ich hab mir gerade mal den Thread hier durchgelesen und als Außenstehender frage ich mich was der Kindergarten soll.
wenn Hersteller und Wiederverkäufer ein Geschäft abwickeln wollen läuft das normal so:
1. der Hersteller bietet ein Produkt an (kein vages Konzept ohne Nachweis).
alles andere ist in meinen Augen kein verkaufen sondern eine Investorensuche mit Beteiligung in Form eines Produkt oder abzocke.
2. der Wiederverkäufer prüft dann seine Absatzmöglichkeiten durch Marktanalyse (menge, preis, nachfrage).
3. Hersteller und Wiederverkäufer einigen sich auf Menge und Preis und Liefertermin.
4. der Hersteller lässt dem Wiederverkäufer ein entsprechendes Angebot zu kommen
auf dem er auch dinge wie einen Bonitätsnachweis oder das in Vorleistung gehen vermerken kann.
5. der Wiederverkäufer prüft das Angebot und kann es annehmen und evtl. geforderte Nachweise oder Vorleistungen erbringen
oder er lehnt es ab und fordert Änderungen. (über Änderungen muss man sich dann erst wieder einigen...)
Da eine Beauftragung eines Angebot (rechtlich gesehen) wiederum ein Gegenangebot darstellt,
kann der Wiederverkäufer hier auch Vertrags Klauseln einbauen.
Beispiel:
Bei nicht einhalten des vereinbarten Liefertermin, steht es dem Käufer frei vom Kauf zurückzutreten.
Der Verkäufer kann hierbei keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung geltend machen.
Beispiel2:
Ein begleichen der Rechnung muss innerhalb von drei Monaten ab erfolgter Lieferung erfolgen, sofern die Wahre in einwandfreiem zustand ankommt.
Anderenfalls kann der Käufer die Annahme der Wahre verweigern oder Kostenfrei zurücksenden und vom Kauf zurücktreten.
Sowas ist bei Konzernen gängige Praxis.
Deren Texte sind aber rechtlich wasserdicht formuliert.
6. der Hersteller kann nun die Beauftragung bestätigen oder in der Bestätigung seinerseits wieder Änderungen vornehmen.
(also wieder das Angebot und Gegenangebot Spiel)
Erst wenn Angebot und Gegenangebot ohne Änderungen erfolgen kommt ein Vertrag zustande.
aber Obacht, das versenden von Wahre zählt auch als Angebot sowie das annehmen dieser als Gegenangebot zählt.
somit gibt's auch einen Rechtsgültigen Vertrag wenn man wahre entgegen nimmt.
so hab ich das mal vor Äonen gelernt. ^^
also immer schön lesen was einem Bestätigt wird, nicht das die Gegenseite zu ihren Gunsten was geändert hat.
und wenn es nur die Stückzahl ist.
Beispiel:
Ich bestelle "5x Antminer U3 für 250€"
Ich bekomm als Bestätigung "5x Antminer U3 für
je 250€"
was so eine kleine Änderung aus macht.
Gruß,
sam.da