§ 3 BRAO
(1) Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
(2) Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.
(3) Jedermann hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten zu lassen.Soweit ich weiß, werden die deutschen Steuergesetze auch durch gelernte Rechtsanwälte ohne Ausbildung zum Steuerberater gemacht.
Ein RA kann dir da schon auch helfen.
Der RA kommt zum Einsatz wenn du angeklagt wirst oder Ermittlungen aufgenommen wurden. Aber die Eingangsfrage bezieht sich ja auf Steuerrecht und nicht Strafrecht. Steuerrecht macht der Steuerberater.. Erst wenn du steuerrechtlich in strafbare Gefilde kommst, ist der RA dran. Ein RA für Steuerrecht kennt natürlich auch vieles über buchhalterische Belange. Wie man etwas schreiben muss oder was man so alles absetzen kann. Aber das erfährt er nur mittelbar über seine Fälle. Er ist meistens auch selbstständig und daher schon in eigener Sache mit dem Thema vertraut.
Aber er kann und darf dir keine Steuerberatung machen. Er kann dir nur sagen, ab wann du mit Ermittlungen rechnen musst. Ob er sich auskennt mit Haltefristen bei Spekulation, welche Vorraussetzungen man erfüllen muss usw wird er erst dann mitbekommen, wenn er vor Gericht mal einen Fall klären muss. Änderungen bekommt er erstmal nicht mit, da er die entsprechenden Fortbildungen nicht macht. Die macht eben der Steuerberater.
Eventuell verstehe ich aber den Treadstarter nicht korrekt und sein Bezug auf Anwalt kommt daher, das schon Ermittlungen laufen und er schon Scheisse gebaut hat. Dann ist der RA natürlich der richtige Mann. Aber "Fragen zur Versteuerung" mit "Ich habe Steuern hinterzogen" zu interpretieren halte ich für zu weit hergeholt.