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Author Topic: Widerrufsrecht bei Kauf von Waren mit Bitcoins  (Read 1162 times)
Geruss (OP)
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February 17, 2013, 07:03:06 PM
 #1

Hallo liebe Bitcoin-Community Smiley,


mal angenommen ich kaufe etwas mit Bitcoins. Nehmen wir mal an eine teure Uhr. Ich überweise dem Händler einen Betrag von 50 BTC und erhalte drei Tage später meine Uhr. Alles super soweit. Jetzt stell ich zehn Tage später fest, dass der Bitcoin Kurs um 20% gestiegen ist. Kann ich nun meine (unbenutze und in OVP) Uhr zurückschicken, und die gezahlten BTC wieder zurückfordern?

Im BGB § 312 d Abs. 4 Nr. 6 steht folgendes:


"Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen:

[..]

6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden, und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten [..]"

Bitcoins unterliegen ja auch den Schwankungen des Finzamarktes. Muss ein Händler also wirklich die Bitcoins zurückzahlen, oder genügt auch ein Euro-Betrag (zum Kurs vom Kaufdatum)? Oder gilt das Widerrufsrecht überhaupt noch?

Schönen Gruß
Geruss
candoo
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February 17, 2013, 07:28:35 PM
 #2

Du kaufst vom Händler ja keine Bitcoins sondern eine Uhr und die Uhr ansich unterliegt keiner Schwankung.


Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
Geruss (OP)
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February 17, 2013, 07:52:15 PM
 #3

Okay, aber bin ich gezwungen die Bitcoins zurück zuzahlen?
candoo
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February 17, 2013, 07:53:39 PM
 #4

Okay, aber bin ich gezwungen die Bitcoins zurück zuzahlen?


Angenommen die Uhr kostet 500 Euro.


Dann würde ich den Preis der Uhr auch in € deklarieren. Als Bezahlmethode kann man dann Bitcoins auswählen. Der Preis wird dann umgerechnet.

Bei einer Stornierung bekommt der Käufer 500 € gutgeschrieben. Wenn er Bitcoins zurück möchte wird zum Tagespreis umgerechnet.


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mezzomix
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February 18, 2013, 08:55:52 AM
 #5

Die richtige Vorgehensweise wäre meiner Meinung nach:

Die Uhr ist mit 500,- EUR ausgezeichnet. Du bezahlst mit BTC und bekommst bei Rückgabe die 500,- EUR in BTC - oder EUR - zum gerade aktuellen Kurs zurück.

Die Uhr ist mit 25,- BTC ausgezeichnet oder lässt sich nur mit Bitcoin bezahlen. Dann solltest Du bei der Rückgabe fairerweise auch wieder die 25,- BTC zurückbekommen. So würde ich das zumindest bei Verkäufen machen. Ich mag die Auszeichnung in EUR und Bezahlung in BTC nicht besonders, auch wenn ich die Intention der Verkäufer verstehe. Eigentlich sollte man BTC leben und die Ware einfach in BTC auszeichnen. Steigt der Kurs kann ich immer noch die Preise nach unten anpassen. Fällt der Kurs, hat der Käufer eben Glück und kann ein Schnäppchen machen.

Problem: Recht hat nichts mit gerecht zu tun, also muss man wohl immer vom jeweils ungünstigsten Fall ausgehen und kann sich dann maximal noch positiv überraschen lassen.
Chefin
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February 18, 2013, 02:53:12 PM
 #6

Das Problem wird sich dann stellen, wenn man Bitcoin statt Euro auszeichnet. So wie zb bei meinem Met. Allerdings war das unverbindlich für beide Seiten vorerst, da ich noch nicht wusste wie ich zeitlich hinkomme usw.

Ansonsten würden die Kunden nun bei 12-14 Euro/Flasche Met liegen statt bei 6-7Euro.

Solange man also in Euro auszeichnet und dann in BTC umrechnet wird es auch keine Probleme geben. Den dann wird bei Rückgabe ja auch Euro zurück gegeben. Grundsätzlich haben wir das Problem ja schon beim Dollar. Rückgaberecht wenn in Dollar gezahlt wird unterliegt auch Währungsschwankungen zwischen Kauf und Rückgabe und könnte für Spekulationsgewinne ausgenutzt werden. Aber Währungen schwanken dafür zu wenig und der Aufwand für Kauf und Rücksendung ist ja nicht unerheblich im Verhältniss zum möglichen Gewinn.

Sollte sich aber BTC mal als echte Währung bewähren, könnte der Schuss auch leicht nach hinten los gehen für Händler. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das Widerrufsrecht hier greift. Den es bezieht sich ja auf Kaufen mit Währung. Und das ist ausschliesslich Euro. Zumindest das in Deutschland geltende Gesetz. Kaufen für BTC entspricht dann eher einem Tauschgeschäft, so wie Brot gegen Wurst. Ich bin mir sicher, vor Gericht würde es eine menge Fragen aufwerfen und es ist schwer zu sagen, wer am Ende recht behält.

Das würde erst dann in trockenen Tüchern sein, wenn BTC als Währung anerkannt wird. Dann aber wird es sich den Staatlichen Regeln unterwerfen müssen. Den es ist doch so: man möchte keine staatlichen Regeln die gegen einen arbeiten könnten, deswegen BTC. Aber dann darf man sich auch nicht auf staatliche Regeln zurück ziehen, wenn es für einen positiv läuft deswegen. Entweder Wir akzeptieren das ganze Regelwerk oder wir lassen alles weg. Rosinen picken wird keiner akzeptieren und das wird vermutlich dann vor Gericht genau so gesehen.

Wie gesagt...gilt bei Auszeichnung in BTC direkt.

Wer in Euro auszeichnet, dann BTC dahinter knallt(und fussnote bzgl Tageskurs) wird wie Euro behandelt. Dann sind aber auch keine Spekulationsgewinne möglich. Weil dann IMMER Euro zugrunde liegen, auch bei Rückgabe.
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March 25, 2013, 04:39:07 PM
 #7

Den es ist doch so: man möchte keine staatlichen Regeln die gegen einen arbeiten könnten, deswegen BTC. Aber dann darf man sich auch nicht auf staatliche Regeln zurück ziehen, wenn es für einen positiv läuft deswegen. Entweder Wir akzeptieren das ganze Regelwerk oder wir lassen alles weg. Rosinen picken wird keiner akzeptieren und das wird vermutlich dann vor Gericht genau so gesehen.

Da wäre ich mir nicht so sicher, also dass das Gericht das genauso sieht. Ein Rückgaberecht müsste es eigentlich auch bei Käufen in BTC geben, denn sonst wäre das eine Gesetzeslücke. Dann könnte z.B. Amazon ja auch sagen: "Wir haben kein Bock auf Rückgaberecht. Wir führen jetzt den Amazon-Coin ein, der vom Wert her einem Euro entspricht. Wenn man was kaufen will, zahlt man Euros per Kreditkarte, tauscht die mit einem Klick in Amazon-Coins und erhält dann das Produkt gegen Amazon-Coins, nur halt ohne Rückgaberecht."

Und wenn es ein Rückgaberecht gibt, dann ist das ein Risiko für legale Händler in Deutschland. Denn logisch wäre halt eher eine komplette Rückabwicklung, also du kriegst die Ware zurück und ich die BTC. Anders sieht es - wie du schon sagst - nur aus, wenn man die Ware in Euro auszeichnet, und das würde ich als Händler auch tun.

Sich darauf zu einigen, "das ganze Regelwerk wegzulassen" geht leider (?) nicht. Und gerade bei Verbraucherschutzregelungen ist man als Händler ganz schnell der Dumme, da das Gesetz sich eher auf die Seite des Privatkunden stellt als auf die des Händlers, dem zugemutet wird, sich über alle Eventualitäten gründlich Gedanken zu machen.

Chefin
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March 26, 2013, 10:46:30 AM
 #8

Wie gesagt:

Es kommt drauf an, wie es die Vertragspartner sehen. Sehen sie es als Währung an, unterliegen sie den Regeln wie sie für Währung gilt. Und da muss man sicherlich nichts anpassen, die Regeln für Währungen sind ziemlich universel ausgelegt um die nun schon existierenden Währungen und ihre Kursprobleme zu berücksichtigen. Dann wäre BTC nur eine neue Währung.

Sehen es die Vertragspartner aber als Tauschgeschäft kommen vermutlich einige Dinge garnicht zum tragen, die speziell für Währungsgeschäfte gemacht wurden.

Wird ein Zahlungsmittel 1:1 an eine Währung gebunden entspricht es genau dieser Währung und darf dann innerhalb bestimmter regeln genutzt werden. Macht übrigens ein Schaustellerbetrieb seit vielen Jahren so. MPS veranstaltet Mittelaltermärkte und dort kann man mit Goldtaler zahlen. Das ist eine 1:1 an Euro gebundene Währung. Man tauscht diese Goldstücke so wie man es will und alle Händler müssen das auch annehmen. Es sind Eigenprägungen der Firma, die da benutzt werden. Für solche Fälle gibt es genau festgelegte Regeln, wie das ablaufen muss.

Also hier gibt es keine Gesetzeslücke, BTC sind so gesehen nichts neues. Es gab schon in der Anfangszeit der BRD solche Zahlungsmittel. Da war unser Zahlungssystem DM gerade erst geboren worden. Bitcoins sind nur in sofern neu, das sie komplett virtuell sind. Aber das spielt nicht wirklich eine Rolle für die rechtliche Betrachtung. Am ende kommt es drauf an, was die Vertragspartner wollten und was man üblicherweise hinter bestimmten Verhaltensmuster vermutet. Und wenn ich via Onlineshop kaufe, spielt es keine Rolle ob er Briefmarken, Backsteine, BTC oder Euro nimmt. Er hat eine Shop und der ist dazu da Geld zu verdienen. Auf Haarspaltereien wie: BTC sind noch keine anerkannte Währung wird garnicht erst eingegangen. Es spielt keine rolle, weil der Sinn des ganzen das Verkaufen bzw Kaufen war. Und nur dieser Sinn zählt.
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