Ist es Verboten Computer Viren zu verkaufen?
Ich habe zwei entwickelt und schon einige Angebote bekommen.
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
§ 303b wäre dann noch "Computersabotage", kommt auch noch in Frage.
Jedoch will ich mich da rechtlich absichern.
Muss ich irgendetwas kennzeichnen wie zbs: "Missbrauch Verboten" oder "Nur zu Forschungszwecken"
Du kannst dich nicht absichern.
Schon das Programmieren des Virus an sich kann strafbar sein, der Vertrieb ist es in (vermutlich*) jedem Fall.
(*) wenn der Virus gar nichts macht außer sich selbst zu verbreiten, ist das möglicherweise eine Grauzone.TL;DR:Viren programmieren, verkaufen, verbreiten oder auch Passwörter knacken etc. sind in Deutschland Straftaten.
Es gibt keinen "Trick", mit dem sich das umgehen ließe.