Bitcoinreminder.com (OP)
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May 31, 2016, 09:24:45 PM Last edit: October 01, 2018, 09:58:11 AM by Bitcoinreminder.com |
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HHick123
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October 11, 2017, 10:24:38 PM |
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Ich habe die gleiche Frage. Mir hat heute ein Steuerberater in Wien abgesagt, als er 'Bitcoin' gehört hat. Begründung: Zu komplex, keine Zeit sich in das Thema einzulesen und für den angebotenen Stundensatz zu beschäftigen. Naja, eine ehrliche Aussage immerhin... Gibt es nun schon Erfahrungen mit Steuerberatern in bezg auf Bitcoin im Raum Wien?
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Bitcoinreminder.com (OP)
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October 11, 2017, 10:28:49 PM Last edit: October 01, 2018, 09:58:23 AM by Bitcoinreminder.com |
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Hachijuusan
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October 12, 2017, 07:11:00 AM |
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Ich hätte diese Woche etwas ausmachen sollen in Wien, aber nach der Zahnextraktion bin ich noch nicht ganz fit. Werde das so schnell wie möglich nachholen. Weis auch, dass ich über Bitcoins sprechen will und sollte sich zumindest ein wenig auskennen. Sobald das Gespräch war, gebe ich im Forum kurz Bescheid. Steuerberater: http://www.grabmann.at/steuerberater.html
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maxpayne1256
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January 12, 2018, 09:48:51 PM |
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Gibt es hierzu Neuigkeiten?
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Takeoff6719
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January 16, 2018, 04:41:31 AM |
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Kanzlei Lebensaft, 1040 Wien. kanzlei@lebensaft.com Mail schreiben, Bei Fr. Mag. Lebensaft Termin vereinbaren. Perfekte, sehr kompetente Beratung!
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Captain_Balu
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January 16, 2018, 06:16:01 AM |
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Haben in Wien eine Sprechstelle Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH www.svlaw.atAlle Angaben ohne Gewähr
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pipsn
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January 19, 2018, 05:09:10 AM |
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Was sind den so die kosten bei den Steuerberatern ? Wenn die höher sind als das was man eigentlich investiert is ja ned wirklich Sinnvoll
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Versaldex
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January 21, 2018, 06:18:24 PM |
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Ab 50 Euro die Stunde, nach oben offen.
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Versaldex
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January 21, 2018, 06:32:14 PM |
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Ich hätte es so verstanden: sobald man in eine andere Kryptowährung wechselt (BTC-LTC) muss der Gewinn in Euro ermittelt und versteuert werden. Das Problem, das ich sehe: Kauf 1.12.2015 BTC, Wechsel 1.5.2016 in LTC, dann LTC halten bis 1.7.2017 und dann Verkauf in EUR. Der LTC-Verkauf ist steuerfrei, der BTC-Tausch in LTC dann steuerpflichtig, wenn in EUR ein Gewinn entstanden ist. Achtung: Sollte ein Coin kurz vor einem Jahr Haltefrist in Euro einen Verlust ergeben, sollte man ihn meiner Meinung nach verkaufen und dann wieder neu anschaffen, wenn man ihn langfristig halten will, denn Verluste aus Kryptos müssten mit Gewinn aus Kryptos ausgleichbar sein. Alles aber ohne Gewähr, das ist nur meine private Meinung dazu, ich bin noch kein Steuerberater. Falls das hilfreich war, wäre es sehr nett, wenn mir jemand mit meinem Walletproblem helfen könnte: https://bitcointalk.org/index.php?topic=2799338.0Vielen Dank!
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1r0n1c
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January 22, 2018, 11:52:25 AM |
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Servus,
ich hatte gestern einen Smalltalk mit einem Freund. Sein Bruder hatte ziemlichen Erfolg mit Kryptowährungen und hat jetzt über 50% seiner Coins verkauft und in FIAT zurückgetauscht (er hatte sie über mehrere Jahre gehalten). Angeblich weiß er aus sicherer Quelle, dass bereits ein Vorschlag zur Änderung des Steuergesetzes vorliegt. Demnach soll der Gewinn mit Kryptowährungen mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden (27,5%) und somit die 12 Monate Haltefrist wegfallen. Daher hatte er einen großen Teil verkauft, um diesen Gewinn steuerfrei auszahlen lassen zu können. Ich habe derzeit im Internet keine Anhaltspunkte finden können, dass an diesem "Gerücht" etwas dran sein könnte.
Ich kenne den Bruder persönlich nicht, aber ich weiß dass er ziemlich gute Beziehungen in der Wirtschaft und Politik pflegt.
Hat jemand von euch dazu Informationen?
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Sukrim
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January 23, 2018, 01:48:08 AM |
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Also 27,5% Steuern gradeaus nähme ich gerne statt einem seltsamen Mix aus Einkommenssteuer, Steuerfrei, 27,5% auf Grundstock (wenn zinstrangend veranlagt)...
Frag halt deinen Freund/seinen Bruder.
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1r0n1c
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January 23, 2018, 07:31:54 AM |
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Servus Freunde, ich bin fündig geworden: https://www.bmf.gv.at/steuern/EStR_Wartungserlass_2017-Begutachtungsentwurf.pdf?683f35Rz 628 & Rz 6143 !! Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5% Ehrlich gesagt, würde mich das nicht einmal stören. Ich würde es sogar begrüßen, diese Steuerreform europaweit einzuführen. Das vereinfacht doch die ganze Sache, was auch für Neulinge von Vorteil wäre. Interessant wäre es nur, ob es auch rückwirkend gilt ... ich hoffe nicht
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Korzybski
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January 23, 2018, 01:05:43 PM Last edit: January 23, 2018, 01:19:58 PM by Korzybski |
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Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5% Auf www.bmf.gv.at wird ja zwischen zinstragenden und nicht-zinstragengenden Veranlagungen unterschieden: Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Kryptowährungen unterliegen dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. […]
Erfolgt […] keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. […] Nicht-zinstragende Veranlagungen, so könnte man das lesen, unterliegen also nicht dem Sondersteuersatz. Es gilt dann wohl stattdessen der (meist höhere) Einkommenssteuersatz (0-55%), oder? Siehe zB: 20170301_Bitcoin%20und%20Steuerrecht_Folien.pdfIn dem Begutachtungsentwurf lese ich jetzt, bei Rz 6143: Daher fallen zB auch Konvertierungsgewinne von Darlehen und realisierte Wertsteigerungen in Kryptowährungen (Bitcoin) unter § 27 Abs. 3 EStG 1988"
Auf Seite 355 wird es auch noch etwas konkreter. Wenn das durchgeht, würde das bedeuten, dass man anstatt zB. 42% nur 27,5% zahlt.
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1r0n1c
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January 23, 2018, 01:28:23 PM |
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Demnach klingt es nach der Kapitalertragssteuer und einheitlich 27,5% Auf www.bmf.gv.at wird ja zwischen zinstragenden und nicht-zinstragengenden Veranlagungen unterschieden: Realisierte Wertänderungen von zinsbringend veranlagten Kryptowährungen unterliegen dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG. […]
Erfolgt […] keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. […] Nicht-zinstragende Veranlagungen, so könnte man das lesen, unterliegen also nicht dem Sondersteuersatz. Es gilt dann wohl stattdessen der (meist höhere) Einkommenssteuersatz (0-55%), oder? Siehe zB: 20170301_Bitcoin%20und%20Steuerrecht_Folien.pdfIn dem Begutachtungsentwurf lese ich jetzt, bei Rz 6143: Daher fallen zB auch Konvertierungsgewinne von Darlehen und realisierte Wertsteigerungen in Kryptowährungen (Bitcoin) unter § 27 Abs. 3 EStG 1988"
Auf Seite 355 wird es auch noch etwas konkreter. Wenn das durchgeht, würde das bedeuten, dass man anstatt zB. 42% nur 27,5% zahlt. Ja, mit den 27,5% bin ich ganz bei Dir, aber siehe folgendes Beispiel aus dem Entwurf: "A hat um 5.000 Euro 7.000 Dollar angeschafft, die er auf einem Dollar-Konto hält. Diese 7.000 Dollar konvertiert A zwei Jahre später in Euro und erhält dafür 5.500 Euro. Der Vorgang stellt einen Tausch dar. Als Veräußerungserlös ist der gemeine Wert der Dollar zum Zeitpunkt der Konvertierung anzusetzen, das sind 5.500 Euro. Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 500 Euro ist nach § 27 Abs. 3 EStG 1988 steuerpflichtig."Demnach fällt die Haltefrist von 12 Monaten definitiv weg!
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Sukrim
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January 23, 2018, 01:54:49 PM |
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Allerdings auch Einkommenssteuer bei unter einem Jahr...?
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toweidi
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January 23, 2018, 02:14:53 PM |
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Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!
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Sukrim
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January 23, 2018, 02:17:17 PM |
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Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!
Oh Wunder, jemand lässt sich für ihre Leistung bezahlen!
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toweidi
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January 23, 2018, 02:42:18 PM |
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Enzinger ist der einzige Steuerberater in Österreich, der sich wirklich auf Krypto spezialisiert hat. Daher würde ich nur zu denen gehen. Sie kosten allerdings €€€!
Oh Wunder, jemand lässt sich für ihre Leistung bezahlen! Das war nicht negativ gemeint. Man sollte nur nicht davon ausgehen, dass man mit 100 Euro die Stunde auskommt.
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