Was Du dabei übersiehst, ist, daß sich die "Straffreiheit" bei Übergabe des Anhörungsbogens an einen anderen auf die "falsche Verdächtigung" bezieht, derer Du Dich schuldig machen würdest, wenn Du
den anderen selbst im Anhörungsbogen angibst.
Davon völlig unberührt bleibt die "Mittelbare Falschbeurkundung" derer sich
der andere schuldig macht.
Sicher, das Risiko, daß euch der Beschiss nachgewiesen wird, ist eher gering, aber es ist vorhanden.
Es geht also nichtnur um einen Monat Fahrverbot, sondern unter Umständen auch um Freiheitsstrafe.
Wer sich des Risikos bewusst ist und es eingehen will, der soll ruhig.