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Author Topic: Anonyme prepaid MasterCard Red mit Iban/Bic  (Read 2607 times)
Mark0000 (OP)
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July 18, 2015, 02:01:57 PM
 #1

Hallo!

Verkaufe eine MasterCard red, genaue Infos hier: https://www.prepaid-karten.at/web/content/de/Home/Karten/MasterCard_RED/index.html

Beladbar bis Eur. 5000,00
Bankomatbehebung: 3,5 Eur. (Kein Tagesmax. Ausser Guthaben, aber maximal pro Behebung 400,00)
Beladungsgebühr: 1% des Ladebetrages (max. Eur. 21,00).

Habe mir drei Karten für den Urlaub gekauft, brauchten aber nur eine, daher wollt ich die anderen verkaufen. (Eine ist schon weg, also nur noch 1 Stück zum Verkauf)

Es ist eine Erstbeladung von Eur. 100,00 drauf, die ich beim Kauf wieder besseren Wissens gemacht hab.

Verkaufe die Karte um Eur. 250,00, gern Abholung in Wien, Postversand kein Problem.

Email: hilti01986@gmail.com
anubizz
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July 20, 2015, 06:41:55 AM
 #2

hätte interesse. steht ein name auf der karte?
wie siehts mit escrow aus?

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eneloop
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July 20, 2015, 10:18:32 AM
 #3

Ob es geschickt ist, eine Prepaid MasterCard zu verkaufen, mit der man sich namentlich identifiziert hat...
Wenn ich es richtig sehe, hat die Karte in Summe 133 € gekostet (100 € Erstbeladung + 33 € für 3 Jahre Gültigkeit). Wer 117 € mehr bezahlt, kann doch damit nur Sachen vorhaben, mit denen man namentlich nicht in Verbindung gebracht werden möchte.
anubizz
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July 20, 2015, 11:02:50 AM
 #4

nachdem escrow nicht möglich/zu umständlich ist stellt sich eher die frage ob das angebot legit ist Wink.

sollte jemand inkl escrow sebiges anbieten wäre ich auf jeden fall interessiert.

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whywefight
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July 20, 2015, 11:23:37 AM
 #5

im grunde ist das wie eine mywire card die ich mir an der tanke holen kann oder nicht? das lese ich jetzt da heraus das sie einmal geladen wurde. muss ich mich dann für die weitere verwendung legitimieren oder nicht?

Mark0000 (OP)
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July 20, 2015, 12:38:56 PM
 #6

Hallo

Ich verkauf die Karte privat, hab mir drei gekauft, eine behalt ich, eine verkauf ich noch. Über den Preis kann man reden.

Hmm...kenne die mywirecard nicht, aber die erstladung hab ich direkt bei der Bank gemacht, wär auch nicht nötig gewesen zumindest nicht in der Höhe. Wenn sie jetzt wiederbeladen wird, einfach auf den karteneigenen bic/iban überweisen, egal von welchem Konto und das Geld ist drauf (wie Konto Überweisung).

sacknase420
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July 20, 2015, 06:20:26 PM
 #7

versteh ich das richtig, das die karten eine eigene IBAN haben?

Also du musst im verwendungszweck bei einer überweisung nix angeben, sondern die haben tatsächlich ein eigenes konto?


musstest du dich dafür nicht verifizieren? ich kenn sonst nur die polen debit karten mit eigener IBAN, die ja offenkundig leider sehr oft zum betrug genommen wurden, weshalb man mit polnischer IBAN nun automatisch schief angeguck wird.

falls du dich dafür verifizieren musstest (mit ausweis, adresse, bankkonto), dann rate ich dir dringend davon ab die zu veräussern. du haftest sonst ganz schnell für sachen, mit denen du warscheinlich nie was zu tun hattest Wink


falls du dich nicht verifizieren musstest, hätte ich interesse. würde dann aber ein wenig mehr infos toll finden, die mir ein wenig die angst nehmen das das ding nicht geklaut ist oder aus anderen gründen bald gesperrt wird.

und escrow ist bei sowas opligatorisch. ich wage mal zu behaupten, das 99,99999 % der leute garnicht mehr weiter lesen, wenn die sehen das bei sowas kein escrow angeboten wird...  Wink


falls die doch geklaut ist, musste ins husky forum im darknet gehen  Grin aber auch da wird escrow verlangt. allerdings ist die anmeldung unkomplizierter als in den silkroad nachfolgern, und der erlös wird deutlich niedriger liegen.
eneloop
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July 20, 2015, 06:42:32 PM
 #8

Ich zitiere mich nur ungern selbst, aber es steht bereits alles in meinem ersten Posting und ist auf www.prepaid-karten.at nachzulesen.
Gekauft werden können die Karten per Postzusendung oder Abholung in einer Vertriebsstelle ("Nehmen Sie bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.").
Ob so oder so, wird mit den Karten etwas Illegales angestellt, ist der Verkäufer (Mark0000) jedenfalls ermittelbar.
sacknase420
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July 20, 2015, 07:03:54 PM
 #9

Ich zitiere mich nur ungern selbst, aber es steht bereits alles in meinem ersten Posting und ist auf www.prepaid-karten.at nachzulesen.
Gekauft werden können die Karten per Postzusendung oder Abholung in einer Vertriebsstelle ("Nehmen Sie bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit.").
Ob so oder so, wird mit den Karten etwas Illegales angestellt, ist der Verkäufer (Mark0000) jedenfalls ermittelbar.

hm gut, dann bleiben nur 3 möglichkeiten.

a) eigene karte -was nach den warnungen und wenn er nicht gerade ne tötliche krankheit hat, wohl bedeutet das er sie nicht mehr verkauft
b) geklaut -dann ->darknet und schämen
c) gefälschter ausweis und mega dicke eier


ich hätte grundsätzlich interesse an einer karte bzw und/oder ner deutschen / westeuropäischen IBAN für die ich mich nicht Verifizieren muss. aber dann sollte irgendwo gewährleistet sein, das die nicht am tag der ankunft schon gesperrt ist. im darknet hab ich mich wegen der kurzlebigkeit entsprechender angebote daher immer fehl am platz gefühlt


Mark0000 (OP)
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July 20, 2015, 07:25:07 PM
 #10

Hallo,

Also ich seh das nicht eng, habe beim Kauf gefragt, man bekommt pro Person 3 Karten, wie schon gesagt halt ich mir eine auf, eine habe ich schon verkauft und die letzte geb ich jetzt noch her, was soll da schlimm passieren?

Und natürlich sind das meine Karten!! Habe auch eine Rechnung für jede, die geb ich natürlich dazu, und die Karten funktionieren ohne Probleme, habe meine erst letzte Woche wieder aiufgelden!

Habe auch nicht wirklich was mit bitcoins am Hut, habe mich nur schon vor meinen Urlaub hier informiert, eben wegen der Kreditkarten, abetsann hab ich ja die MasterCard red gefunden.

Also falls noch wer Interesse hat bitte melden.

LG

PS. Bin auch gern bereit mich dem Käufer gegenüner zu legitimieren, via Ausweis... Am liebsten wär mir natürlich eine bare Übergabe bei mir in Wien.
eneloop
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July 20, 2015, 07:52:59 PM
 #11

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Also ich seh das nicht eng [...] was soll da schlimm passieren?
Puh, wo fange ich an. Das geht von harmloseren Sachen wie das Bezahlen von Cardsharing Servern über strafrechtlich relevante Delikte wie das Bezahlen von Kinderpornografie. Dreimal darfst du raten, bei wem die Polizei nachfragen wird.

Abgesehen davon, ist vermutlich der Verkauf der Karten seitens PayLife untersagt.
sacknase420
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July 20, 2015, 08:11:42 PM
 #12

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Also ich seh das nicht eng [...] was soll da schlimm passieren?
Puh, wo fange ich an. Das geht von harmloseren Sachen wie das Bezahlen von Cardsharing Servern über strafrechtlich relevante Delikte wie das Bezahlen von Kinderpornografie. Dreimal darfst du raten, bei wem die Polizei nachfragen wird.

Abgesehen davon, ist vermutlich der Verkauf der Karten seitens PayLife untersagt.

wie ich letztens durch zufall sehen konnte, haben die den bitcoin auch schon entdeckt  Sad



ich hätte zwar andere intentionen damit (eher endlich mal ne stabile iban zu haben, bei der ich zwar nur wenig umsetzen kann, dafür aber nix protokolieren muss)
aber ja, es gäbe unglaublich viele einsatzmöglichkeiten. die wohl am häufigst vorkommene ist der betrug.

sollte die auf dich verifiziert sein, dann weißt du ja sicher was passiert, wenn jemand mit unschönen motiven das ding in die finger kriegt^^ du haftest! da windet man sich nur raus, wenn man den wirklich schuldigen liefern kann, und das könntest du niemals.

übrigens eu weit. auch in österreich  Wink und sogar in der schweiz gibt es regelungen, damit du genauso dran wärst. daher raten dir alle davon ab xD


aber egal. haben ja schon genug leute was zu gesagt, ich auch (zur gewissens beruhigung xD), also jetzt mal butter bei die fische.....

ein wenig musst du mit dem preis noch runter gehen. das ist echt nicht wirtschaftlich, weil wir käufer ja das risiko eingehen, das es eventuel ein komplett ausfall wird.... selbst wenn die karte kommt, kann die gesperrt sein...

daher erste frage: hast du die karte wirklich? kannste fotos der karte per pn schicken?
Aswan
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July 20, 2015, 08:46:06 PM
 #13


sollte die auf dich verifiziert sein, dann weißt du ja sicher was passiert, wenn jemand mit unschönen motiven das ding in die finger kriegt^^ du haftest! da windet man sich nur raus, wenn man den wirklich schuldigen liefern kann, und das könntest du niemals.

übrigens eu weit. auch in österreich  Wink und sogar in der schweiz gibt es regelungen, damit du genauso dran wärst. daher raten dir alle davon ab xD

Diese Regelungen würde ich gerne mal sehen. Bei Bankkonten ist das ne klare Sache: Wird ein Bankkonto zu Betrugsdelikten verwendet und es liegt eine schuldhafte Überlassung des Kontos vor, so haftet der Eigentümer des Bankkontos gegenüber den betrogenen. Das ist meist so eindeutig weil Bankkonten nicht übertragbar sind (Ausnahme Erbschaft). Der Eigentümer ist also leicht zu ermitteln.

Bei den Karten sehe ich das nicht so eindeutig. Hier wird Kein Konto extra für den Kunden erstellt, sondern der Karte wird ein Bankkonto zugeordnet noch bevor diese überhaupt für einen Kunden bestimmt ist. Eigentum an dieser Karte wird durch Kauf erworben. Da die Karte durch kauf erworben wird, kann durch einen weiteren Kauf dieser Karte auch eine weitere Eigentumsübertragung stattfinden. Hier wäre es interessant, ob man bei verlust der Karte allein durch die Möglichkeit sich auszuweisen sein Guthaben "retten" kann. Wenn nein, dann ist das ein Hinweis darauf, dass die Karte auch als alleiniger Eigentumsnachweis dient und daher durchaus übertragbar ist.
Sollte nach einer solchen Eigentumsübertragung also ein Betrugsdelikt mit der Karte statt finden, so ist der neue Eigentüber dafür haftbar zu machen, nicht aber der alte. Da man als Privatverkäufer sehr viel weniger Dinge zu erfüllen hat als ein Unternehmen die PayLife wird es kein Problem sein wenn man die Karte weiterveräußert ohne persönlcihe Daten des Käufers aufzunehmen. Man sollte nur glaubhaft nachweisen können sie veräußert zu haben. Der Thread in diesem Forum könnte dafür durchaus ausreichen.

Auch wurde hier angedeutet dass der Verkauf der Karte von PayLife untersagt ist. Dazu wäre erstmal zu prüfen ob diese AGB-Klausel überhaupt wirksam ist (Stichwort Erschöpfungsgrundsatz). Ein Hinweis auf deren wirksamkeit könnte sein, ob auf der Karte ein Name aufgedruckt ist. Wenn nein, dann ist die karte offensichtlich für die Nutzung durch "wen auch immer" bestimmt, was zur unwirksamkeit der Klausel führen könnte.
Selbst wenn wirksam, so ist diese Klausel nur im Innenverhäfnis Käufer - PayLife wirksam, nicht aber im außerverhältnis gegenüber z.B. einem Betrogenen. Ein vertrag gilt immer nur für die, die ihn geschlossen haben.

Auch ist nicht geklärt worden ob er den Ausweis lediglich hat vorzeigen müssen oder ob sich notizen gemacht wurden bzw. Daten abgeglichen wurde.


Das mal als kleiner Gedankenanstoß. Was da evtl. dran ist oder auch nicht kann ich nicht sagen, aber ich halte es nicht für so einfach wie bei Bankkonten.
sacknase420
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July 20, 2015, 09:00:06 PM
 #14

hm, schon ein recht interessanter gedankenanstoss, vielen dank!

bist du schon fertig studiert? eventuel wärst du in diesem neu entstehenden rechtsgebiet ganz gut aufgehoben. zumindest habe ich direkt den eindruck, das du grundsätzlich hinterfragend denkst, und dabei nunmal auch die währung kennst.....


ich vermute es gibt viele leute und vorallem unternehmen, die an soetwas jetzt schon gehobenen bedarf haben, und die zukunft scheint rosig Wink
Aswan
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July 20, 2015, 09:12:56 PM
 #15

hm, schon ein recht interessanter gedankenanstoss, vielen dank!

Kein Problem! Smiley

bist du schon fertig studiert? eventuel wärst du in diesem neu entstehenden rechtsgebiet ganz gut aufgehoben. zumindest habe ich direkt den eindruck, das du grundsätzlich hinterfragend denkst, und dabei nunmal auch die währung kennst.....

Warum passiert es mir nur so oft dass man denkt ich sei Student? Ich studiere nicht (tat es nie und habe es nicht vor).
Dass ich hinterfragend denke stimmt allerdings. Man muss ja nicht gleich alles für gegeben nehmen. Ein wenig selbst mitdenken ist immer gut.

ich vermute es gibt viele leute und vorallem unternehmen, die an soetwas jetzt schon gehobenen bedarf haben, und die zukunft scheint rosig Wink

Kann sein, aber ich bin viel lieber mein eigener Chef. Smiley
sacknase420
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July 20, 2015, 09:26:06 PM
 #16


sollte die auf dich verifiziert sein, dann weißt du ja sicher was passiert, wenn jemand mit unschönen motiven das ding in die finger kriegt^^ du haftest! da windet man sich nur raus, wenn man den wirklich schuldigen liefern kann, und das könntest du niemals.

übrigens eu weit. auch in österreich  Wink und sogar in der schweiz gibt es regelungen, damit du genauso dran wärst. daher raten dir alle davon ab xD

Diese Regelungen würde ich gerne mal sehen. Bei Bankkonten ist das ne klare Sache: Wird ein Bankkonto zu Betrugsdelikten verwendet und es liegt eine schuldhafte Überlassung des Kontos vor, so haftet der Eigentümer des Bankkontos gegenüber den betrogenen. Das ist meist so eindeutig weil Bankkonten nicht übertragbar sind (Ausnahme Erbschaft). Der Eigentümer ist also leicht zu ermitteln.

Bei den Karten sehe ich das nicht so eindeutig. Hier wird Kein Konto extra für den Kunden erstellt, sondern der Karte wird ein Bankkonto zugeordnet noch bevor diese überhaupt für einen Kunden bestimmt ist. Eigentum an dieser Karte wird durch Kauf erworben.

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Warum passiert es mir nur so oft dass man denkt ich sei Student? Ich studiere nicht (tat es nie und habe es nicht vor).
Dass ich hinterfragend denke stimmt allerdings. Man muss ja nicht gleich alles für gegeben nehmen. Ein wenig selbst mitdenken ist immer gut.

ich drücks jetzt mal so aus: reingefallen xD

du hast eigentlich keine ahnung, sondern vermutest das nur. ich vermute die rechtssachen auch nur, aber ich gebe auch direkt zum ausdruck das es: eine vermutung ist.

diesen satz "ich vermute" lässt du weck, und das obwohl du garkein jura studiert hast?!

sag mal gehts noch?! du nimmst dir raus hier wissentlich darzustehen, obwohl du in wirklichkeit garkeine ahnung hast?!

alles was du gesagt hast, ist vermutung. du hast es aber als wissen verkauft. mega fail....

ich würd mich nicht darauf verlassen, ob der staat mich nicht anklagt. sicher nicht, weil irgendjemand mit narzistischen tendenzen (hättest du die nicht, hättest du das unberechtigte kompliment eher abgelehnt), mir sowas als empfehlung gibt.


whywefight
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July 20, 2015, 09:34:33 PM
 #17


sollte die auf dich verifiziert sein, dann weißt du ja sicher was passiert, wenn jemand mit unschönen motiven das ding in die finger kriegt^^ du haftest! da windet man sich nur raus, wenn man den wirklich schuldigen liefern kann, und das könntest du niemals.

übrigens eu weit. auch in österreich  Wink und sogar in der schweiz gibt es regelungen, damit du genauso dran wärst. daher raten dir alle davon ab xD

Diese Regelungen würde ich gerne mal sehen. Bei Bankkonten ist das ne klare Sache: Wird ein Bankkonto zu Betrugsdelikten verwendet und es liegt eine schuldhafte Überlassung des Kontos vor, so haftet der Eigentümer des Bankkontos gegenüber den betrogenen. Das ist meist so eindeutig weil Bankkonten nicht übertragbar sind (Ausnahme Erbschaft). Der Eigentümer ist also leicht zu ermitteln.

Bei den Karten sehe ich das nicht so eindeutig. Hier wird Kein Konto extra für den Kunden erstellt, sondern der Karte wird ein Bankkonto zugeordnet noch bevor diese überhaupt für einen Kunden bestimmt ist. Eigentum an dieser Karte wird durch Kauf erworben.

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Warum passiert es mir nur so oft dass man denkt ich sei Student? Ich studiere nicht (tat es nie und habe es nicht vor).
Dass ich hinterfragend denke stimmt allerdings. Man muss ja nicht gleich alles für gegeben nehmen. Ein wenig selbst mitdenken ist immer gut.

ich drücks jetzt mal so aus: reingefallen xD

du hast eigentlich keine ahnung, sondern vermutest das nur. ich vermute die rechtssachen auch nur, aber ich gebe auch direkt zum ausdruck das es: eine vermutung ist.

diesen satz "ich vermute" lässt du weck, und das obwohl du garkein jura studiert hast?!

sag mal gehts noch?! du nimmst dir raus hier wissentlich darzustehen, obwohl du in wirklichkeit garkeine ahnung hast?!

alles was du gesagt hast, ist vermutung. du hast es aber als wissen verkauft. mega fail....

ich würd mich nicht darauf verlassen, ob der staat mich nicht anklagt. sicher nicht, weil irgendjemand mit narzistischen tendenzen (hättest du die nicht, hättest du das unberechtigte kompliment eher abgelehnt), mir sowas als empfehlung gibt.




In Aswans posting im letzten satz steht exakt das was du ankreidest...


Das mal als kleiner Gedankenanstoß. Was da evtl. dran ist oder auch nicht kann ich nicht sagen, aber ich halte es nicht für so einfach wie bei Bankkonten.

sacknase420
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July 20, 2015, 10:11:56 PM
 #18

hm ok. eventuel könnte ich zu vorschnell urteilen. aber erstmal abwarten  Smiley
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July 21, 2015, 05:10:44 AM
 #19

Guten Morgen,

Da ist ja seit gestern viel passiert...
Kurzum: Sacknase, ich schreib dir ne pm inkl Photo vom Büro aus.

Schönen Tag
Aswan
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July 21, 2015, 11:06:01 AM
Last edit: July 21, 2015, 11:18:01 AM by Aswan
 #20

Wow. Ich hätte nicht Gedacht, dass das Urteil dafür, dass ich meine Meinung und meine Gedankengänge hier niederschreibe, so hart ausfällt.

ich vermute die rechtssachen auch nur, aber ich gebe auch direkt zum ausdruck das es: eine vermutung ist.
diesen satz "ich vermute" lässt du weck, und das obwohl du garkein jura studiert hast?!
alles was du gesagt hast, ist vermutung. du hast es aber als wissen verkauft. mega fail....

Häufig ist es vorteilhaft in einer Diskussion Argumente und Meinungen mit Worten einzuleiten, durch die diese von den Argumenten und Meinungen anderer abgegrenzt werden - allein schon um zu verhindern, dass sich andere so vor kommen als würde man sie übergehen oder ihnen die eigene Meinung aufzwingen wollen.
Ich war der Meinung, die einleitenden Worte "Bei den Karten sehe ich das nicht so eindeutig.", zusammen mit dem von "whywefight" zitierten Ende meines Posts, würden dem genüge tun. Keineswegs wollte ich suggerieren Jurastudent zu sein und nach meiner Auffassung habe ich auch keinen Grund für diese Annahme gegeben.

Ist es vielleicht möglich, dass du dir ein wenig hintergangen vor kamst, weil aus deiner Erfahrung heraus Personen, die so schreiben (insbesondere solche Worte nutzen), häufig Juristen sind, weswegen du selbiges in diesem Fall annahmst, obwohl es hier dieses mal nicht der Fall ist?
Ist es vielleicht möglich, dass du dich hier selbst getäuscht hast weil die Gegebenheit hier so stark von deinen bisherigen Erfahrung abweicht?
Vielleicht liegt ja wirklich ein Missverständnis vor, denn für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass sich nicht-Juristen an einer juristischen Diskussion in einem Forum beteiligen. Nur so kann man doch feststellen ob die Meinung anderer (sowohl Juristen als auch nicht-Juristen) mit der eigenen konsistent ist und ggf. neue Denkanstöße und neues Wissen Sammeln um neue Einblicke zu bekommen, die man ohne diese Diskussionsteilnahme niemals erlangt hätte.
Inwiefern ein Jura-Student in diesem Fall etwas anderes tun könnte als Vermutungen anzustellen kann ich nicht beuteilen.


du hast eigentlich keine ahnung, sondern vermutest das nur.
sag mal gehts noch?! du nimmst dir raus hier wissentlich darzustehen, obwohl du in wirklichkeit garkeine ahnung hast?!

Als du mich noch als Jurist (oder Jura-Student) sahst, fandest du meinen Gedankenanstoß noch interessant und nun habe ich, wiel meine Meinungsbildung nicht an einer Universität stattfindet, keine Ahnung? Inhaltlich hat sich an meiner Aussage nichts geändert und du selbst hattest mich nach lesen von dieser sogar gedanklich einem Jura-Studenten gleichgestellt. Nun ist das fehlen einer Immatrikulationsbescheinigung für dich also ein Grund einen dir zunächst interessant erscheinenden Gedankenanstoß zu verwerfen?
Bitte versteh mich nicht falsch. Ob jemand nach einem von meinen Beiträgen denkt ich sei Student irgendeiner Fachrichtung oder nicht ist mir ziehmlich egal. Man mag auch von unserem Bildungssystem halten was man will (die Diskussion würde hier zu weit führen), aber die Qualität der Aussagen von Personen nach Art und Anzahl gesammelter Urkunden in ihrem Lebenslauf zu beurteilen ist im besten Fall ignorant; man verliert die Objektivität bzgl. des Inhaltes.

ich würd mich nicht darauf verlassen, ob der staat mich nicht anklagt. sicher nicht, weil irgendjemand mit narzistischen tendenzen (hättest du die nicht, hättest du das unberechtigte kompliment eher abgelehnt), mir sowas als empfehlung gibt.

Ich dachte das Kompliment war für den interessanten Gedankenanstoß, dessen Inhalt hier durchgehend gleich blieb =/
Natürlich kann man sich nicht darauf verlassen nicht angeklagt zu werden. Eine Empfehlung habe ich hier allerdings nie gegeben. §6 RDG verbietet mir sogar eine individuelle Rechtsberatung. Ich wollte lediglich einen Gedankenanstoß in die Diskussion mitein bringen, da ich die Sache für nicht so eindeutig halte wie sie dargestellt wurde.
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