Grundsätzlich kann ein Industriebetrieb, die Stromsteuer vom Zoll zurück erhalten, ebenso ist es möglich, wenn man die "richtige" Branche und den entsprechenden Verbrauch hat, sich von Umlagen wie z.B. der EEG-Umlage befreien zu lassen.
Allerdings nicht mit einem Kleingewerbe und dem anteiligen Strom des Arbeitszimmer.
Wir reden von einem Verbrauch ab 50.000 kWh p.a. - Da bekommt man auch beim Stromanbieter seiner Wahl i.d.R. einen eigenen Key-Account-Manager zugewiesen und verhandelt jedes Jahr den Strompreis in Bereichen < 10 ct.
Für Kleinunternehmer bleibt nur die Möglichkeit die Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Gruß Carsten; der jährlich mit dem RWE verhandelt