Vllt. ist dir ja aufgefallen, dass ich nichts von Gebühren geschrieben haben. Der Vergleich mit einer Gebührenerhöhung macht nämlich keinen Sinn.
Irrelevant. Genauso gut können andere Vertragsteile geändert werden.
Eine Firma darf in einen Vertrag nicht reinschreiben was sie will, weil das Gesetz immer noch über dem Vertrag steht.
Solange sie sich im gesetzlichen Rahmen befinden und nicht Sittenwidrig sind, ist alles in Ordnung.
Gab es hier überhaupt eine Vertragsänderung? Das höre ich nämlich auch zum ersten Mal.
Nein, ist auch nicht notwendig. Eine Bank ist berechtigt bei Verdacht auf Geldwäsche eine Überweisung abzulehnen. Bei Bitcoin leider nicht abwegig. Wenn man sich ansieht, was im Bereich Cryptowährungen an Betrug abläuft, ist es nur allzu verständlich, dass eine Bank damit möglichst nichts zu tun haben will.
Mit der Einstellung, die hier viele haben: "Ist ganz bestimmt so, ich versuch erst gar nicht etwas zu machen, wir beschweren uns lieber in einem Forum", hätte ich meinen Mietrechtsstreit vor einem Jahr nicht gewonnen
Ohne die Sachlage zu kennen, kann ich dir sagen, dass das MRG für Hauptmieter ein sehr starkes Gesetz ist (jedenfalls in Ö).