Falls jemand Zugriff auf Beck-Online hat:
https://beck-online.beck.de/?typ=reference&y=300&b=2015&n=1&s=1184&z=NVWZZitat aus dem letzten Absatz:
"Insofern geht die Bafin mit ihrer aktuellen Verwaltungspraxis und der Einordnung von Bitcoins als Rechnungseinheit zu weit und überstrapaiert die gesetzlichen Gegenheiten. Die deutsche Verwaltungsgerichtsbarkeit hat sich mit der Frage nach der bankenaufsichtsrechtlichen Einordnung von Bitcoins bislang noch nicht beschäftigt. Sofern sich ein Kläger findet, der die diesbezügliche Rechtsauffassung der BaFin nicht teilt, darf eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema mit Spannung erwartet werden."Sehr spannend dieser Auf- und Ansatz!