Hast du schon überprüft, ob du nicht eine BaFin-Lizenz benötigen würdest?
Also eine BaFin-Lizenz werde ich nicht benötigen, da ich keine Bitcoin-Börse betreiben werde.
Sofern es sich um private Vermögensveräußerung handelt, stellt der Ankauf/Verkauf von Crypto Currencies wohl kein Problem dar, sofern ich das richtig verstehe.
Und die "Hürden" für gewerblichen Verkauf sind ja relativ hoch angesetzt, siehe hier:
Gewerblichkeit oder private VermögensverwaltungDer Ankauf und Verkauf auf fremde Rechnung wäre z.B. von mir nicht erfüllt, da ich nur auf eigene Rechnung verkaufen würde.
Ebenso das öffentliche "in Erscheinung treten" als Käufer/Verkäufer und das Anbieten dieser Tätigkeit für Andere trifft nicht zu.
Kredite werde ich ebenfalls nicht aufnehmen, um die Tätigkeit durchzuführen.
Doch die Erfüllung der Merkmale Nachhaltigkeit mit Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht allein genügt nicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Wertpapierhändler. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Einstufung als gewerblicher Anleger scheitert schon meist an dem Erfordernis der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine solche liegt nur vor, wenn der Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften öffentlich in Erscheinung tritt und sich an die Allgemeinheit wendet. Quelle: s.o.