet und gemeint, dass man Gox gesondert betrachten kann, weil man das Geld nur sehr schwer bis garnicht dort abziehen kann.  Jetzt ist es ja wahrscheinlich unmöglich das Geld abzuziehen, weshalb es durchaus denkbar wäre, dass das nicht in die Steuern eingeht.  Aber das beste wird sicherlich sein einen Steuerberater diesbezüglich zu fragen.

...ist wahrscheinlich wirklich das vernünftigste.

Meine persönliche Einschätzung ist übrigens, dass im Falle von Gox-Trades nicht jeder Verkauf von Coins als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und aufgeführt werden muss. Schlicht, weil man es nicht kann! Dem Durchschnitts-Trader geht's ja wirklich so: er kommt gar nicht mehr an seine Trade History und kann mithin dem FA nicht belegen, welche Verkäufe zu welchem Zeitpunkt und welchem Kurs stattgefunden haben. Wie soll man da lückenlos seine (virtuellen) Gewinne durch Veräußerungsgeschäfte belegen?

Ich würde in diesem Fall schlicht die Fiat-Abzüge von Gox in der Steuererklärung angeben und darauf hinweisen, dass diese aus Bitcoin-Handel auf der Plattform Mt.Gox stammen, dessen Trade-Daten nicht mehr verfügbar sind. Verheimlichen/unterschlagen darf man natürlich nichts!!

PS: Bin kein Steuerberater und auch kein Experte im Steuer/Finanzrecht!

http://www.cointracer.de/ - Steuer-Tool für Coin-Trades
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