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Author Topic: Steuern für den Verkauf von Hashrate  (Read 371 times)
CoinRexo (OP)
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November 18, 2017, 04:53:32 PM
 #1

Servus,

der Titel sagt eigentlich bereits alles... Ich habe leider keinen passenden Beitrag zum Thema Verkauf von Hashrates gefunden. Also meine Frage: Weche Steuer zahlt man beim Verkauf von Hashrates für einen bestimmten Zeitraum?

Beispielrechnung mit fiktiven Werten: Unternehmen X verkauft ein Paket mit 500MHs für 5000€ für einen Zeitraum von 12 Monaten an Person Y.

Kosten für Person X:
Stromkosten: 170€/Monat
Miete: 400€/Monat
Hardwareanschaffung: 2500€ einmalig
Sonstiges: 200€/Monat
UmSt: 950€ einmalig

Nun meine Fragen:
1) zahlt man neben der UmSt auch die Gewerbe- und Einkommenssteuer?
2) Falls ja, in welcher Höhe?
3) Kann man die Steuer mit den oben angegebenen Kosten verrechnen?
4) Muss für nicht-Eu-Kunden die UmSt bezahlt werden?

Danke im Voraus Smiley
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maeusi
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November 21, 2017, 06:30:33 PM
 #2

Wichtig wäre zu wissen, für welches Land du fragst. In Deutschland gilt das Vermieten von Hashrate als Gewerbe, was zwar einen Gewerbeschein erfordert und neben einer Einkommenssteuererklärung auch die Gewerbesteuererklärung abgegeben werden muss, aber nicht zwingend Gewerbesteuer fällig ist.
Im deutschen  Steuer-FAQ-Thread sind eine Menge kundiger Members, die dir vielleicht die genauen Zahlen und Details sagen können. Stell deine Frage am besten dort. Quote einfach deine Frage (da Copy/Paste nicht erlaubt ist.).
chrisrok
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November 23, 2017, 11:42:17 PM
 #3

1) Einkommensteuer logischerweise nur auf dein Einkommen, dafür ist entscheidend welche Rechtsform das Unternehmen hat oder du Einzelunternehmer ist.
2) ebenfalls unterschiedlich mit der Höhe des Einkommens. Guck dir die Einkommenssteuertabelle an (bzw. Splitting wenn verheiratet), dort kannst du deinen Steuersatz sehen.
3) Klar -> Einkommen = Gewinn, die o.g. Kosten mindern den Gewinn.
4) Bin ich mir nicht sicher, ich denke aber ja!
zeitspringer
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November 26, 2017, 11:46:32 AM
 #4

Zur Umsatzsteuer:

Wenn der Kunde eine Umsatzsteuer-ID hat und in einem anderen EU-Land ansässig ist, brauchst Du keine Umsatzsteuer berechnen.

Wenn es normale EU-Bürger sind, dann fällt Umsatzsteuer an. Die Frage ist nur, welche?

Ich glaube - aber ich weiß es wirklich nicht - gehört zu haben, dass Du die Umsteuer des Landes, in dem der Endkunde ansässig ist, verrechnen musst. Zudem musst du dann eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ausländischer Umsätze zu Deiner Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Ich denke, hierbei ist es ratsam, mal Dein zuständiges Finanzamt zu befragen. Dabei kannst Du auch gleich nach der Gewerbeanmeldung nachfragen. Letztlich ist für die Gewerbeanmeldung aber das Einwohnermeldeamt zuständig, denn die Gemeinde bekommt die Gewerbesteuer - sofern überhaupt eine anfällt.

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