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Author Topic: Steuern und FiFo für HODLer und Gelegenheitskäufer/verkäufer?  (Read 501 times)
Spidron (OP)
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August 10, 2017, 09:41:56 AM
 #1

Hallo!

Ich weiß, das Thema Steuern und FiFo wurde schon oft behandelt, aber zu meinen Szenarien (s.u.) habe ich aber leider nichts gefunden, bzw. nichts was genau passt. Ich hoffe ihr hier könnt mir dazu helfen.

(Sorry für die Masse an Text...)

Szenario 1:

Anna hat in 2014 bei einem Handelsplatz 6 Bitcoins gekauft und diese auch auf dem Handelsplatz gelassen. Die 1-jährige Haltefrist für diese Bitcoins ist längst abgelaufen.
Jetzt in 2017 beginnt Anna damit, sich auf dem gleichen Handelsplatz ab und zu kleinere Mengen Bitcoins zu kaufen und wieder zu verkaufen. Dabei verkauft Anna höchstens soviel wie sie kurz vorher gekauft hat, also so, dass immer 6 Bitcoins übrigbleiben. Außerdem ist Anna vorsichtig und verkauft eine (Teil-)Bitcoin nur dann, wenn sie, im Vergleich zum Kauf ein paar Wochen/Monate vorher, einen Gewinn machen kann.

Nach dem reinen Fifo-Prinzip müssten alle diese Gewinne steuerfrei sein. Ist das korrekt?

Also so:

Stand Anfang 2017:

6 Bitcoins aus 2014

Handel während 2017:
Gekauft: 2 Bitcoins
Verkauft: 2 Bitcoins

Diese 2 Bitcoins die 2017 verkauft wurden müssten nach dem FiFo-Prinzip doch eigentlich von den 6 Bitcoins die 2014 gekauft wurden abgezogen werden, alle Gewinne bei diesem Verkauf müssten also wegen der abgelaufenen Haltefrist steuerfrei sein, korrekt?
So dass sich dann folgender Endstand ergibt:

Stand Ende 2017:

4 Bitcoins aus 2014
2 Bitcoins aus 2017

Im Jahr 2018 macht Anna genauso weiter:

Handel während 2018:
Gekauft: 2 Bitcoins
Verkauft: 2 Bitcoins

Wieder all 2 verkauften Bitcoin steuerfrei (weil 2 von den 2014 gekauften Bitcoins verkauft wurden), und:

Stand Ende 2018:

2 Bitcoins aus 2014
2 Bitcoins aus 2017
2 Bitcoins aus 2018

Das gleiche in 2019, wieder mit 2 steuerfrei verkauften 2014er Bitcoins, und:

Stand Ende 2019:

0 Bitcoins aus 2014
2 Bitcoins aus 2017
2 Bitcoins aus 2018
2 Bitcoins aus 2019

Zu diesem Zeitpunkt sind alle "alten" Bitcoins von 2014 aufgebraucht, aber für die in 2017 gekauften ist inzwischen die Haltefrist ebenfalls abgelaufen.

Also müsste Anna nach diesem Muster weitermachen können, und zwar quasi "für immer". Wenn sie jedes Jahr 2 Bitcoins neu kauft und 2 verkauft, und nach dem FiFo-Prinzip immer die ältesten 2 verkauft werden, sind diese 2 verkauften immer so alt, dass die Haltefrist bereits abgelaufen ist.

Ist das korrekt oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?

Falls es in der Tat korrekt ist, würde mich dann interessieren wie es mit folgender Variante des Szenarios aussieht:

Szenario 2:

Im obigen Szenario lagen alle Bitcoins immer auf dem Handelsplatz, waren also quasi nicht zu unterscheiden. Anna hat immer nur ihr aktuelles Bitcoin Guthaben auf dem Handelsplatz gesehen, und da standen eben immer 6 bis max. 8 BTC.

In dieser zweiten Variante des Szenarios hat Anna in 2014 die 6 Bitcoins in ein Paper Wallet übertragen.

Ihr Handel in den Jahren 2017 und später läuft genau so ab wie oben in Szenario 1, nur eben mit dem Unterschied, dass die 6 Bitcoins von 2014, mit denen sie beginnt (also der "Stand Anfang 2017") eben in einem Paper Wallet sind und nicht auf den Handelsplatz übertragen werden.

Wenn Anna dann im Laufe des Jahres auf dem Handelsplatz nach und nach 2 Bitcoins kauft und wieder verkauft, ist die Gesamtheit der von ihr besessenen Bitcoins die gleiche wie im obigen Szenario, aber die 6 ursprünglichen Bitcoins bleiben die ganze Zeit in dem Paper Wallet.

Ist durch diese Trennung der Bitcoins (6 "alte" in dem Paper Wallet und 0-2 auf dem Handelsplatz die wechselnd gekauft und wieder verkauft werden) das Fifo Prinzip aufgehoben? Wird das FiFo Prinzip dann also nur noch auf die Bitcoins die aktuell auf dem Handelsplatz liegen angewendet? Wenn ja, dann müsste Anna ja jeweils den Gewinn versteuern, da sie nicht die "alten" Bitcoins in dem Paper Wallet verkauft, sondern immer die "neuen" gerade erst gekauften.

Oder gilt das FiFo-Prinzip weiterhin und wird immer auf die insgesamt besessenen Bitcoins angewendet, egal wo die gerade "gespeichert" sind.

Falls das FiFo-Prinzip dadurch tatsächlich verloren geht, was ist dann mit:

Szenario 3:

Wie bei Szenario 2 liegen die Bitcoins seit 2014 in einem Paper Wallet, aber bevor Anna 2017 damit beginnt neue Bitcoins zu kaufen, überträgt sie zuerst die 6 Bitcoins aus dem Paper Wallet auf den Handelsplatz. Danach liegen wieder alle Bitcoins auf dem Handelsplatz, und Anna kauft und verkauft dann wie in Szenario 1 wieder mit allen Bitcoins auf dem Handelsplatz.

Würde dann das FiFo-Prinzip wieder gelten und alle Verkäufe wären steuerfrei (vorausgesetzt Szenario 1 war überhaupt korrekt)?
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redhorse
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August 20, 2017, 06:54:41 AM
 #2

@Spidron, vielen Dank für diese anschauliche Darstellung der Problematik. Mich beschäftigen exakt auch diese Fragen.

Hat hier jemand dazu Hinweise, bzw. wurde das in einem anderen Thread zu den Steuerthemen bereits beantwortet?
werner52911
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August 20, 2017, 10:01:29 AM
 #3

Hallo, Bitcoin und die deutschen Steuern, soviel ich weiß gibt es noch keine einheitliche Regelung in Deutschland.
Die Finazämter in den verschiedenen Bundesländern haben unterschiedliche Auffassung was und wie die Gewinne aus Kryptowährungen zu versteuern sind.

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