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Author Topic: Pflicht steuerfreie Gewinne durch Bitcoins in der Steuererklärung anzugeben?  (Read 1269 times)
kingbtcvl (OP)
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June 12, 2017, 02:43:30 PM
 #1

Eine Frage an die Steuerprofis unter euch:

Angenommen ich hätte am 11.06.2016 Bitcoins im Wert von 500 € gekauft, auf meine private Wallet gelegt und dort die ganze Zeit liegen lassen und heute am 12.06.2017 hätte ich sie nun für 2500 € also für 2000 € Gewinn verkauft. Dann wäre dieser Gewinn ja komplett steuerfrei.
Muss ich diese Veräußerung dann rein rechtlich gesehen trotzdem eine Steuererklärung im nächsten Jahr angeben und belegen, dass ich die Coins mehr als ein Jahr gehalten habe oder ist es rechtlich ok, keine Angabe zu machen, da ich weiß, dass ich keine Steuern zahlen muss?
Zak_Mckracken
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June 12, 2017, 06:38:43 PM
 #2

Würde ich auch gern wissen  Huh
Il Tomato
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June 12, 2017, 07:38:46 PM
 #3

nein musst du nicht angeben. wurde schon 1000 mal besprochen
kingbtcvl (OP)
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June 13, 2017, 07:12:35 AM
 #4

nein musst du nicht angeben. wurde schon 1000 mal besprochen


Danke für deine Antwort.
Das habe ich hier auch schon öfter und eigentlich auch nur so gelesen. Aber ich frage deswegen nochmal nach, weil ich nun ein Video zum Thema Cryptos und Steuern gesehen habe von jemandem, der schon seit 10 Jahren im Bereich Steuern tätig ist und auch in einer Steuerkanzlei arbeitet. Der sagt, dass die Steuerfreiheit erst durch das Finanzamt festgestellt wird. Hier der Link:

https://www.youtube.com/watch?v=_geX8HYwKQ4#t=9m04s
iudica
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June 14, 2017, 11:39:51 AM
 #5

Bin ich in dem Video auch drüber gestolpert. Im Gesetz habe ich hierfür keinen Anhaltspunkt gefunden. In den Kommentaren auch nicht. Aus der Praxis kann ich sagen, dass dies bisher vom Fiskus auch nicht verlangt wurde. War idR. auch eher nebensächlichen.

g4mer
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June 14, 2017, 05:22:57 PM
 #6

@iudica
und wie siehst du folgende Konstellation: Wie verhält es sich mit Transfers/Bewegungen von einer Wallet auf eine andere - ohne dass etwas verkauft wurde? also z.B. um einen Stack zu splitten ... Ist ja letztlich so, als ob ich meine Wertgegenstände, die ich veräußern möchte z.B. von einem Zimmer oder Ort an einen anderen verlagere.  Roll Eyes

Also meine Frage hierzu ist, ob dann die 12 Monatsfrist von vorne beginnt? Wäre zwar völlig unlogisch, aber wer weiß ...

Da würde mich mal die Einschätzung eines Experten interessieren ...
VG
lassdas
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June 14, 2017, 06:33:07 PM
 #7

Wie verhält es sich mit Transfers/Bewegungen von einer Wallet auf eine andere - ohne dass etwas verkauft wurde?
Da bei Transfers/Bewegungen von einer Wallet auf eine andere keine Gewinne anfallen, gibts auch nichts, was man in der Steuererklärung angeben könnte/müsste.
kingbtcvl (OP)
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June 15, 2017, 06:59:23 AM
 #8

Bin ich in dem Video auch drüber gestolpert. Im Gesetz habe ich hierfür keinen Anhaltspunkt gefunden. In den Kommentaren auch nicht. Aus der Praxis kann ich sagen, dass dies bisher vom Fiskus auch nicht verlangt wurde. War idR. auch eher nebensächlichen.


Was meinst du genau mit es wurde nicht verlangt? Ich mein, wenn ich ausschließlich steuerfreie Bitcoin Trades habe und nichts beim Finanzamt angebe, haben die ja auch keine Chance etwas zu verlangen, weil sie gar nicht wissen, dass ich Bitcoins gekauft und dann wieder verkauft habe. Und selbst, wenn man einige steuerpflichtige Trades angegeben hat, werden die sich wohl kaum denken "Fragen wir doch mal nach, ob er auch steuerfreie Trades hat!".
nrg1zer
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June 15, 2017, 07:54:25 AM
 #9

Also reicht es das auf Anfrage zu schildern? Angenommen man wandelt völlig steuerfrei mehrere bitcoins in €um und sendet die am sein Bankkonto. Da gehen nun sagen wir mal 200k ein, was sonst völlig unüblich ist. Da wird doch 100% wer fragen wo das her kommt? Ich hätte da ein besseres Gefühl, wenn ich dem FA, oder wem auch immer, vorher bescheid gebe.
Andererseits ist es ja mein Geld und ich bin dafür verantwortlich, dass alles legal abläuft. Wie sehr ihr das?
Wellensurfer
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June 15, 2017, 08:40:13 AM
 #10

Natürlich fragt das Finanzamt, wo das Geld herkommt, wenn Du Dir beispielsweise ein Flugzeug im Wert von 200 tausend Euro kaufst. Dann bist Du verpflichtet, die Herkunft zu beweisen. Eigentlich brauchst Du die Herkunft lediglich glaubhaft darlegen. Aber weil das Finanzamt Dir grundsätzlich nichts glaubt, musst Du Beweise vorlegen. Wenn Du dann beweisen kannst, dass Du die Coins länger als ein Jahr gehalten hast, bist Du aus dem Schneider. Andernfalls wird das Finanzamt die 200 Tausend als Einnahme werten und Dir einen entsprechenden Steuerbescheid schicken.
iudica
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June 16, 2017, 06:06:21 AM
 #11

Was meinst du genau mit es wurde nicht verlangt?

Ich meine damit, dass ich noch nie erlebt habe, dass der Fiskus generell steuerfreie Einkünfte (die nicht der Progression unterliegen) erklärt haben möchte. Manchmal, wenn es grenzwertig war (ob steuerfrei oder nicht) dann wollte man sich das anschauen. Oder wenn die Einkunftsquelle nicht klar war (besagten 100.000 EUR Zufluss bei einem Studenten usw.)

minime
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June 16, 2017, 02:37:19 PM
 #12

ihr beschäftigt euch mit fragen, wollst du der polizei dann zukünftig melden das du bei grün über die ampel gefahren bist?
kingbtcvl (OP)
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June 17, 2017, 07:40:11 AM
 #13

ihr beschäftigt euch mit fragen, wollst du der polizei dann zukünftig melden das du bei grün über die ampel gefahren bist?

Dein Vergleich ist zwar lustig, hinkt aber sehr. Bei grünen Ampeln weiß jedes Kind, dass man rüber darf.
Ob man steuerfreie Einnahmen aus dem An- und Verkauf von Bitcoins dem Finanzamt zur Überprüfung der Steuerfreiheit gesetzlich melden muss oder bloß freiwillig melden kann, weiß hier hingegen offensichtlich niemand mit absoluter Sicherheit!
minime
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June 17, 2017, 01:51:37 PM
 #14

ihr beschäftigt euch mit fragen, wollst du der polizei dann zukünftig melden das du bei grün über die ampel gefahren bist?

Dein Vergleich ist zwar lustig, hinkt aber sehr. Bei grünen Ampeln weiß jedes Kind, dass man rüber darf.
Ob man steuerfreie Einnahmen aus dem An- und Verkauf von Bitcoins dem Finanzamt zur Überprüfung der Steuerfreiheit gesetzlich melden muss oder bloß freiwillig melden kann, weiß hier hingegen offensichtlich niemand mit absoluter Sicherheit!
ich habe das ganze nur sehr zugespitzt formuliert das Ergebnis ist aber das gleiche du musst nur das anzeigen was zu versteuern ist dazu bist du als steuerpflichtiger verpflichtet

edit: kommst du der Anzeigepflicht bei zu versteuerndem Einkommen nicht nach und das FA beweist dir anderes machst du dich natürlich sofort der Steuerhinterziehung strafbar
cowryHQ
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June 19, 2017, 05:29:03 AM
 #15

Na ja, ganz so einfach ist es nun nicht. Es gibt einige Sachverhalte, wo der Steuerpflichtige eine Mitwirkungspflicht unabhängig von der Steuerpflicht hat. Das hätte hier auch können sein.
Chefin
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June 19, 2017, 05:55:55 AM
 #16

Das problem ist nicht das es steuerfrei ist, sondern das es nicht zum Einkommen der Person passt.

Wie oben gesagt, kaufst du als Hermesbote mit 2000 Brutto plötzlich eine Eigentumswohnung bar fragt das FA natürlich nach woher das Geld kommt. Immerhin steht ein Verdacht der Geldwäsche im Raum. Und da man nie "erklärt" hat das man steuerfreie Gewinne in großer Höhe gemacht hat, MUSS das FA nachfragen. Ohne das könnte schliesslich jeder Kriminelle einfach sein Geld waschen.

Also sollte man zumindest DANN erklären können wie das Geld zustande gekommen ist.

Dabei werden die Ansprüche ziemlich niedrig gehalten. Es sei den die Summen erfordern höhere Hürden. Aber da reden wir schon von 100.000 Euro oder mehr. Und wenn wir mal ehrlich sind, wo kann ich 100.000 Euro einfach so einstellen? Wer würde mir 100.000 Euros ohne Treuhand in Vorkasse schicken. Oder wem würde ich bitcoins in dieser Höhe anvertrauen. Oder gar Face to Face 100.000 wechseln, irgendwo am Arsch der Welt wo mich keiner sieht. Zumindest einen Kumpel mit Waffe wird man bei diesen Summen dabei haben. Oder der Geschäftspartner ist so gut bekannt, das man weis das er für 100.000 gut ist. Aber dann hat man auch seinen Zeugen als Nachweis.

Wie man es auch dreht, die fürs FA relavanten Summen lassen sich nicht völlig spurlos transferieren oder exchangen. Und diese Spuren verschwinden nicht einfach so. Irgendwas bleibt über. Desweiteren ist es aber auch Pflicht des Bundesbürger, mindestens 3 Jahre Unterlagen aufzuheben wenns um größere Beträge geht. So ganz ohne Pflichten ist man da auch nicht. Wenn dann ALLES weg ist und die Erklärung zuviele Ungereimtheiten hat, kann das FA auch mal profilaktisch das geld beschlagnahmen und bis zur Klärung festlegen. So ganz ohne Waffen sind die auch nicht. Sich also völlig dumm zu stellen und trotzdem 100.000 an Bitcoin Spekulationen zu verdienen passt irgendwie nicht zusammen. Entweder man IST dumm oder man ist es nicht. Nur stellenweise Dumm passt nicht.
bct_ail
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June 19, 2017, 11:12:43 AM
Last edit: June 20, 2017, 10:16:13 AM by bct_ail
 #17

Annahme für meinen Post: Haltefrist des Coins > 1Jahr

1.)   Die Gewinne sind NICHT als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Verluste auch nicht.
2.)   Wenn 200k Euro aufs Konto eingehen, fragt wahrscheinlich die Bank nach. Der kann man einfach sagen: "Private Veräußerungsgeschäfte"
3.)   Wenn dann auch noch das FA nachfragt, sagt man dasselbe.
4.)   Wenn das FA Nachweise verlangt, reicht man die Belege einfach ein (oder man verschränkt die Arme, nimmt sich einen Anwalt und bezahlt den Anwalt. Dann freut sich der Anwalt über Geld, Einkommensteuer muss man trotzdem nicht zahlen und der Sachbearbeiter vom FA schaut ab sofort 3x bei der Steuererklärung hin.)


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