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Author Topic: Kleinunternehmen: Tätigkeitsbezeichnung für Handel mit Bitcoin/Litecoin?  (Read 1755 times)
Grinny (OP)
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August 10, 2013, 01:32:52 PM
 #1

Heyho,

da ich mich demnächst sowieso als Kleinunternehmer selbstständig machen werde (primär für eine Bitcoin ferne Branche als Studentenjob), dachte ich mir,
dass es gar nicht so verkehrt wäre, wenn ich ein weiteres Tätigkeitsfeld für den Handel bzw. den Verkauf von BTC/LTC bzw. CC im Generellen direkt
mit eintragen lasse... was ja kein Problem ist.

Immerhin sollte *hoffentlich* in den kommenden 4 Wochen ein kleiner Miner für mich ankommen und auch
die eine oder andere Dividende eintrudeln. Alles nichts wirklich relevantes/großes, aber damit genau richtig, um der Kleinunternehmer-Umsatzgrenze
von 17.500.- im Jahr noch etwas näher zu kommen.

TL;DR: Um es kurz zu machen: Wie könnte/sollte/müsste/dürfte ein Tätigkeitsfeld für ein Kleinunternehmen heißen, bei dem ich Bitcoins / Litecoins verkaufe und kaufe (letzteres eher selten).

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ulrich909
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August 10, 2013, 02:00:18 PM
 #2

Meine Lebensgefährtin htte ein Kleinunternehmen mit dem Handel von Klammlosen angemeldet. Als Tätigkeitsfeld hatte sie Handel mit Internetwährungen angegeben. War kein Problem.

Es gibt keine schlechten Kurse. Es gibt nur gute Kurse zum Kaufen und gute Kurse zum Verkaufen.
Warum ich IOTA gut finde? Weil eine Transaktion keine 50$ kostet und somit für jeden erschwinglich ist.
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August 11, 2013, 09:20:45 AM
 #3

Hast du schon überprüft, ob du nicht eine BaFin-Lizenz benötigen würdest?

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Grinny (OP)
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August 23, 2013, 08:47:21 AM
 #4

Hast du schon überprüft, ob du nicht eine BaFin-Lizenz benötigen würdest?

Also eine BaFin-Lizenz werde ich nicht benötigen, da ich keine Bitcoin-Börse betreiben werde.

Sofern es sich um private Vermögensveräußerung handelt, stellt der Ankauf/Verkauf von Crypto Currencies wohl kein Problem dar, sofern ich das richtig verstehe.
Und die "Hürden" für gewerblichen Verkauf sind ja relativ hoch angesetzt, siehe hier: Gewerblichkeit oder private Vermögensverwaltung

Der Ankauf und Verkauf auf fremde Rechnung wäre z.B. von mir nicht erfüllt, da ich nur auf eigene Rechnung verkaufen würde.
Ebenso das öffentliche "in Erscheinung treten" als Käufer/Verkäufer und das Anbieten dieser Tätigkeit für Andere trifft nicht zu.
Kredite werde ich ebenfalls nicht aufnehmen, um die Tätigkeit durchzuführen.

Quote
Doch die Erfüllung der Merkmale Nachhaltigkeit mit Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht allein genügt nicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Wertpapierhändler. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Einstufung als gewerblicher Anleger scheitert schon meist an dem Erfordernis der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine solche liegt nur vor, wenn der Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften öffentlich in Erscheinung tritt und sich an die Allgemeinheit wendet. Quelle: s.o.

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August 23, 2013, 10:12:15 AM
 #5

Ein Forum ist etwas öffentliches. je nach Sichtweise des Finanzbeamten könnte schon ein Forenposting dich vom Privatmann zum Geschäftsmann machen. Sei also doppelt vorsichtig. Gut ist es, wenn man unter dem Radar fliegt und sich nicht all zu weit in die Öffentlichkeit wagt. zB wird es dem Beamten schwer fallen dich zu finden, wenn es keinen Zusammenhang zwischen deiner Identität und deinem Nick gibt.

https://www.google.de/search?q=Grinny+Bitcoin&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&gws_rd=cr#fp=1643bda966ad7fb1&q=%22Grinny%22+Bitcoin&rls=org.mozilla:de%3Aofficial&safe=off

Ich weis nicht ob alle diese Grinny von dir stammen, aber genau das selbe machen die im Finanzamt dann auch und klicken sich ein wenig durch.

Ansonsten viel Erfolg
Grinny (OP)
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August 23, 2013, 11:37:58 AM
 #6

Nein, die Postings sind nicht und nur teilweise von mir..

Aber zurück zum Thema: Mir ging es durch Erstellung dieses Threads eben gerade darum, meine eventuell zukünftig erminten BTC/LTC (bisher sieht es ja leider eher so aus, als würde Yifu die Chips niemals verschicken - somit gibt's auch keine BTC) als kleinen Nebenverdienst völlig legal als privates Veräußerungsgeschäft zu verkaufen - Steuern müsste ich als Student sowieso nicht zahlen, da es lediglich unregelmäßig ein paar Euronen zum eigentlichen Hauptverdienst wären und ich niemals den Steuerfreibetrag damit gesprengt hätte.... HÄTTE.

Die Lage hat sich geändert: Da ich gerade gelesen habe, dass ich meine eigentliche zukünftige Tätigkeit als Selbstständiger auch freiberuflich durchführen kann - also ohne Gewerbeanmeldung auf der Gemeinde, sondern nur durch Meldung beim Finanzamt (wesentlich weniger Papierkram und Kosten), entfällt der zweite Tätigkeitseintrag damit leider. Denn für den "Handel mit Internetwährungen" wäre natürlich definitiv eine Gewerbeanmeldung von Nöten gewesen.

Ich habe mich deshalb dazu entschieden, meine Bitcoins - sofern sie irgendwann mal in die Wallet gespült werden - einfach ein Jahr zu halten oder gegen Gold "zu tauschen", welches ich dann ein Jahr halte. Ist wesentlich stressfreier. Wenn sich der Staat mal schlussendlich auf eine einheitliche, für alle Beteiligten faire Lösung entschieden hat, kann man ja weiter sehen..

Nichtsdestotrotz danke für die Tipps / Hinweise und vor allem die Tätigkeitsbeschreibung - diese hätte ich, wenn der Fall eingetreten wäre, tatsächlich so angegeben.

Thread kann geschlossen werden, denke ich.

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