bct_ail
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February 21, 2018, 01:31:56 PM |
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Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.
Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe? Unser Staat hat die Sache und die Ansichten bzgl. Cryptowährungen im Jahr 2016 neu geregelt.
Was wurde 2016 neu geregelt?
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JohnPain
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February 23, 2018, 05:55:02 PM |
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Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.
Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe? Was wurde 2016 neu geregelt? Mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen - im Prinzip ja. Nur anderer Coin... 2016 wurden die Ansichten des BaFin zu Kryptowährung und insbesondere die steuerliche Betrachtung des Finanzamtes neu geregelt. Hier hilft die Seite des BaFin mit deren Suche und auch Google. Abklärung der Erlaubnispflicht mit dem BaFin ist WICHTIG (schriftlich), da es sich um Finanzgeschäfte (im weiteren sinne) handelt bzw. zumindest Berührung damit hat. Sachen wie Mining-Pools oder Börsen sind schwieriger, da man dort auch Geschäfte im Namen anderer tätigt. Sowas ist eher erlaubnispflichtig. JohnPain
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iudica
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February 23, 2018, 06:35:17 PM |
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come on...
nicht jede Berührung mit Finanzinstrumenten ruft die BaFin auf den Plan. Das ist etwas Panikmache.
Bitte erst einmal selbst schlau machen. Bei Masternodes verwahre ich kein Fremdgeld. Ich stelle nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Daher sehe ich keinen BaFinbezug.
Wäre aber interessant, was die BaFin hierzu geschrieben hat. Vielleicht stellt JohnPain das (anonymisiert) zur Verfügung?
Danke.
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JohnPain
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February 23, 2018, 07:12:15 PM |
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come on...
nicht jede Berührung mit Finanzinstrumenten ruft die BaFin auf den Plan. Das ist etwas Panikmache.
Bitte erst einmal selbst schlau machen. Bei Masternodes verwahre ich kein Fremdgeld. Ich stelle nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Daher sehe ich keinen BaFinbezug.
Wäre aber interessant, was die BaFin hierzu geschrieben hat. Vielleicht stellt JohnPain das (anonymisiert) zur Verfügung?
Danke.
Klar, selbst schlaumachen auf jeden Fall! Gewerbeamt hat mich aber zunächst zur Klärung an die BaFin verwiesen, nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung. Habe ich im Geschäftszweck mit angeben wollen wegen der Trades usw. Anonymisiert einstellen bringt nicht viel. Es steht nur drinne, dass meine geschildertes Vorhaben kein vom BaFin erlaubnispflichtiges Geschäft darstellt. In einem Satz. Dazu stand in meinem Brief grob und oberflächlich das Vorhaben. Investment, Server zur Unterstützung des Netzwerks, Handel mit Krypto. Steuern sind nun die nächste Sache. Besteuerung wie beim Mining: Bei Zufluss = steuerpflichtiger Ertrag(und Erwerbskurs). Danach beim Verkauf Gewinn oder Verlust. Steuerpflicht je Trade usw... Gewerbepflicht!
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iudica
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February 24, 2018, 09:59:54 AM |
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Habe ich im Geschäftszweck mit angeben wollen wegen der Trades usw.
Wenn mein Geschäftszweck "Trading" ist, dann bin ich natürlich in der Erlaubnispflicht. Trading ist nur bei privater Vermögensverwaltung frei. Gewerbepflicht!
Nicht jedes Mining als auch jeder Masternode ist ein Gewerbe! Da bitte vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt. Denn, wenn man ein Gewerbe anmeldet, optiert man quasi dazu und verbrennt unter Umständen mehr Geld.
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bct_ail
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February 26, 2018, 10:28:02 AM |
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Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.
Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe? Mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen - im Prinzip ja. Nur anderer Coin... Ich finde, dein Vorhaben hat gar nichts mit dem TE zu tun. Bei ihm geht es um das Aufsetzen von Masternodes und bei dir geht es um den Handel. nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung.
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JohnPain
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February 26, 2018, 06:18:43 PM |
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Bei meinem Vorhaben handelt es sich NICHT um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.
Ist denn dein Vorhaben mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen oder sind das zwei unterschiedliche paar Schuhe? Mit dem des Threaderstellers gleichzusetzen - im Prinzip ja. Nur anderer Coin... Ich finde, dein Vorhaben hat gar nichts mit dem TE zu tun. Bei ihm geht es um das Aufsetzen von Masternodes und bei dir geht es um den Handel. nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung.
Masternode mache ich auch. Handel nötig wegen exit der Profite nach € Nichts für ungut
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cfris
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February 28, 2018, 04:45:25 PM |
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come on...
nicht jede Berührung mit Finanzinstrumenten ruft die BaFin auf den Plan. Das ist etwas Panikmache.
Bitte erst einmal selbst schlau machen. Bei Masternodes verwahre ich kein Fremdgeld. Ich stelle nur eine Dienstleistung zur Verfügung. Daher sehe ich keinen BaFinbezug.
Wäre aber interessant, was die BaFin hierzu geschrieben hat. Vielleicht stellt JohnPain das (anonymisiert) zur Verfügung?
Danke.
Klar, selbst schlaumachen auf jeden Fall! Gewerbeamt hat mich aber zunächst zur Klärung an die BaFin verwiesen, nicht wegen MN, sondern wegen Handel mit Kryptowährung. Habe ich im Geschäftszweck mit angeben wollen wegen der Trades usw. Anonymisiert einstellen bringt nicht viel. Es steht nur drinne, dass meine geschildertes Vorhaben kein vom BaFin erlaubnispflichtiges Geschäft darstellt. In einem Satz. Dazu stand in meinem Brief grob und oberflächlich das Vorhaben. Investment, Server zur Unterstützung des Netzwerks, Handel mit Krypto. Steuern sind nun die nächste Sache. Besteuerung wie beim Mining: Bei Zufluss = steuerpflichtiger Ertrag(und Erwerbskurs). Danach beim Verkauf Gewinn oder Verlust. Steuerpflicht je Trade usw... Gewerbepflicht!Hi.... lesen und staunen.... wenn das so Eintritt werden viele Krypto Millionäre und die, die es mal werden wollen, ruck-zuck zu Mega-Schuldern gegenüber dem Staat! https://www.verbraucherschutz.tv/2018/02/05/umsatzsteuer-gefaehrdet-handel-mit-krypto-waehrungen
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prowellG
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March 01, 2018, 12:06:59 AM |
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Coindesk im Bezug auf das neuste Statement des Finanzministeriums unter Bezug des Dokuments EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015: Other aspects of the cryptocurrency ecosystem will not be taxed. Miners who receive block rewards will not be taxed, as their services are considered to be voluntary, according to the document. Folgefragen hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin in Bezug auf weitere Umsätze a) „Mining“ Die sog. „Miner“ erfüllen in dem auf mathematischen Algorithmen beruhenden Programm des Bitcoin-Systems eine zentrale Aufgabe, da die Leistung ihrer Rechner-netzwerke Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Systems ist. Miner stellen für das „Schürfen“ von Bitcoin dem sog. Miningpool ihre Rechnerleistung zur Verfügung, zeichnen Transaktionen in einem sog. „Block“ auf und transferieren diesen anschließend in die sog. „Blockchain“.
Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit den Leistungen der Miner. Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus. Siehe:
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cryptocoala
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March 02, 2018, 12:07:15 PM Last edit: March 02, 2018, 12:20:02 PM by cryptocoala |
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Anbei ein Interesanter Artikel was auch Masternodes zum Teil betreffen wird. https://de.cointelegraph.com/news/germany-wont-tax-bitcoin-users-for-using-the-cryptocurrency-as-a-means-of-paymentEigentlich sehe ich das Betreiben von Masternodes weiterhin als eine Tätigkeit an, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und daher in D unter GEwerblich fallen müsste. Nach der "Mining" Definition aus dem Text zur "Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen" bin ich mir jetzt nicht mehr ganz so sicher gerade der letzte Satz könnte bedeuten, dass Erträge aus MN als Steuerfrei zu werten sind. https://de.scribd.com/document/372651554/2018-02-27-Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen?irgwc=1&content=10079&campaign=Skimbit%2C%20Ltd.&ad_group=100652X1574425X9500e2d739b200f9bb75184445325028&keyword=ft750noi&source=impactradius&medium=affiliate#from_embed„Mining“ Die sog. „Miner“ erfüllen in dem auf mathematischen Algorithmen beruhenden Pro-gramm des Bitcoin-Systems eine zentrale Aufgabe, da die Leistung ihrer Rechner-netzwerke Grundvoraussetzung für die Aufrechterhaltung des Systems ist. Miner stellen für das „Schürfen“ von Bitcoin dem sog. Miningpool ihre Rechnerleistung zur Verfügung, zeichnen Transaktionen in einem sog. „Block“ auf und transferieren diesen anschließend in die sog. „Blockchain“. Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge. Die sog. Transaktionsgebühr, welche die Miner von anderen Nutzern des Systems erhalten können, wird freiwillig gezahlt und steht in keinem unmittelbaren Zusam-menhang mit den Leistungen der Miner.[/color][/font] Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus.So stellt sich jetzt für mich die Farge ob jetzt doch ein Gewerbeschein her muss mit dem "Gewerbetitel": "Zur Verfügungstellung von Rechenleistung" oder nicht. Wie sieht ihr es dann mit dem Auszahlen der Erträge zurück in Fiat sollte es so sein, dass das Mining bzw. die MN-Erträge Steuerfrei sind. Wie versteht ihr das Dokument und wendet das gelesen auf Masternodes an? Würde mich freuen wenn wir hier die angestoßene Diskussion über MN weiter führen würden und uns Gegenseitig unterstützen, da ich gerade in Master-/Servicenodes gewisse Zukunft sehe. Natürlich wenn es sich um solide Projkete handelt . Über Anregungen und Gedanken würde ich mich daher freuen! Euer CryptoCoala
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JohnPain
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March 06, 2018, 09:43:04 AM |
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@cryptokoala
Hi, ich habe das bisher nach meinen Recherchen so verstanden:
Erträge aus Kryptowährungen (Kursgewinne, Mining, Masternodeerträge) sind leider keine Kapitalerträge. Wäre schön und einfach gewesen wegen Versteuerung mit pauschal 25%.
Sind also generell Einkünfte. Einkünfte darf man nicht immer einfach so als Privatmann generieren (außer Mieteinkünfte z.B.). Wegen dem Einkommen außerhalb der nichtselbständigen Arbeit benötigt man daher meist einen Gewerbeschein (Gewerbeschein ist aber nix schlimmes).
Bzgl. der Einkommensteuererklärung sind das dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb (auch bei Freiberuflern, selbständigen o.ä.) und werden im Rahmen der Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz (nach Gesamteinkommen) versteuert. Umsatzsteuer wird für Masternodeerträge nicht anfallen, bzw. ich denke, dass es nicht dazu kommen wird.
Dies ist jedoch nur meine Meinung. Sollte es eine Möglichkeit geben, das alles steuerfrei hinzubekommen, klärt mich auf.
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kryptomanier
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March 15, 2018, 09:08:15 AM |
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Das Betreiben der Masternodes ist für mich wie das Mining von BTC eine gewerbliche Tätigkeit. Das Halten der Coins, um damit z.B. genug voting power (wie z.B. bei Lisk) zu haben, halte ich hier für sekundär.
Die Rewards, die man z.B. beim voting für pools bekommt, sind für mich klassische Kapitalerträge, also Zinsen.
In allen Fällen sind die erhaltenen Coin nicht steuerfrei, weder 1 Jahr noch 10. Dies gilt nur für die Wertsteigerung von Coins im Privatvermögen und nicht, welche man aufgrund gewerblicher Tätigkeit oder als Zinszahlung erhält.
Die meisten Finanzämter haben das noch nicht auf dem Schirm und sehen das als privates Veräußerungsgeschäft.
VG Iudica
Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen. Vielen Dank!
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CryptoMarv
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March 15, 2018, 03:19:37 PM |
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Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.
Vielen Dank!
Schau Dir doch mal den §15 EStG an: "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist." Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen KÖNNEN wenn alle Punkte erfüllt sind? 1. Du machst es dauerhaft 2. Du machst es um Gewinn zu erzielen 3. Durch den späteren Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu
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kryptomanier
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March 16, 2018, 08:55:45 AM |
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Warum soll das Betreiben eines Masternodes als gewerblich einzustufen sein? Im Prinzip hast du doch keine Aufwendungen eher mit Proof of Stake als mit Mining vergleichbar. Du kaufst dir nur die erforderlichen Coins, und benötigst für sehr wenig Geld im Monat (5-10 $) einen Server und schon erhälst du passives Einkommen. Also daraus eine gewerbliche Tätigkeit zu erkennen, verstehe ich nicht ganz. Dann müsste Staking ja auch den gewerblichen Einkünften unterliegen. Sehe zumindest kein Verlassen der privaten Vermögensverwaltung, sowie keine Selbstständigkeit vorliegen.
Vielen Dank!
Schau Dir doch mal den §15 EStG an: "Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist." Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen KÖNNEN wenn alle Punkte erfüllt sind? 1. Du machst es dauerhaft 2. Du machst es um Gewinn zu erzielen 3. Durch den späteren Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt. Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.
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CryptoMarv
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March 16, 2018, 11:13:56 AM |
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Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.
Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.
Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt? Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig. Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen. Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...). Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden. Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht.
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bct_ail
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March 16, 2018, 12:11:25 PM |
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Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.
Weil der Aufwand eines gewerbebreibenden Aufwändiger ist! Gewerbe klingt für mich immer nach einem Nachteil.
Oft ist das so. Ist die steuerliche Belastung durch ein Gewerbe denn höher, als die Besteuerung mit der persönlichen Einkommenssteuer, oder nimmt sich das nicht viel? [...] Man wird aber buchführungspflichtig, was recht viel Aufwand erzeugt und auch Kosten (z.B. > 1.000 EUR Steuerberater pro Jahr je nach Aufwand, Volumen, Steuerberater).
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CryptoMarv
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March 16, 2018, 12:17:27 PM |
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Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden.
Weil der Aufwand eines gewerbebreibenden Aufwändiger ist! Das würde ich so nicht unterschreiben. Für ein kleines Neben-Gewerbe reicht eine einfache Aufstellung der Kosten und Erträge (Einnahmenüberschussrechnung EÜR). Da reicht schon eine kleine Excel-Tabelle. Daraus ergibt sich der Gewinn den Du in der Einkommenssteuererklärung eintragen musst. Und wenn Du das nicht als Gewerbe laufen lässt, aber dennoch ehrlich bist, musst Du Deinen Gewinn trotzdem als "sonstige Einnahmen" in der Einkommenssteuererklärung eintragen. Und wenn das Finanzamt hier nachfragt musst Du genauso Deine Einnahmen erläutern können. Somit solltest Du auch hier eine Aufstellung der Kosten/Erträge parat haben.
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kryptomanier
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March 16, 2018, 02:59:20 PM |
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Die Aussagen 1-3 die du gerade getroffen hast, könnten ja dann auch für normale Trader zutreffen. Sie machen es dauerhaft, und natürlich um Gewinn zu erzielen und Verkaufen ihre Coins auch am Markt.
Desweiteren müssen nicht 3 Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, sondern 4. Hast genau das vergessen, was ich für nicht zutreffend halte, die Selbstständigkeit. Desweiteren muss ja auch die private Vermögensverwaltung verlassen werden. Wenn dies nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, soll das Gesamtbild der Verhältnisse entscheiden. Und das Betreiben eines Masternodes kann ja wohl nicht dem Bild nach einem Gewerbebetrieb ähneln. Es wird bis auf die Einlage keine weitere Investition getroffen.
Wenn das nicht selbstständig ist was dann bitte? Oder bist Du mit Deinem Masternode bei Deiner Frau/Freundin angestellt? Nur weil Du es "nebenbei" machst ist es doch trotzdem selbstständig. Und ja, ich denke das auch Trader die dauerhauft kaufen/verkaufen ein Gewerbe hierfür anmelden müssen. Und wer sagt das in Dein Gewerbe dauerhaft investiert werden muss? Das ist doch keine Definition von einem Gewerbe das dort immer wieder investiert werden muss. Außerdem hast Du doch auch laufende Ausgaben für Deinen Masternode (feste IP-Adresse, evtl. Servermiete, evtl. Stromkosten, evtl. Internet-Kosten, ...). Aber im Prinzip verstehe ich auch nicht warum du dich gegen eine Definition als Gewerbe sträubst. Deine Einnahmen musst Du so oder so sauber versteuern. Und da kommt es aufs Gleiche raus ob diese als "Gewerbe-Einnahme" oder "sonstige Einkünfte" in Deiner Steuererklärung eingetragen werden. Es kann ja auch durchaus sein das ein (oder Dein) Finanzamt das anders sieht. Aber verlassen würde ich mich darauf nicht. Deshalb hatte ich in meinen vorherigen Beiträgen geschrieben es KANN vom FA unterstellt werden. MUSS aber natürlich nicht. Würde es erstmal nicht so sehen, dass es egal ist ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder eben nicht. Wie schon beschrieben ist der Dokumentationsaufwand höher (Gewinn > 50.000 => Bilanzieren) und es muss ab 24.500 zusätzlich Gewerbesteuer bezahlt werden. Und ob dann nicht alle Tradinggeschäfte des Gewerbe zugeordnet werden ist wohl auch dann Frage des FA. Ob das so irrelevant, dass man seinen Masternode direkt dem § 15 EStG unterwerfen will sei mal dahingestellt. Selbstständig sehe ich deswegen kritisch, da ich meine Einnahmen nicht gezielt steuern kann. Mir fehlt da die Unternehmerinitiative, die konkret die Einnahmen bestimmen kann. Bin ja dem Algorithmus und dem jeweiligen Coin unterlegen. Sei aber wohl eine Auslegungssache und kann wohl so oder so betrachtet werden. Zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung hast du ja noch nichts gesagt. Wie sieht es denn hier aus? Siehst du bei dem Kaufen von Coins für einen Masternode und der daraus resultierenden Fruchtziehung eine Überschreitung?
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CryptoMarv
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March 16, 2018, 07:23:43 PM |
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Wenn das alles einen großen Umfang bekommt gilt irgendwann die doppelte Buchführung usw. Dann wird es natürlich aufwendiger das ist richtig. Ich bin ja auch nur Laie auf dem Gebiet und schreibe meine persönliche Meinung. Das muss nicht zwingend richtig sein. Im Zweifel musst Du halt einen Steuerberater fragen oder direkt bei Deinem FA nachhaken. Aber wenn Du mit Deiner Tätigkeit (egal ob jetzt z.B. Mining, durch Masternodes oder Trading) Gewinne von über 50k erwirschaftest, wird das Finanzamt das bestimmt nicht mehr als "Privatsache" anerkennen und wird von Dir auch eine ordentliche Dokumentation verlangen (können). Die Abgrenzung zur privaten Vermögensverwaltung ist schwierig. Auch hier ist vieles evtl. (noch) Auslegungssache des FA. Für mich ist das Kaufen von Coins für Masternodes um damit dann Erträge zu erzielen eher eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn man das jetzt vielleicht nur 1x macht und das Ding einfach laufen lässt, mag das anders aussehen, aber wenn Du mehrere Masternodes aufziehst, diese evtl. auch mal "dicht" machst und dann andere Nodes aufbaust, wäre das für mich gewerblich. So oder so brauchst Du aber ja eine Doku wenn du es "ehrlich" machst. Irgendwann verkaufst Du Deine Erträge aus dem Masternode. Dann musst Du ja erklären können wo diese hergekommen sind. Wenn Du dann sagst Du hast die vor 3 Jahren über den Masternode "eingenommen" wird man fragen (können) wo Du diese Einnahmen denn damals angegeben hast. Somit musst Du ja schon heute Deine Einnahmen aus dem Masternode zum Tageskurs dokumentieren und am Jahresende versteuern (auch wenn Du sie noch garnicht verkaufst). Egal ob privat oder gewerblich ausgelegt.
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