Irgendwer hatte doch mal von seinem Gesprächen beim Steuerberater berichtet und gemeint, dass man Gox gesondert betrachten kann, weil man das Geld nur sehr schwer bis garnicht dort abziehen kann. Jetzt ist es ja wahrscheinlich unmöglich das Geld abzuziehen, weshalb es durchaus denkbar wäre, dass das nicht in die Steuern eingeht. Aber das beste wird sicherlich sein einen Steuerberater diesbezüglich zu fragen.
...ist wahrscheinlich wirklich das vernünftigste.
Meine persönliche Einschätzung ist übrigens, dass im Falle von Gox-Trades
nicht jeder Verkauf von Coins als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und aufgeführt werden muss. Schlicht, weil man es nicht kann! Dem Durchschnitts-Trader geht's ja wirklich so: er kommt gar nicht mehr an seine Trade History und kann mithin dem FA nicht belegen, welche Verkäufe zu welchem Zeitpunkt und welchem Kurs stattgefunden haben. Wie soll man da lückenlos seine (virtuellen) Gewinne durch Veräußerungsgeschäfte belegen?
Ich würde in diesem Fall schlicht die Fiat-Abzüge von Gox in der Steuererklärung angeben und darauf hinweisen, dass diese aus Bitcoin-Handel auf der Plattform Mt.Gox stammen, dessen Trade-Daten nicht mehr verfügbar sind. Verheimlichen/unterschlagen darf man natürlich nichts!!
PS: Bin kein Steuerberater und auch kein Experte im Steuer/Finanzrecht!