Danke Aswan,
für die Infos zur Freundesendung, endlich ist das mal geklärt.
aber: Natürlich kann man einen Vertrag machen, hat aber im Fehlerfall trotzdem die Rennerei, und wenn es keinen V/K-schutz gibt, man aber trotzdem einfach rückbuchen kann, ist das ja noch schlechter im Geschäft.
Grundsätzlich bucht ja nicht der Kunde direkt zurück so wie das z.B. bei Lastschrift der Fall ist, sondern der Kunde stellt einen Antrag bei Paypal und Paypal entscheidet dann, ob sie die Rückbuchung für den Kunden durchführen. Wenn der Kunde mit der Freundesoption sendet, dann wird eine Käuferschutzanfrage deswegen abgelehnt, weil die Funktion nicht zum kaufen oder verkaufen gedacht ist. Der Käufer kann bei Nutzung der Freundesoption also niemals durch den Käuferschutz zurückbuchen lassen, weil Paypal das nicht macht.
Wie aber bereits erwähnt gibt es noch andere Gründe für Rückbuchungen, eine davon wurde von Willi bereits genannt. Wenn z.B. jemand irgendwie das Passwort eines fremden Paypal-Kontos erhält, kann er damit unter umständen Zahlungen durchführen. Das mag dir selbst bisher noch nicht passiert sein, kommt aber wohl garnicht so selten vor. Das liegt mitunter daran, dass ein Paypal-Konto lediglig durch ein Passwort gesichert ist während Bankkonten z.B. immer 2FA besitzen.
Wenn dir nun also jemand mit einem fremden Paypal-Konto etwas sendet, egal über welche Funktion, dann wird das der Kontoinhaber früher oder später bemerken und Paypal informieren. Paypal wird das Geld dann zurückbuchen, da es sich um eine sogenannte "Überweisung ohne Rechtsgrund" handelt.
Du hast dann zwar einen Anspruch auf das Geld gegen den Käufer, diesen wirst du in der Regel aber nicht finden.
Ich würde es zwar nicht ganz so drastisch wie willi ausdrücken, da mir bislang noch nichts mit PP passiert ist, aber im BTC-Umfeld ist PP wohl keine Option, geschweige denn ernstzunehmen.
Das ist es tatsächlich nicht und auch wenn dir noch nichts passiert ist kann ich dir garantieren, dass es früher oder später passiert wenn du Bitcoins gegen Paypal verkaufst.
Und die Virtuellen Verbote könnte man doch mit einem per Paket versendeten Private Key elegant umschiffen, oder?
Die verlinkte Seite spricht ja ganz schwammig von Nachweisen über den digitalen Versand.
Na, eine email fälschen, das bekomm sogar ich hin. Wie brauchen sie's? Als PDF?
Der Versand einer Paper Wallet wäre eine Möglichkeit, allerdings hilft das nur gegen den Käuferschutz, nicht gegen die Rückbuchung wegen einer Überweisung ohne Rechtsgrund.