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Author Topic: Leihgabe Altcoin und Finanzamt  (Read 356 times)
CoinChiller2017 (OP)
Newbie
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November 09, 2017, 11:38:08 PM
 #1

Vor ein paar Monaten hatte ich von Jemanden Altcoin geliehen bekommen die die Person aber zurück haben wollte.
Ich hatte damit versucht durch Tages an,- und Verkäufe Gewinn zu erzielen. Leider hat das nicht funktioniert,
zum Schluss konnte ich nicht die gesamten Coins zurück zahlen.

Nun stellt sich mir die Frage, wie das mit dem Finanzamt ab zu klären ist.
Schließlich habe ich Verlust gemacht.

Muss ich das nun in der Steuererklärung angeben, und wenn werde ich Steuern zahlen müssen?
zauce
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November 10, 2017, 09:32:10 AM
 #2

Warum nicht einfach in den entsprechenden Bitcoin & die Steuer - FAQ Thread im "Deutsch" Sub posten, statt hier wieder einen neuen Steuer Thread aufzumachen?
bribed
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November 12, 2017, 05:18:15 PM
 #3

Warum nicht einfach in den entsprechenden Bitcoin & die Steuer - FAQ Thread im "Deutsch" Sub posten, statt hier wieder einen neuen Steuer Thread aufzumachen?

Recht hast du.

Aber um die Frage zu beantworten: soweit ich weiß bist du genauso verpflichtet Verluste anzugeben. Diese werden dann mit deinen sonstigen Steuern verrechnet. Alle Angaben ohne Gewähr, da ich kein Steuerberater bin und selbst nur wissen hier aus dem Forum habe. Frage lieber nochmal im Steuer Thread nach!
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