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Author Topic: bitcoin-brief.de - Bitcoins einfach per Brief kaufen  (Read 3292 times)
0gopher0
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May 30, 2013, 11:36:10 PM
 #41

Klar war mein bekannter selbst Schuld an dem, was ihm da passierte.
Damit wollte ich nur zeigen, was passieren kann, wenn man sich nicht um seine Pflichten kümmert.

Das Problem ist aber, dass er hier eine eindeutige finanzielle Gewinnabsicht anstrebt und damit nicht mehr als Privatperson sondern gem. §14 BGB als Unternehmer gilt.

Aber du hat schon Recht, wie ich bereits in meinem ersten Posting erwähnte, wäre eine Beratung durch einen geeigneten Rechtsbeistand oder Steuerberater angebracht.
Die wissen was zu beachten ist, wie die Formalitäten aussehen, usw..

Auch ich will ihm die Sache nicht ausreden, aber ich gehöre auch nicht zu denen, die die Leute ins offene Messer rennen lassen mögen.
bitcoin-brief.de (OP)
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May 31, 2013, 07:05:52 AM
 #42

Doofe Frage:

Was wenn ich den Service gegen eine andere Ware oder Dienstleistung (sei mal dahingestellt, was es ist) und nicht gegen Euros anbiete?
Polarstorm
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May 31, 2013, 08:09:32 AM
 #43

Du kannst zb in andere Internetwährungen umtauschen. Also eine Art Wechselstube. Solange du dabei immer innerhalb der Währungen bleibst stellt das kein Problem dar (gibt allerdings auch Inetwährungen wo das so nicht erlaubt wäre, das hängt vom jeweiligen Status der Währung ab).

Aber auch da gilt das das von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann.  Mal ein Beispiel:

eBesucher gegen Klamm-Lose = kein Problem

ebesucher gegen Primera = soweit ich weiß problematisch (Primera besitzen einen echten Wert)

x gegen y = hängt immer von den jeweiligen Währungen ab.

Da BTC keinen Nennwert besitzen sollte es keine probleme geben wenn du diese gegen andere Währungen tauscht die ebenfalls keinen nennwert haben.

Wenn du dann allerdings anfängst, welche Endwährung auch immer, dann wieder zu verkaufen und sei es auch nur für dich selbst, kommst du wieder in die Situation das du das unter Umständen versteuern musst.


Kurz gesagt: Solange du nicht vor hast Rechnungen zu schreiben und die Beträge im allgemeinen eher klein bleiben usw, wird dir niemand an den Karren pissen, das sieht man ja bei allen Inetwährungen. Rein rechtlich ist sehr vieles was so mit Inetwährungen läuft nicht in Ordnung, aber auf der anderen Seite sind die Beträge meist so klein und auch das was gemacht wird ist meißtens von Privatleuten, das da kein Schwein nach kräht. Klamm Lose sind da das perfekte Beispiel für.

Auszug aus der Falltime Datenbank, eintrag Keule: Primitiv, aber effektiv. Alles was es braucht um diese, wieder in Mode gekommene, Waffe herzustellen sind ein paar rostige Nägel, ein gutes Stück Holz und der unbedingte Wille anderen den Schädel einzuschlagen.
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May 31, 2013, 08:11:02 AM
 #44

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Freyr
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May 31, 2013, 08:27:08 AM
 #45

Ich habe den Eindruck, hier werden zwei verschiedene Themen durcheinander gemischt.

Zum Thema Bitcoinhandel:
Der gewerbliche Handel von Bitcoins gegen Euros ist eine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung. Hierfür wird eine teure Lizenz benötigt. Der Tausch von Bitcoins gegen Waren, Dienstleistungen ist davon jedoch nicht betroffen, das ist problemlos möglich.

Zum Thema Umsatzsteuer, Gewerbe:
Wenn man als Nicht-Angestellter Geld verdient, und es nicht einer der "freien" Berufe ist, hat man ein Gewerbe. Dies ist z.B. auch dann der Fall, wenn man Bitcoins gegen Ware tauscht, diese danach verkauft und damit einen Gewinn erzielt. Ein Gewerbe anzumelden ist jedoch kein Problem. Das kostet ca. 20 Euro und wenn man im Jahr weniger als ca. 17.500 Euro Umsatz (nicht Gewinn!) hat, muss man nicht mal die Umsatzsteuer ausweisen.


Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Also kurz gesagt: Melde dein Unternehmen auf den Seychellen an und gut is  Grin
Verlaufen
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May 31, 2013, 08:34:00 AM
 #46

Du kannst zb in andere Internetwährungen umtauschen. Also eine Art Wechselstube.
Quote
eBesucher gegen Klamm-Lose = kein Problem
ebesucher gegen Primera = soweit ich weiß problematisch (Primera besitzen einen echten Wert)
Genau das wird gerade von der BaFin geprüft, nachdem meine Anfrage bei der Deutschen Bundesbank auf die schon bekannte Beurteilung der BitCoins seitens der BaFin lediglich bestätigt wurde und die Frage der Erlaubnispflicht zum Handel anderer sog. "virtueller Währungen" von der Bundesbank nicht abschliessend beurteilt werden konnte. Mit einer - dann hoffentlich abschliessend klärenden - Antwort rechne ich in frühestens 2 Monaten.


Quote
Klamm Lose sind da das perfekte Beispiel für.
Wie wahr, wie wahr! Allerdings auch in anderer Hinsicht: Ein paar Obergurus haben sich alles, was nicht niet- und nagelfest ist, unter den Nagel gerissen; jeder Handels- und/oder Produktions-Neuling wird sofort mit Scammer-Vorwürfen überschüttet oder sonstwie runtergemacht. Bestenfalls dürfen noch Loseseiten mit Uraltscripten, bei denen Sicherheit noch sehr, sehr klein geschrieben wurde, betrieben werden.
Die Entwicklungen dort und hier sind aus meiner Sicht schon überraschend ähnlich, wobei ich hier, mit den BTCs, das Gefühl einer Zeitraffer-Vorstellung nicht ganz abschütteln kann: Seit dem ersten "richtigen" Hype um BitCoins vor ca. 2 Jahren hat sich - zumindest meinem Gefühl nach - das Klima hier im (deutschsprachigen; andere kenne ich kaum) Forum dramatisch abgekühlt.
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May 31, 2013, 08:38:17 AM
 #47


 Seit dem ersten "richtigen" Hype um BitCoins vor ca. 2 Jahren hat sich - zumindest meinem Gefühl nach - das Klima hier im (deutschsprachigen; andere kenne ich kaum) Forum dramatisch abgekühlt.



Liegt u.A. daran daß man sich teilweise berufen fühlt Konkurrenten anwaltlich abzumahnen.
Mit bitcoin"Community" hat das nix zu tun.

Wenn die bitcoinbriefe.de online gehen hast Du (wette ich!) ratzfatz Kripo, Bafin, Abmahnanwalt am Hals.

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May 31, 2013, 08:59:12 AM
 #48

Bei Mt. Gox muss man sich mit Ausweis registrieren (Geldwäschegesetz).

Bei dubiosen Webseiten wie Bitcoin-Brief.de kann man Geld ohne Registrierung ganz anonym per Post waschen.

Dieser "Service" (Geldwäsche) kostet halt extra.


Wenn ich so einen Schwachsinn lese, könnte ich k*****.

Alles, was nicht preußisch korrekt registriert wurde ist böse...vorauseilender Gehorsam rules.

Tschüss Bürgerrechte.
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May 31, 2013, 09:07:22 AM
 #49

Bei Mt. Gox muss man sich mit Ausweis registrieren (Geldwäschegesetz).

Bei dubiosen Webseiten wie Bitcoin-Brief.de kann man Geld ohne Registrierung ganz anonym per Post waschen.

Dieser "Service" (Geldwäsche) kostet halt extra.


Wenn ich so einen Schwachsinn lese, könnte ich k*****.

Alles, was nicht preußisch korrekt registriert wurde ist böse...vorauseilender Gehorsam rules.

Tschüss Bürgerrechte.



Nun mal halblang.
Es ist halt ein Unterschied zwischen dem was man denkt dürfen können zu sollen und dem was der Gesetzgeber draus macht.

In diesem Fall geht es darum daß bitcoinbrief.de  gegen geltendes recht verstößt, wie man das nun findet oder nicht ist ein anderer thread.
Es sollte eigentlich nur der Betreiber gewarnt werden, daß er sich auf ganz ganz dünnem Eis bewegt wenn er da öffenltich-offensiv rangeht.


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May 31, 2013, 09:53:56 AM
 #50

Ich würde vorschlagen, du suchst dir einen Rechtsanwalt oder Steuerberater und lässt dich ausführlich und verbindlich beraten.
Das wäre das sinnvollste was du machen kannst, bevor du evtl. im schlimmsten Falle deine Existenz riskierst.
Wir können und dürfen keine Rechtsberatung machen und die Tipps und Ratschläge die wir dir geben können sind nicht verbindlich.
Ein Anwalt oder Steuerberater kann dir genau sagen wie das, was du vor hast einzustufen ist und welche Voraussetzungen du dafür ggf. erfüllen musst.
candoo
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May 31, 2013, 11:54:36 AM
 #51

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Hattest zu deinen anfängen nicht auch mal briefe angenommen? :p

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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May 31, 2013, 12:03:54 PM
 #52

posted in popcorn thread



Hattest zu deinen anfängen nicht auch mal briefe angenommen? :p


...nur habe ICH mich dann bei der bafin erkundigt und das ganze dann schleunigst eingestellt bevor es begonnen hatte.
lolhonk
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June 01, 2013, 05:26:35 AM
 #53

Kann er sein Gewerbe nicht irgendwo im Ausland anmelden um dem dämlichen deutschen Recht zu entgehen?

Und hätte bitcoin24 nicht auch ne BaFin Genehmigung gebraucht?
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June 01, 2013, 10:00:03 AM
 #54

Kann er sein Gewerbe nicht irgendwo im Ausland anmelden um dem dämlichen deutschen Recht zu entgehen?

Nein, kann er nicht. Solange er in Deutschland lebt und das Gewerbe von zuhause aus ausübt, muss er sich nach deutschem Recht anmelden. Natürlich kann er sich trotzdem mit Hilfe einer Briefkastenadresse in z.B. Österreich anmelden (VirWoX sitzt dort), aber da kann er gleich sein Service gleich offen von Deutschland aus betreiben und hoffen, dass es nicht auffällt.

Quote
Und hätte bitcoin24 nicht auch ne BaFin Genehmigung gebraucht?

Natürlich.

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