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Author Topic: Muss ich meine BTCs dem Finanzamt melden?  (Read 1463 times)
WiiD (OP)
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June 19, 2016, 02:34:00 PM
 #1

Also ich bin in folgender glücklicher Position:

Ich bin noch relativ jung, bin noch nie in meinem Leben einer steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen und kann von meinen BTCs aktuell sehr gut leben. Ich besitze meine Coins schon seit mehreren Jahren.

Ich lasse mir ab und an mal Coins auf mein Konto auszahlen für die Miete, oder verkaufe sie für Bargeld und zahle dieses Bargeld auf mein Konto ein weil ich für Bargeld einen richtig guten Kurs für meine BTCs bekomme.


Nun frage ich mich natürlich, ob ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet bin, eine Steuererklärung abzugeben.
Nach meinem Verständnis muss man das ja nur tun, wenn man etwas zu versteuern hat. Dies ist bei mir ja nicht der Fall, also muss ich auch keine Steuererklärung abgeben. Lieg ich damit richtig?

Kann es passieren, dass sich das Finanzamt irgendwann mal bei mir meldet, weil ich als einer der wenigen Menschen in Deutschland ganz legal keine Steuern zahlen muss und trotzdem meinen Lebensunterhalt bestreite? Muss ich dann nachweisen, wann und wo ich meine BTCs gekauft habe? Dies ist mir nämlich nicht mehr möglich, da ich diese damals von privat für ein bisschen Bargeld gekauft habe und niemals damit gerechnet hätte, dass der Wert so extrem ansteigt und ich irgendwann mal nachweisen muss, wann und wo ich die gekauft habe.
Habe nämlich keinen Bock, dass sich die Ganoven irgendwann mal bei mir melden und dann meinen ich müsste meine BTCs versteuern, nur weil ich den Kauf nicht mehr nachweisen kann.
Serpens66
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June 19, 2016, 03:59:38 PM
 #2

Nach meinem Wissenstand:
wenn du tatsächlich alle Bitcoins die du verkaufst über ein Jahr gehalten hast und das bei eventuellen Nachfragen auch beweisen kannst, dann musst du nichts versteuern und daher auch nichts abgeben, ja. (wenn du keinen Kaufbeleg hast, versuch dir noch irgendeinene andere Art von Beleg zu besorgen, also irgendwas das beweist, dass du so und so lange bitcoins in deiner wallet liegen lassen hast)

Allerdings müsstest du soweit ich weiß eigentlich für jeden Bargeldtrade einen Beleg haben (zur not halt selbst erstellt mit unterschrift des handelspartners).
Nur ist der Grund weshalb du für einen Bargeldtrade einen besseren Kurs bekommst in der Regel der, dass der Handelspartner dadurch Steuern hinterzieht, weil nicht so leicht nachweisbar.. das heißt er wird wohl kaum einen Beleg oderso unterschreiben.

Also diese Belge Sache könnte, sofern alle Coins älter als ein Jahr waren, das einzige Verhängnis werden, sollte irgendwann mal jemand genauer nachfragen und Belege von dir sehen wollen.

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WiiD (OP)
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June 20, 2016, 03:56:30 PM
 #3

Und was ist, wenn derjenige von dem ich BTCs mit Bargeld kaufe mir einen Beleg ausstellt, dieser aber auf falschen nichtexistenten Daten beruht? Kann ich dafür belangt werden? Ich kann ja schlecht jedes Mal wenn ich irgendwo Bitcoins kaufe und extra mir schon einen Beleg geben lasse auch noch die Identität meines Gegenübers polizeilich überprüfen lassen Cheesy
mezzomix
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June 20, 2016, 04:12:33 PM
 #4

Also diese Belge Sache könnte, sofern alle Coins älter als ein Jahr waren, das einzige Verhängnis werden, sollte irgendwann mal jemand genauer nachfragen und Belege von dir sehen wollen.

Sollten die Coins länger als ein Jahr nicht bewegt worden sein, haben wir bei Bitcoin den besten Beweis direkt vor der Nase: Die Blockchain!

Ich würde aber trotzdem niemals dem Finanzamt einen steuerlich nicht relevanten Sachverhalt melden. Das kann nur ins Auge gehen. Wenn das Finanzamt etwas wissen will, dann melden die sich!

Solange man nach eigener (realistischer) Einschätzung alles richtig gemacht hat, gibt es auch keine Probleme. Kommt das Finanzamt in strittigen Fällen zu einer anderen Einschätzung, nachdem sie überhaupt etwas mitbekommen haben, zahlt man eben nachträglich. Allerdings hat derjenige, der hier nicht selber ein Fass aufmacht zu nahezu 100% auch keine Probleme.

Ich habe dem Finanzamt gegenüber übrigens niemals das Wort Bitcoin auch nur erwähnt. Ich habe versteuertes Fiat Geld in BTC getauscht und kaufe mit BTC ein, ohne gegenüber dem Finanzamt irgendwelche komischen Nachweise zu führen oder beim Finanzamt irgendwelche Fässer aufzumachen. Wenn das Amt etwas wissen will, dann werden die sich schon melden. Vermutlich werde ich aber diesbezüglich nie etwas von denen hören.
WiiD (OP)
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June 20, 2016, 05:58:25 PM
 #5

Also diese Belge Sache könnte, sofern alle Coins älter als ein Jahr waren, das einzige Verhängnis werden, sollte irgendwann mal jemand genauer nachfragen und Belege von dir sehen wollen.

Sollten die Coins länger als ein Jahr nicht bewegt worden sein, haben wir bei Bitcoin den besten Beweis direkt vor der Nase: Die Blockchain!

Ich würde aber trotzdem niemals dem Finanzamt einen steuerlich nicht relevanten Sachverhalt melden. Das kann nur ins Auge gehen. Wenn das Finanzamt etwas wissen will, dann melden die sich!

Solange man nach eigener (realistischer) Einschätzung alles richtig gemacht hat, gibt es auch keine Probleme. Kommt das Finanzamt in strittigen Fällen zu einer anderen Einschätzung, nachdem sie überhaupt etwas mitbekommen haben, zahlt man eben nachträglich. Allerdings hat derjenige, der hier nicht selber ein Fass aufmacht zu nahezu 100% auch keine Probleme.

Ich habe dem Finanzamt gegenüber übrigens niemals das Wort Bitcoin auch nur erwähnt. Ich habe versteuertes Fiat Geld in BTC getauscht und kaufe mit BTC ein, ohne gegenüber dem Finanzamt irgendwelche komischen Nachweise zu führen oder beim Finanzamt irgendwelche Fässer aufzumachen. Wenn das Amt etwas wissen will, dann werden die sich schon melden. Vermutlich werde ich aber diesbezüglich nie etwas von denen hören.




So denke ich darüber nämlich auch. Viele meiner Bitcoins wurden auch seit Ewigkeiten nicht mehr bewegt, und diejenigen die bewegt worden sind gingen auf Exchange-Seiten und mit Verlust wieder runter Cheesy

Danke für die Einschätzung!
mm0104
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June 21, 2016, 09:07:16 PM
 #6

Zu dem 1 Jahr halten und nicht bewegen hab ich eine Frage, ob ich das richtig verstanden habe.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns muss ja die First in First out Methode verwendet werden, also die zuerst angeschafften/reingekommenen Coins werden als erstes wieder verkauft. Hab ich verstanden.

Wenn ich Bitcoins jetzt z.B. in einer Hardware Wallet einzahlen will und sagen wir mal 3 Einzahlungen mache, jeweils x BTC Juni 2016, Dezember 2016 und Juni 2017 und dann im Juli 2017 x BTC verkaufen will, gilt dann die Einzahlung von Juni 2016 als 1 Jahr lang nicht bewegt und gehalten? Als gilt da auch FiFo? Oder dürfen auf die gehaltenen Coins auch keine "draufgelegt" werden?

Letztes Jahr war ich unterm Freibetrag und dieses Jahr werde ich nur bis zum Freibetrag Gewinne machen und danach nur noch kaufen und hodln. Dokumentiert und ausgewertet hab ich alles falls da irgendwann mal Nachfragen kommen sollten.

"Meine Angst gilt nur Gott und der Steuer" - Raf Camora  Grin
molecular
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June 22, 2016, 08:08:50 PM
 #7

ohne irgenwas aussser dem Titel gelesen zu haben:

Quote
Re: Muss ich meine BTCs dem Finanzamt melden?

Nein, nur den durch Veräußerung von BTC welche man weniger als 1 Jahr zuvor gekauft hat erzielten Gewinn (als "Einkommen aus Veräußerung anderer Wirtschaftsgüter").

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June 22, 2016, 08:15:10 PM
 #8

Zu dem 1 Jahr halten und nicht bewegen hab ich eine Frage, ob ich das richtig verstanden habe.
Bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns muss ja die First in First out Methode verwendet werden, also die zuerst angeschafften/reingekommenen Coins werden als erstes wieder verkauft. Hab ich verstanden.

Wenn ich Bitcoins jetzt z.B. in einer Hardware Wallet einzahlen will und sagen wir mal 3 Einzahlungen mache, jeweils x BTC Juni 2016, Dezember 2016 und Juni 2017 und dann im Juli 2017 x BTC verkaufen will, gilt dann die Einzahlung von Juni 2016 als 1 Jahr lang nicht bewegt und gehalten? Als gilt da auch FiFo? Oder dürfen auf die gehaltenen Coins auch keine "draufgelegt" werden?

Letztes Jahr war ich unterm Freibetrag und dieses Jahr werde ich nur bis zum Freibetrag Gewinne machen und danach nur noch kaufen und hodln. Dokumentiert und ausgewertet hab ich alles falls da irgendwann mal Nachfragen kommen sollten.

"Meine Angst gilt nur Gott und der Steuer" - Raf Camora  Grin

Meine Ansicht:

Fifo "muss" nicht. Fifo (oder lifo) sind ja 'nur' Methoden, die man verwenden kann wenn man die coins nicht einzeln tracken kann oder das zu Aufwendig ist.

Also heisst das für deine Frage ob Bewegungen deiner Coin welche keine Verkäufe sind irgendwelche einfluss haben auf die Haltefrist: nein, das ist egal. Wenn du einen coin kaufst kommt er mit kaufdatum und Preis in die Buchhaltung. Wenn du ihn auf ein Paperwallet schiebst oder sonstwas interessiert das diese fifo-buchhaltung nicht.

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