Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich glaub dann müsst ich ihm ne Pimmelnase malen. Wobei ich mir nicht sicher bin ob ich damit den öffentlichen Frieden genug störe...