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Author Topic: Steuern bei Bitcoin Leihe  (Read 1909 times)
marcoreus (OP)
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August 24, 2016, 09:07:08 PM
 #1

Hallo,

hat einer Erfahrung mit der steuerlichen Behandlung von "Zinsgewinnen" aus Bitcoin-Krediten(z.B. Poloniex Lending)?
Zählt hier die Abgeltungssteuer von 25% und muss die auf die Steuererklärung? Oder sind diese Gewinne nach einem Jahr steuerfrei?

Gruß
MR11
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August 25, 2016, 11:28:42 AM
 #2

Du musst diese definitiv versteuern.
Die Sache mit dem einen Jahr gilt nur für das Kaufen und Verkaufen von Assets, wenn dazwischen mindestens ein Jahr liegt.

Hier kannst du mehr dazu lesen: https://www.check24.de/tagesgeld/fragen/versteuerung-zinsertraege/

Dabei spielt es keine Rolle ob du deine Gewinne in Bitcoins, Dollars, Euros oder Muscheln machst. Du musst deinen Gewinn an Bitcoins mit dem aktuellen Bitcoinkurs gegenrechnen und es entsprechend in der Steuererklärung angeben.
marcoreus (OP)
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August 30, 2016, 03:33:28 PM
 #3

Da würde man ja das Finanzamt auf seine Bitcoins aufmerksam machen. Weiß noch nicht, ob mir die hohen Zinssätze das Wert sind.. Grin

Jedenfalls danke für den Link!
mezzomix
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August 30, 2016, 04:43:38 PM
 #4

Die Zinsen sind übrigens nur deshalb hoch, weil ein extrem hohes Totalverlustrisiko besteht. Irgendwann ist das verliehene Geld wahrscheinlich sowieso weg und Sicherheiten gibt es keine.
marcoreus (OP)
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August 30, 2016, 08:01:30 PM
 #5

Das ist mir bewusst. Ich meine das einzige Totalverlustrisiko ist ein Hack der Bitcoinbörse, da, im Falle von Poloniex, eine Sicherheit für Ausleihende eingebaut ist und diese u.a. 15% der Zinsen kostet.

mezzomix
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August 30, 2016, 09:00:41 PM
 #6

Dann können die Kunden nur hoffen, dass es nicht so "gut" wie bei Bitfinex abgesichert ist.
twbt
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September 01, 2016, 09:15:19 AM
 #7

Die Zinsen sind auch deshalb so hoch, weil sie von den Leihern aufgenommen werden, um Bitcoins zu shorten. Also korrelieren hier hohe Zinsen mit einem hohen Bedarf an Shortingrohstoff. "Der Markt" spekuliert also auf einen BTC-Wertverlust und ist deshalb bereit, hohe Zinsen für die Wette zu zahlen. Dummerweise kann der Leiher, sollte die Wette "des Marktes" aufgehen, den dann tatsächlich eingetretenen Wertverlust (in Fiat) nicht mit seinen vermeintlich hohen Zinserträgen (in Fiat) gegenrechnen bei der Steuererklärung. Noch absurder wird es, sollte tatsächlich der Totalverlust eintreten. Die Zinserträge sind dann dennoch zu versteuern.

Milquetoast
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September 01, 2016, 09:25:07 AM
 #8

Ich schätze mal, dass ganz viele ihre Zinsen beim FA gar nicht angeben werden und hoffen dass es keiner mitbekommt.
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