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Author Topic: Zwangsmittgliedschaft IHK  (Read 1928 times)
Bytekiller (OP)
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February 17, 2016, 07:28:08 AM
Last edit: February 17, 2016, 09:20:46 AM by Bytekiller
 #21

Die IHK hat gestern den Auftrag beim GVZ zurückgezogen.
Hab allerdings bis jetzt noch kein Schreiben ähm infopost von der IHK bekommen.

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
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February 19, 2016, 07:44:13 AM
Last edit: February 19, 2016, 08:12:26 AM by Bytekiller
 #22

Wie mach ich am besten eine Anzeige gegen den GVZ?
Der hat mir auch mit einem Schufaeintrag gedroht, obwohl ein Schufaeintrag nur bei nicht nachkommen eines Vertrags durch einen Vertragspartner der Schufa möglich ist.
Kann ich dann sagen der GVZ und die IHK fügt mir schwere seelische Schäden zu? (§ 6 (1) Ziffer 2 des Völkerstrafgesetzbuches)

also:
Nötigung, Erpressung, Amtsanmaßung, gründen einer kriminellen Vereinigung zusammen mit der IHK

gibts einen Anwalt der lust hat ohne Geld zu bekommen gegen Windmühlen zu kämpfen oder kann man sowas mit crowdfunding finanzieren?

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mezzomix
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February 19, 2016, 09:44:32 AM
 #23

Damit wirst Du nicht durchkommen. Einen Eintrag kannst Du nur verhindern, wenn Du es gar nicht erst zur Vollstreckung kommen lässt. Das zwingt dich dazzu als erster (die exakt richtigen) Rechtsmittel einzulegen. Machst Du dabei einen kleinen Fehler, dann haben dich die Behörden am Arsch.

Das ist das Instrument mit dem die Wölfe die Schafe disziplinieren und dafür sorgen, dass sie sich "freiwillig" zur Schlachtbank begeben. Die Behörden machen den ganzen Tag nichts anderes, als diese Prozesse zu verfolgen. Du bist der Feind, den es zu vernichten gilt, wenn Du nicht gehrosam machst, was Dir gesagt wird. Die Rechtslage ist dabei egal - das Wort der Obrigkeit ist Gesetz!

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall im Schlagabtausch mit dem Rundfunk. Der Rundfunk hat bei seinem Vorgehen (viele) Fehler gemacht und nutzt dies als Argumentation, um eine Klageabweisung zu erreichen. Gleichzeitig wird die Forderung aufrechterhalten, da die Fehler - so die Argumentation - nicht relevant sind.
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February 19, 2016, 12:23:29 PM
Last edit: February 20, 2016, 06:21:18 AM by Bytekiller
 #24

So wie es aussieht muss die Sachpfändung im öffentlichen Recht von einem Vollziehungsbeamten gemacht werden.
Und laut juristischem Wörterbuch ist die Pfändung dem Staat vorbehalten.
Der GVZ ist aber seit dem 01.08.2012 kein Beamter mehr da §1 der GVO entfallen ist.
Er kann sich somit nicht mehr Staatlich-Hoheitlich ausweißen

Bevor der GVZ tätig werden darf muss zuerst ein Leistungsbescheid und ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden.
Die zustellung erfolgt in Hand durch einen Gelben Brief von einem Beamten. Das machte früher die Post aber seit der Privatisierung sind das keine Beamte mehr.

Hab auch eben bei der Schufa angerufen und die sagen: Kein Schufaeintrag ohne ein Titel vom Amtsgericht mit min. 2 offenen Mahnungen.

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mezzomix
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February 19, 2016, 12:31:23 PM
 #25

So wie es aussieht muss die Sachpfändung im öffentlichen Recht von einem Vollziehungsbeamten gemacht werden.
Und laut juristischem Wörterbuch ist die Pfändung dem Staat vorbehalten.
Der GVZ ist aber seit dem 01.08.2012 kein Beamter mehr da §1 der GVO entfallen ist.
Er kann sich somit nicht mehr Staatlich-Hoheitlich ausweißen

Ein Wörterbuch dürfte wohl kaum ein rechtlich bindendes Dokument sein.

Im übrigen hilft Dir das überhaupt nichts. Der GVZ wird irgendwann mal mit dem Einsatzkommando anrücken und die scheren sich einen Dreck um irgendwelche Gesetze. Am Ende kannst Du hinterher die Scherben aufsammeln. Von den Behörden hast Du nichts zu erwarten.

Wenn Du diesen Weg tatsächlich gehen möchtest, dann ist Deine beste Chance, dauerhaft mehr Feuerkraft und weniger Skrupel aufbieten zu können als die Behörden.
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