M@te (OP)
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March 01, 2013, 09:06:56 PM |
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Hallo Leute Ich habe mal eine Frage, undzwar im Falle, ich würde Programmierung im Internet anbieten und hätte als Zahlungsmöglichkeit ausschließlich (!) Bitcoins angegeben, hätte aber nicht vor die Coins in Euro umzuwandeln, sondern damit evt. in BitCoin-Shops einkaufen. Wie wäre das Gewerberechtlich und Steuerrechtlich? Würde ich Steuer bezahlen müssen? Müsste ich ein Gewerbe anmelden?
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Red_Evil
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March 01, 2013, 09:17:53 PM |
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prinzipiell ja Wie du dich bezahlen lässt spielt erstmal keine rolle. Ausschlaggebend ist die Gewinn erzielungsabsicht. Es sei den es wäre nur ein Hobby "aus Spass" und man kann dir keine einnahmen nachweisen
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M@te (OP)
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March 01, 2013, 09:29:22 PM Last edit: April 02, 2013, 12:56:25 AM by M@te |
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Wäre das theoretisch schon Strafbar? Danke auch für die schnelle Antwort! M@te
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lunette
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March 02, 2013, 12:31:17 PM |
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"Ausschlaggebend ist die Gewinnerzielungsabsicht." Damit ist ja alles gesagt.
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M@te (OP)
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March 02, 2013, 01:04:42 PM |
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Ihr scheint recht zu haben auch Tauschgeschäfte (BitCoin ist ja kein gesetztliches Zahlungsmittel) unetrliegen der Umsatzsteuer. Dann muss ich mich mal informieren ob ich ein Kleingewerbe Gründen kann M@te
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Chefin
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March 02, 2013, 07:49:20 PM |
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Wenns nur um die Umsatzsteuer geht, gibt es die Kleingewerberegelung. Da heist es das man bis 17500 Euro keine Umsatzsteuer abführen muss. Mann kann aber auch die Umsatzsteuer des Einkaufs nicht zurück bekommen. Allerdings fallen natürlich Einkommensteuern an, wenn man Gewinn macht. http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe/steuern.html
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Sukrim
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March 02, 2013, 09:00:17 PM |
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Es hilft übrigens wenn man ein Land angibt - nicht jeder hier ist aus Deutschland. P.S.: Bitcoin, nicht BitCoin
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OhShei8e
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March 04, 2013, 11:18:07 PM |
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Hallo Leute Ich habe mal eine Frage, undzwar im Falle, ich würde Programmierung im Internet anbieten und hätte als Zahlungsmöglichkeit ausschließlich (!) Bitcoins angegeben, hätte aber nicht vor die Coins in Euro umzuwandeln, sondern damit evt. in BitCoin-Shops einkaufen. Wie wäre das Gewerberechtlich und Steuerrechtlich? Würde ich Steuer bezahlen müssen? Müsste ich ein Gewerbe anmelden? Nur, wenn Du die Bitcoins tauschst, wozu Dich niemand zwingen kann. Das gleiche würde gelten, wenn Du z.B. für Aktien arbeiten würdest. Es besteht schlicht nicht die Möglichkeit Anteile zu besteuern, weil das nun mal kein Geld ist. Erst, wenn es zur Ausschüttung kommt, musst Du Steuern zahlen. Du trägst ja in der Zeit, in der Du eine Anlage hältst, auch das Risiko. Anders sehe es aus, wenn Bitcoins offiziell als Geld anerkannt wären und die Finanzämter somit auch Bitcoins akzeptieren würden. Das sehe ich zumindest im Moment aber nicht. Wenn Du Bitcoins in Geld, geldwerte Leistungen oder Waren tauschst, dann zahlst Du darauf ganz normal Steuern. Wenn Du sie hingegen nur bunkerst, dann sind sie derzeit nicht steuerrelevant. Wenn keinerlei Rücktausch stattfindet, Du also Bitcoins einnimmst und wieder ausgibst. Dann ist das meiner Meinung nach eine bisher ungeregelte Grauzone.
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derm
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March 05, 2013, 12:07:20 AM |
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Mein Steuerberater hat die btc-Anlage unter "sonstige Wertpapiere" verbucht. Damit können Wechselkurs-schwankungen gut im Vermögen abgebildet werden. Was haltet ihr von der Betrachtung? Wäre es besser als Fremdwährung?
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Chefin
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March 05, 2013, 08:16:03 AM |
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Hallo Leute Ich habe mal eine Frage, undzwar im Falle, ich würde Programmierung im Internet anbieten und hätte als Zahlungsmöglichkeit ausschließlich (!) Bitcoins angegeben, hätte aber nicht vor die Coins in Euro umzuwandeln, sondern damit evt. in BitCoin-Shops einkaufen. Wie wäre das Gewerberechtlich und Steuerrechtlich? Würde ich Steuer bezahlen müssen? Müsste ich ein Gewerbe anmelden? Nur, wenn Du die Bitcoins tauschst, wozu Dich niemand zwingen kann. Das gleiche würde gelten, wenn Du z.B. für Aktien arbeiten würdest. Es besteht schlicht nicht die Möglichkeit Anteile zu besteuern, weil das nun mal kein Geld ist. Erst, wenn es zur Ausschüttung kommt, musst Du Steuern zahlen. Du trägst ja in der Zeit, in der Du eine Anlage hältst, auch das Risiko. Anders sehe es aus, wenn Bitcoins offiziell als Geld anerkannt wären und die Finanzämter somit auch Bitcoins akzeptieren würden. Das sehe ich zumindest im Moment aber nicht. Wenn Du Bitcoins in Geld, geldwerte Leistungen oder Waren tauschst, dann zahlst Du darauf ganz normal Steuern. Wenn Du sie hingegen nur bunkerst, dann sind sie derzeit nicht steuerrelevant. Wenn keinerlei Rücktausch stattfindet, Du also Bitcoins einnimmst und wieder ausgibst. Dann ist das meiner Meinung nach eine bisher ungeregelte Grauzone. Schon mal Bitcoins gegessen? Ja..geht nicht, ich weis. Spätestens wenn man einkauft wird ein tausch draus. Wenn Firmenübernahmen via Aktientausch stattfinden, wird quasi mit Aktien bezahlt. Dieses tauschen muss in den Büchern über den aktuellen Wert der Aktie zum Stichtag gebucht werden. Wieso also meinst du das es bei BTC anders wäre? Auch wenn es wie eine Aktie ist, würde im Falle eines tausches der Tageskurs gelten um daraus deinen gewinn abzuleiten. Aber es ist dein Leben was du verpfuscht, wenn du erstmal wegen Steuerbetrug vorbestraft bist.
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2weiX
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March 05, 2013, 08:43:34 AM |
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wenn du ein unternehmen fürst, musst du immer und jederzeit alles in € beziffern können. da du in .de lebst, bist du auch hier steuer- und aufsichtspflichtig.
wenn du unter 17500€ im jahr einnimmst, muss du keine mwst ausweisen, hast somit brutto = netto. die btc würde ich zum aktuellen kurs einbuchen.
beispiel du programmierst was für mich, drei stunden, 2 BTC. in die buchhaltung kommt "2 BTC ~ 59,55€")
nächstes jahr, wenn du über 17500€ kommst, haust du da einfach die MWST rauf.
beispiel du programmierst was für mich, drei stunden, 2 BTC + 19% in die buchhaltung kommt "2 BTC = 59,55€ + 11,32€")
wenn du jetzt damit shoppen gehst ist das eine sache, aber dein EINKOMMEN musst du immer berechnen, benennen und ggf versteuern können.
wenn du die BTC dann für 50€ verkaufst, müsstest du auf die differenz noch kapitalerstragssteuer + soli entrichten. sagen wir also du hast im januar 100 stunden gecodet, was dir 100BTC eingebracht hat, die du schnitt mit 30€ angesetzt hast. jetzt verkaufst du die dinger für 50€ auf bitcoin.de 100*20€ = 2000€ gewinn aus finanzprodukten. als solchen angeben, 25%+soli schonmal beiseite packen.
quelle: anwalt und steuerberate für meine firma bitcoincommodities.com ohne gewähr, keine rechtsberatung etc etc
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2weiX
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March 07, 2013, 02:52:06 PM |
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SO FALSCH
die Bafin hat bitcoins, wenn sie selbst Handelsgegenstand werden (A kauf BTC von B) als FINANZINSTRUMENT deklariert. Finanzinstrumente unterliegen NICHT der Mehrwertsteuer!
NIEMALS hat NIRGENDJEMAND IRGENDWAS von "Mehrwertsteuer" und "Ware" gesagt. QUELLEN BITTE!
Bitte Bitte Bitte verbreite nicht so einen Quark. Ein Blick ins Buch erhöht die Sachkenntnis, hiess es früher in der Uni.
"Gesunder Menschenverstand" - keine Spur davon.
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btcTreuhand
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March 07, 2013, 03:09:51 PM |
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OK, dann nenne Deine Quelle!
Ich habe meine vom Rechtsanwalt, daß es sich bei Bitcoins um "elektronische Ware" handelt.
Wenn Du für Deine Behauptung - ausser "so ein Quatsch" zu schreiben eine Quelle hast, nenne sie!
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Akka
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March 07, 2013, 03:15:01 PM |
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OK, dann nenne Deine Quelle!
Ich habe meine vom Rechtsanwalt, daß es sich bei Bitcoins um "elektronische Ware" handelt.
Wenn Du für Deine Behauptung - ausser "so ein Quatsch" zu schreiben eine Quelle hast, nenne sie!
Als Zahlungsmittel bestimmte Werteinheiten, die in Barter-Clubs, privaten Tauschringen oder anderen Zahlungssystemen gegen realwirtschaftliche Leistungen, Warenlieferungen oder Dienstleistungen geschöpft oder wie z.B. die Bitcoins gegenleistungslos in Computernetzwerken erschaffen werden, scheiden damit aus dem Tatbestand des E-Geldes aus, auch wenn sie wirtschaftlich die gleiche Funktion wie E-Geld haben und unter Geldschöpfungsgesichtspunkten das eigentliche Potential privat generierter Zahlungsmittel stellen (s. hierzu auch die RegBegr. zu § 1a Abs. 3, BT-Drucks. 17/3023, S. 40). Diese Einschränkung vollzog der nationale Gesetzgeber bereits mit der Umsetzung der Ersten E-Geld-Richtlinie[7] im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes[8]; mit der Streichung des Tatbestandes des Netzgeldgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 KWG in der Fassung der 6. KWG-Novelle; KWG-Novelle 1997, Inkrafttreten 01.01.1998), wurde der Aspekt privater Geldschöpfung ausgeblendet.
Erlaubnisfrei sind insoweit jedoch nur die Schaffung derartiger Werteinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel. Wenn unterdessen diese Werteinheiten ihrerseits selbst zum Handelsgegenstand werden, ist das Geschäft je nach seiner Ausgestaltung als Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 oder 10 KWG oder Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 - 4 KWG zu qualifizieren und steht nach § 32 Abs. 1 KWG grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt. Diese Werteinheiten sind Rechnungseinheiten und fallen als solche ohne weiteres unter die Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG. Siehe: Finanzdienstleistung --> keine Mehrwertsteuer.
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All previous versions of currency will no longer be supported as of this update
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Chefin
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March 08, 2013, 01:55:53 PM |
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OK, dann nenne Deine Quelle!
Ich habe meine vom Rechtsanwalt, daß es sich bei Bitcoins um "elektronische Ware" handelt.
Wenn Du für Deine Behauptung - ausser "so ein Quatsch" zu schreiben eine Quelle hast, nenne sie!
Ich hoffe mal du hast DIESEM Rechtsanwalt kein Geld gezahlt. Und such dir am besten gleich einen Neuen, der was drauf hat.
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btcTreuhand
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March 08, 2013, 02:08:00 PM |
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Genau. Nee, hab nichts bezahlt, vielleicht der Fehler?
Also meine ich, es muss auch ohne Anwälte gehen, also schauen wir mal.
Ich brauche einfach noch etwas Zeit und poste, sobald's fertig ist. Dann sehen wir mal, ob's nachvollziehbar ist, oder nicht.
Und bestimmt gibt's hier noch den einen oder anderen Unternehmer, der es auch implementieren wollte und könnte und der seinen "guten Anwalt" fragt und wir haben dann weitere Informationen.
Schönen Tag noch!
DS
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