Das mit unverbindlich kenn ich anders. Finanzbeamte sind zur Auskunft verpflichtet aber dürfen keine Steuerberatung übernehmen. Wenn man fragt wie man Bitcoin einordnen muss, dürfte die Antwort sein: fragen sie den Steuerberater. Fragt man aber ob man Bitcoin unter Landwirtschaft oder Finanzgeschäft eintragen muss(überspitzt geschrieben) müssen sie Auskunft geben die korrekt sein muss.
Es kann zwar sein, das sich die Beamten etwas bockig stellen(weils ihnen Arbeit macht), aber dann hilft nur aufs Recht pochen und sie drauf hinweisen, das sie zur Mitarbeit verpflichtet sind. Und sich dann die richtigen Fragen zurecht legen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__89.htmlAbsatz(2) dürfte hier greifen. Das Finanzamt ist verpflichtet verbindliche Aussagen zu tätigen. In wie weit dann alles schriftlich erfolgen muss, wird wohl der Beamte vor Ort entscheiden. Immerhin hat er mit schriftlichen Auskünften auch Mehraufwand.
edit: Ups, die Gebühren habe ich überlesen, sorry. Ja, es ist leider ein wischi-waschi Paragraf, den wohl jedes Amt etwas anders auslegt, es wird auch auf Gebührenfrei hingewiesen wenn es unbillig wäre Gebühren zu erheben.