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MopsMattia (OP)
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September 06, 2017, 06:50:10 PM
Last edit: March 05, 2020, 08:32:49 PM by MopsMattia
 #1

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Digibyte Supporter and Trader!
Marc2512
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September 06, 2017, 08:14:40 PM
 #2

Denke imho nicht, daß es verboten ist. Du kannst ja auch ein Küchenmesser bei Amazon kaufen! Wenn der Käufer damit ein Blutbad anrichtet ist nicht amazons` Schuld...

Verkaufs am Besten an Microsoft oder MCAffee, Kapersky Labs. etc., die wissen wie man so eine Waffe handhabt... Wenn du damit Milliardär wirst schick mit ein BTC, danke  Wink
Egalite
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September 06, 2017, 09:16:56 PM
 #3

Das hört sich echt kriminell an:) Ich würd die Finger lassen.
Chefin
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September 07, 2017, 02:30:33 PM
 #4

Eindeutig nur zu einem Zweck nutzbare Instrumente kann man schlecht als "kann man doch auch im guten benutzen" deklarieren.

Soll heisen: lass es. Im Zweifel bist du Namentlich als einziger bekannt und landest auch als einziger vor gericht. Auch wenn dort nur eine kleine Strafe wegen Beihilfe oder Vorbereitung einer Straftat kommt, auf Bewährung, du bist derjenige an den sich dann die Betrogenen halten, wenns ums Geld geht. Wie beim Stammtisch: der letzte zahlt die Zeche.

Vergleiche mit Instrumenten die für "gute" Dinge entwickelt wurden hinken. Messer, Hammer, Axt wurden nicht fürs Töten entwickelt, sondern fürs Arbeiten. Würdest du zb Scanner entwickeln, der Sicherheitslöcher sucht und aufdeckt und jemand würde das dazu benutzen, die Löcher zu finden und zu nutzen, wäre durchaus denkbar, das du Freispruch erntest.

Aktuell ist da ja die Diskussion ums bricken von IoT-Geräten die unsicher sind. Grundsätzlich wird man das alles aber wohl zusammen mit einem Anwalt vor Gericht wieder finden. Die wenigsten Geschädigten werden sich damit abfinden, das Schaden zu verursachen nicht in deiner Intention lag. Sie werden das zumindest vor Gericht prüfen lassen. Und du hast da weniger mit Privatleuten zu tun, als mit Firmen die auch das nötige Kleingeld haben, das dir fehlt.

PS: alleine mit der Frage hier hinterlässt du einiges an Spuren, die unter Umständen auf dich zurück zu führen sind und vor Gericht belegen, das dir bewusst ist, das deine Software nicht wirklich im Guten eingesetzt wird. Und das es dir wohl bewusst ist, ist Grund genug, es dir auch anzulasten, wenn damit Scheisse passiert
qwk
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Shitcoin Minimalist


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September 07, 2017, 06:36:16 PM
 #5

Ist es Verboten Computer Viren zu verkaufen?
Ich habe zwei entwickelt und schon einige Angebote bekommen.

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten

(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1.   Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2.   Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

§ 303a Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

§ 303b wäre dann noch "Computersabotage", kommt auch noch in Frage.


Jedoch will ich mich da rechtlich absichern.
Muss ich irgendetwas kennzeichnen wie zbs: "Missbrauch Verboten" oder "Nur zu Forschungszwecken"
Du kannst dich nicht absichern.
Schon das Programmieren des Virus an sich kann strafbar sein, der Vertrieb ist es in (vermutlich*) jedem Fall.
(*) wenn der Virus gar nichts macht außer sich selbst zu verbreiten, ist das möglicherweise eine Grauzone.


TL;DR:
Viren programmieren, verkaufen, verbreiten oder auch Passwörter knacken etc. sind in Deutschland Straftaten.
Es gibt keinen "Trick", mit dem sich das umgehen ließe.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
mezzomix
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September 07, 2017, 10:29:15 PM
 #6

TL;DR:
Viren programmieren, verkaufen, verbreiten oder auch Passwörter knacken etc. sind in Deutschland Straftaten.
Es gibt keinen "Trick", mit dem sich das umgehen ließe.

Und wieder: Sehr dünnes Eis!

Dabei haben die Leaks der letzten Jahre doch deutlich gezeigt: Was der Hans darf, darf das Hänschen noch lange nicht - oder genauer, was das Hänschen nicht darf macht der Hans einfach. Das Motto heisst: Legal? Illegal? Scheissegal (wenn man "wer" ist)!

Na dämmert es schon? Was machen wohl Bundestrojaner und Co?
Chefin
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September 08, 2017, 05:05:01 AM
 #7

Der Polizist darf dich erschiessen, du den Polizist nicht

Gehst du in militärische Sperrbezirke darf dich sogar ein Zivilist (ziviler Wachdienst) ohne vorherige Warnung erschiessen. Einfach so. Du darfs das nicht, auch nicht in deinem Garten wenn du vorher viele Schilder aufstellst.

Staatsgewalt heist nicht so, weil das Wort so martialisch klingt, sondern weil es andeutet, das der Staat in seiner Verantwortung gegen den Bürger auch gewalt anwenden darf. Und zwar als einziger. Und dazu wählt er Menschen aus, von denen er glaubt, sie können dieser Aufgabe gerecht werden.

Ok...das war jetzt sehr theoretisch, praktisch funktioniert dieser gute Ansatz leider nicht so gut. Manchmal sogar sehr schlecht.

Aber auch wenn unser Reichsbürger Mezzo mal erfolgreich wäre, der deutsche Staat nicht mehr wäre sondern statt dessen etwas das diese Reichsbürger gerne hätten, würden die es nicht erlauben, das vom Volk Gewalt ausgeht. Das wäre das Recht des Stärkeren und die Stärksten sind definitionsgemäss ziemlich Singular. In so einer Anarchie will keiner leben. Weil nur in Holywood funktionert der Satz: du kannst mich nicht erschiessen, du brauchst mich.
mezzomix
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September 08, 2017, 04:34:10 PM
 #8

Oh ein aktueller Godwin. Diskussion beendet!
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