Limx Dev
Copper Member
Legendary
Offline
Activity: 2324
Merit: 1348
|
|
August 15, 2017, 05:45:40 PM |
|
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".
Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.
Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.
Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).
Wäre gut wenn jemand hier ein verbindliche Auskunft von Finanzamt mal ggf anfordert. Oder gibt es hier ein Steuerberater?
|
Bitcore BTX - a UTXO fork of Bitcoin - since 2017
|
|
|
|
|
|
|
|
The Bitcoin network protocol was designed to be extremely flexible. It can be used to create timed transactions, escrow transactions, multi-signature transactions, etc. The current features of the client only hint at what will be possible in the future.
|
|
|
Advertised sites are not endorsed by the Bitcoin Forum. They may be unsafe, untrustworthy, or illegal in your jurisdiction.
|
|
|
Serpens66
Legendary
Offline
Activity: 2926
Merit: 1131
|
|
August 15, 2017, 05:58:20 PM |
|
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".
Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.
Wenn jeder Deutsche, der sein gebrauchtes Auto verkauft oder einen Garagenflohmarkt veranstaltet, das vom Finanzamt überprüfen lassen wollte, würde das FA in Arbeit versinken. Ohne besondere Umstände (z.B. Steuersparmodelle) ist die Angabe von steuerfreien Einkünften nicht notwendig.
Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).
Wäre gut wenn jemand hier ein verbindliche Auskunft von Finanzamt mal ggf anfordert. Oder gibt es hier ein Steuerberater? iudica ist Steuerberater. Falls dir nun ein anderer Steuerberater was anderes sagt, wirst du merken, dass es rausgeworfenes Geld ist, in Sachen bitcoin Steuerberater zu fragen, denn jeder sagt was anderes
|
Mit Cointracking (10% Rabatt) behältst du die Übersicht über all deine Trades und Gewinne. Sogar ein Tool für die Steuer ist dabei Great Freeware Game: Clonk Rage binance.com hat nun auch SEPA und EUR Paare! Mit dem RefLink bekommst du 5% Rabatt auf die Tradinggebühren!
|
|
|
JJBingo
Newbie
Offline
Activity: 6
Merit: 0
|
|
August 15, 2017, 07:43:23 PM |
|
ok, das ist interessant. Ich bin nämlich die ganze Zeit am überlegen, wie ich "Klickerbeträge" (Plus oder Minus) die entstanden sein könnten durch:
a) Erst den Kauf Euro in Bitcoin (hier fällt eh nix ain) und dann b) Altcoins die ich gekauft habe mit den "gerade gekauften" Bitcoins, meistens direkt noch am selben Tag / paar Stunden Unterschied...
...das nächstes Jahr eintragen müsste... Meine ganzen Berechnungen mit Excel laufen da irgendwie ins Leere und da kommt beim groben Überschlagen nix raus was irgendwie versteuerbar wäre und die Steuern interessieren würde, selbst wenn ich zwischendurch noch mal alt gegen alt getauscht hatte. Dann würde das eintragen in SO ja wegfallen, da offensichtlich die 600€ nicht ansatzweise erreicht wurden (?)
|
|
|
|
Skerberus
|
|
August 15, 2017, 07:55:25 PM |
|
ok, das ist interessant. Ich bin nämlich die ganze Zeit am überlegen, wie ich "Klickerbeträge" (Plus oder Minus) die entstanden sein könnten durch:
a) Erst den Kauf Euro in Bitcoin (hier fällt eh nix ain) und dann b) Altcoins die ich gekauft habe mit den "gerade gekauften" Bitcoins, meistens direkt noch am selben Tag / paar Stunden Unterschied...
...das nächstes Jahr eintragen müsste... Meine ganzen Berechnungen mit Excel laufen da irgendwie ins Leere und da kommt beim groben Überschlagen nix raus was irgendwie versteuerbar wäre und die Steuern interessieren würde, selbst wenn ich zwischendurch noch mal alt gegen alt getauscht hatte. Dann würde das eintragen in SO ja wegfallen, da offensichtlich die 600€ nicht ansatzweise erreicht wurden (?)
Du kannst dir das mit dem Service von cointracking.info erleichtern, dann musst du das nicht selbst in Excel für jeden Trade zusammentragen.
|
|
|
|
molecular
Donator
Legendary
Offline
Activity: 2772
Merit: 1019
|
|
October 22, 2017, 12:47:57 PM |
|
Ich verstehe nicht, was das immer soll mit dem "das Finanzamt stellt die Steuerfreiheit fest".
Seit dem Video geistert das hier rum. Das ist echt Bullshit! Das diente wahrscheinlich nur, um ein paar Neumandate aus dem Video zu generieren.
Das war auch für mich neu. Steht auf der Liste von Fragen an meinen SB, vermute aber auch daß diese info nicht richtig ist. Im Falle von Kryptogeld ist die steuerfreie Vereinnahmung in der Anlage SO überhaupt nicht darstellbar! Wenn man das im amtlichen Vordruck überhaupt nicht eintragen kann, kann der Gesetzgeber auch nicht wollen, dass man es dem Finanzamt meldet (wie gesagt ohne die Ausnahmen).
Richtig, man trägt ja nur steuerPFLICHTige Gewinne in Anlage SO ein (so mach ich das jedenfalls). Also müsste man die komplette Buchhaltung mit abgeben, was ich nicht muss und ich auch sicher nur auf anfrage tun werde (die ich aber natürlich vorliegen habe)
|
PGP key molecular F9B70769 fingerprint 9CDD C0D3 20F8 279F 6BE0 3F39 FC49 2362 F9B7 0769
|
|
|
yesup
Newbie
Offline
Activity: 1
Merit: 0
|
|
December 11, 2017, 12:30:01 PM Last edit: December 11, 2017, 12:41:40 PM by yesup |
|
Mir reicht ein einfaches "passt" falls ich richtig liege. Nur zur Sicherheit mal ein Beispiel im gleichen Steuerjahr mit realen Tageswerten:
Kauf: 1 Bitcoin am 29.10.2017 für 4952,50 € Verkauf: 1 Bitcoin am 28.11.2017 für 8183,20 €
Gewinn aus Trade 1: 3230,68€
Kauf: 1 Bitcoin am 29.11.2017 für 8603,30€ Verkauf: 1 Bitcoin am 30.11.2017 für 7757,60€
Verlust aus Trade 2: -845,70€
Steuerbarer Gewinn durch Überschreitung der Freigrenze in Höhe von 600,00 € (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) mit persönlichem Steuersatz: 2384,98€
Am 30.11.2017 wurde das Krypto Portfolio komplett aufgelöst.
Kauf: 1 Bitcoin am 01.12.2017 für 9365,20€
Der letzte Kauf am 01.12.2017 soll ein Jahr gehalten werden. Ist der Gewinn nach einem Jahr trotz der im Vorfeld gemeldeten Trades steuerfrei? Also konkret: Die Frist beginnt generell mit Kauf (durch Fiat oder Umschichtung Altcoins). Alle Trades im Vorfeld werden angegeben und versteuert (Berücksichtigung FIFO) und der letzte Kauf wird sicherheitshalber mit beim Finanzamt gemeldet mit der Absicht die Haltedauer von einem Jahr einzuhalten. Bei Verkauf 02.12.2018 dann Erträge steuerfrei?
Zusatzfrage: Würde ich den Bitcoin im Jahr 2017 verkaufen wäre der Gewinn oder Verlust dem steuerbaren Gewinn von 2384,98€ mit anzurechnen, bei einem Verkauf am 01.01.2018 wäre der Gewinn oder Verlust mit der Steuermeldung für das Jahr 2018 anzugeben. Wenn für das Jahr 2018 nur dieser Verlust angegeben werden kann und es werden keine Gewinne erwirtschaftet, wie wirkt sich dieser Verlust steuerlich aus? (Eckdaten z.B. Angestellter, LK3, nur Gehalt, keine sonstigen Einnahmen.
|
|
|
|
|