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Author Topic: Ab wann stuft das Finanzamt Cryptohandel als geschäftlich ein?  (Read 985 times)
mugwump (OP)
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December 05, 2017, 06:39:28 PM
 #1

Hi!

Ich habe inzwischen ein recht diversifiziertes Portfolio und bereite mich mental auf meine erste Steuererklärung mit Crypto vor. Weil ich nun Positionen in ziemlich vielen Coins halte und auch weiterhin in ICOs investieren will, drängt sich sicherlich irgendwann der Verdacht des geschäftlichen Handels auf. Ich habe allerdings bisher noch keine Position verkauft. Hat jemand Erfahrungen, ab wann das Finanzamt mit da krumm kommen könnte? Hängt dies auch davon ab, wie viele Einnahmen ich aus meinem Job habe (bin Freiberufler). Würde mich über Einschätzungen freuen!

"Governments are good at cutting off the heads of a centrally controlled networks like Napster, but pure P2P networks like Gnutella and Tor seem to be holding their own." -- Satoshi
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Zizoo244
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December 05, 2017, 08:02:33 PM
 #2

also meiner meinung nach, ist es dem Finanzamt erstmal egal, von wo und was du einnahmen hast, außgenommen natürlich Illegale Geschäfte.
Du hast je nach Steuerklasse einen Freibetrag alles was darüber fällt ist Umsatzsteuerpflichtig. Eine spezielle gewerbeordnung für Cryptohandel gibt es denke ich im moment noch nicht.
Du kannst aber mal zu deiner Meldestelle bzw Rathaus gehen und dich beim Gewerbeamt schlau machen. Vielleicht kannst du es soweit du es versteuerst auch ohne gewerbe betreiben.

Schleicher
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December 06, 2017, 04:40:07 AM
 #3

Ich glaube du meinst nicht "geschäftlich" sondern "gewerblich", oder?
Solange du das ganze nur mit deinem eigenen Geld machst, und nicht im Auftrag anderer Leute, spielt die Höhe des Gewinns keine Rolle.
Das ganze ist "private Vermögensverwaltung".
Ausser wenn du auch Mining machst, dann ist es gewerblich.

Aber da ich kein Experte bin, glaubst du mir besser kein Wort, sondern fragst einen Steuerberater oder das Finanzamt.

pujumba
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December 06, 2017, 09:02:35 AM
 #4

Sobald du eine Dienstleistung anbietest gilt das Ganze als geschäftlich. Das reine Claimen von Airdrops oder normaler Handel mit Crypto Assets ist nicht gewerblich. Wenn du allerdings für eine Dienstleistung bezahlt wirst, wie etwa Promos etc. ist das Ganze gewerblich. Mich würde interessieren, wie sich das mit Bounties verhält. Hat da jemand Erfahrungen?

Zizoo244
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December 07, 2017, 11:15:42 PM
 #5

wenn du dir Bitcoins oder Altcoins mit FIAT Währungen kaufst und mit diesen Handelst und Umsatz bzw Gewinn und Verlust generierst, musst du Steuern Zahlen.

Meiner meinung nach also:

1. FIAT zu Crypto = steuerfrei (man zahlt ja Fees und andere Gebühren)
2. Crypto zu Crypto tauschen = egal (wie bei 1.)
3. Crypto zu FIAT tauschen = je nach Gewinn Verlust zu versteuern. (Er verkauft seine vorher mit FIAT gekauften Cryptos und erhält EUR/USD/GBP)
tt77
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December 08, 2017, 12:21:43 AM
 #6

wenn du dir Bitcoins oder Altcoins mit FIAT Währungen kaufst und mit diesen Handelst und Umsatz bzw Gewinn und Verlust generierst, musst du Steuern Zahlen.

Meiner meinung nach also:

1. FIAT zu Crypto = steuerfrei (man zahlt ja Fees und andere Gebühren)
2. Crypto zu Crypto tauschen = egal (wie bei 1.)
3. Crypto zu FIAT tauschen = je nach Gewinn Verlust zu versteuern. (Er verkauft seine vorher mit FIAT gekauften Cryptos und erhält EUR/USD/GBP)

Ich glaube OP ist sich bewusst, dass er generell Steuern zahlen muss. Ich denke er wollte wissen, ab welchem Maße das nicht mehr als Privatgeschäft sondern eben als gewerbliches gilt.
Das hab ich mich auch gefragt.

Hier mal paar Sachen die ich aufgeschnappt habe:
https://www.geldtipps.de/geldanlage/themen/ist-daytrading-eine-gewerbliche-taetigkeit (leider von 2008, wenn jemand neuer Urteile findet gerne hier rein)
https://eltee.de/education_id.php?id=221

Ansonsten hab ich auch mal was von 'in erheblichem Maße im Internet gekauft' in Bezug auf Gewinnerzielung gelesen, leider kann ich nicht mehr zuordnen ob das Einkommenssteuergesetz war, private Veräußerung oder was weiß ich. Dadurch fragte ich mich (als Bsp.); 1000 Trades je 20 Cent (erhebliches Maß and gekauften und verkauften Cryptowährungen) oder 3 Trades a la (was weiß ich) 1000 BTC. (erhebliches Maß an Wert der veräußerten Cryptowährungen)

Generell war aber meine Annahme eher; da privates Kapital und da keine Dienstleistung vorhanden, meiner Meinung nach nicht gewerblich.

Ich bin kein Steuerberater, also informiert euch und verlasst euch nicht auf das von mir geschriebene/zitierte!!
Würde mich allerdings freuen wenn hier noch ein paar mehr ihre Erfahrungen kund tun.

MfG Smiley
Zizoo244
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December 08, 2017, 12:37:04 AM
 #7

am einfachsten ist es natürlich in ein Land zu ziehen wo das Finanzamt mehr sorgen und probleme hat, als sich mit Gewinn durch Cryptohandel zu beschäftigen  Grin
Drokzid
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December 08, 2017, 08:12:41 AM
 #8

am einfachsten ist es natürlich in ein Land zu ziehen wo das Finanzamt mehr sorgen und probleme hat, als sich mit Gewinn durch Cryptohandel zu beschäftigen  Grin

Ja, zum Beispiel Singapur. Nur möchte ich nicht in einem Land wohnen, wo ich für Kaugummi auf den Boden spucken ins Gefängnis komme. Da beiße ich doch lieber in den sauren Steuerapfel. Smiley

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December 08, 2017, 11:15:19 AM
 #9

am einfachsten ist es natürlich in ein Land zu ziehen wo das Finanzamt mehr sorgen und probleme hat, als sich mit Gewinn durch Cryptohandel zu beschäftigen  Grin

Ja, zum Beispiel Singapur. Nur möchte ich nicht in einem Land wohnen, wo ich für Kaugummi auf den Boden spucken ins Gefängnis komme. Da beiße ich doch lieber in den sauren Steuerapfel. Smiley
....und dieser Apfel sorgt dann dafür, dass du dafür in DE nicht ins Gefängnis geworfen wirst, sondern dass das Kaugummi von staatlich steuer-subventionierten Unternehmen weggemacht wird.
tt77
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December 08, 2017, 01:26:33 PM
 #10

Quote
Gewerblich tätig ist man dann, wenn man einer Tätigkeit dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.

Vorsicht: Das heißt, auch ein intensiver privater Handel kann vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.
Handelt man sowohl im eigenen Betrieb als auch privat mit Kryptowährungen, kommt es darauf an, ob der Anleger beim Kauf entscheidet, die Transaktion im gewerblichen Bereich oder im Privatbereich tätigen zu wollen.
- bitcoinmag

und:

Quote
§15 Abs. 2 S.1 EStG
"Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist."

Damit ist jetzt viel geschrieben und wenig gesagt, oder? Schließlich handelt man bei Bitcoin und Altcoins rein privat? Das ist bis zu einem bestimmten Umfang auch korrekt und die Übergänge zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Bitcoin Handel sind auch fließend. Diese sind aber leider nicht genau definiert, wie beim gewerblichen Grundstückshandel. Das heißt, Du hast hier keine feste Anzahl an Trades bzw. Verkaufsvorgängen an der Du dich orientieren kannst. Jedoch kann man analog die Grundsatzregelungen des deutschen Steuerrechts anwenden.

[...]

Wenn man also diesen Vorgaben folgt, dann wird man sowohl die Selbstständigkeit, als auch die Nachhaltigkeit eines Bitcoin-Traders bejahen. Eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr ist in diesem Fall auch klar gegeben. Des Weiteren kann Land- und Forstwirtschaft, ein freier Beruf oder eine andere selbstständige Arbeit ausgeschlossen werden.

Die große Frage stellt sich jedoch im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung. Diese schließt ja grundsätzlich die gewerbliche Tätigkeit aus. Jetzt ist eso so, dass die private Vermögensverwaltung grundsätzlich wenige Umschichtungen beinhaltet. Das geben auch viele Urteile zu diesem Thema so wieder.

Damit läuft der Anleger bzw. der Trader Gefahr, dass er durch regelmäßige Umschichtungen einen gewerblichen Bitcoin Handel ausübt. Grundsätzlich ist dieser Zustand anzunehmen, wenn der laufende Lebensunterhalt auf die Aktivitäten als Trader angewiesen ist. Dies ist aber nicht das einzige Kriterium.

Als Vergleich kann hier auch der KFZ - Händler herangezogen werden. Bitcoin sind per Definition nichts anderes als immaterielle Wirtschaftsgüter, also ähnlich wie ein KFZ ein Wirtschaftsgut ist. Der KFZ - Händler will durch den gezielten Kauf und Verkauf Gewinne erzielen.
- finanzgefluester

Wirft mehr Fragen auf als es klärt...

-> 100 Trades pro Tag a 0,5€ (viele Umschichtungen) über mehrerere Monate -> gewerblich gehandelt Huh
Ich kauf mir das Zeug ja nicht um Verlust zu machen, also Gewinnabsicht ist ja auch immer dabei.
Mhmm...

Ich bin kein Steuerberater, informiert euch selbst!!

Edit: oder ist mit Umschichtungen eher sowas wie; oft zwischen Bank und Exchange transferiert gemeint? Also Umschichtungen von Fiat zu Krypto?
Schleicher
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December 08, 2017, 08:51:52 PM
 #11

Wenn ich mal ein Gerichtsurteil zitieren darf, das sich auf Aktien-Daytrader bezieht:
Quote
Die Annahme einer gewerblichen Tätigkeit könne ebenso nicht mit dem Umfang und der Häufigkeit der Wertpapiertransaktionen begründet werden, weil auch häufige Käufe und Verkäufe im großen Umfang nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für sich allein noch nicht zur Gewerblichkeit führen könnten. Hiermit trage die Rechtsprechung der sich durch den technischen Fortschritt wandelnden Verkehrsanschauung Rechnung. Der Umfang der Geschäfte sei nicht aussagekräftig, weil auch private Wertpapieranleger – je nach Vermögenslage – ebenfalls größere Transaktionen im Wertpapierbereich tätigen würden. Schließlich sei es auch privaten Anlegern aufgrund des technischen Fortschritts gleichermaßen möglich, große Vermögen innerhalb kurzer Zeit zu transferieren. Die Betrachtung der Börsenumsatzstatistiken der letzten Jahre lasse erkennen, dass die sich seinerzeit etablierenden elektronischen Medien mit den geringeren Transaktionskosten und Reaktionszeiten mit ursächlich für den explosionsartigen Anstieg der Umsätze an den Weltbörsen gewesen seien. Der Umfang der Wertpapiertransaktionen könne erst dann bedeutsam werden, wenn der Steuerpflichtige seine Leistungen Dritten anbiete oder sich der Mithilfe von Mitarbeitern/Angestellten bediene und sich damit wie ein Gewerbetreibender geriere.
FG Berlin-Brandenburg · Urteil vom 29. August 2007 · Az. 3 K 5109/03 B

CryptoFAQ.de
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December 08, 2017, 10:53:06 PM
 #12

wenn du dir Bitcoins oder Altcoins mit FIAT Währungen kaufst und mit diesen Handelst und Umsatz bzw Gewinn und Verlust generierst, musst du Steuern Zahlen.

Meiner meinung nach also:

1. FIAT zu Crypto = steuerfrei (man zahlt ja Fees und andere Gebühren)
2. Crypto zu Crypto tauschen = egal (wie bei 1.)
3. Crypto zu FIAT tauschen = je nach Gewinn Verlust zu versteuern. (Er verkauft seine vorher mit FIAT gekauften Cryptos und erhält EUR/USD/GBP)

Punkt 2 ist steuerlich schon relevant, Fees und andere Gebühren sind dem Finanzamt ziemlich egal.
Sonst könntest du ja z.B. Bitcoin mit denen du die letzten Monate 500% Gewinn gemacht hast in Litecoin tauschen, diese ohne Kursgewinne direkt in EUR umtauschen und du würdest keine Steuern zahlen weil die Litecoin ja keinen Gewinn gemacht haben?
WaramBuffet
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December 09, 2017, 08:18:47 AM
 #13

1. FIAT zu Crypto = steuerfrei
Bitte gedanklich FIAT hier in Euroland durch EURO ersetzen, denn falls du z.B. mit USD kaufst, ist das ein weiteres privates Veräußerungsgeschäft.
chrisrok
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December 11, 2017, 04:26:24 AM
 #14

Hi!

Ich habe inzwischen ein recht diversifiziertes Portfolio und bereite mich mental auf meine erste Steuererklärung mit Crypto vor. Weil ich nun Positionen in ziemlich vielen Coins halte und auch weiterhin in ICOs investieren will, drängt sich sicherlich irgendwann der Verdacht des geschäftlichen Handels auf. Ich habe allerdings bisher noch keine Position verkauft. Hat jemand Erfahrungen, ab wann das Finanzamt mit da krumm kommen könnte? Hängt dies auch davon ab, wie viele Einnahmen ich aus meinem Job habe (bin Freiberufler). Würde mich über Einschätzungen freuen!



Sehr richtig das du dir über diese Frage Gedanken machst, denn entgegen der vielen Halbwahrheiten die hier stehen, wird auch der reine Handel oft als gewerbsmäßig angesehen (und ich kenne mehrere Leute persönlich bei denen das der Fall ist) und ist zu versteuern. Vergleichbar ist das mit professionellem Poker, die zahlen auch Steuern, wenn Sie es regelmäßig, gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht machen.

In deinem Fall sehe ich, insbesondere da du bisher keine Position verkauft hast und damit nicht aktiv tradest, diesbezüglich aber keine Problematik, es sei denn du bist freiberuflich in irgendeiner weise mit Blockchain/Crypto involviert, dann könnte man dich als "Profi" einstufen.


Wenn du weitergehende Fragen hast, kannst du mir gerne eine PN schreiben.
KingScorpio
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December 11, 2017, 09:43:59 PM
 #15

Hi!

Ich habe inzwischen ein recht diversifiziertes Portfolio und bereite mich mental auf meine erste Steuererklärung mit Crypto vor. Weil ich nun Positionen in ziemlich vielen Coins halte und auch weiterhin in ICOs investieren will, drängt sich sicherlich irgendwann der Verdacht des geschäftlichen Handels auf. Ich habe allerdings bisher noch keine Position verkauft. Hat jemand Erfahrungen, ab wann das Finanzamt mit da krumm kommen könnte? Hängt dies auch davon ab, wie viele Einnahmen ich aus meinem Job habe (bin Freiberufler). Würde mich über Einschätzungen freuen!



steuern waren historisch immer freiwillig, nicht pflicht, das finanzamt will das nicht zugeben....

das deutsche steuerrecht ist heute so dermassen aufgeblassen das es wie ein lichterloser wald eine dauerpanik bei potenziellen jungen gründern auslöst und eine augeblähte steuerabteilung welche in der wirtschaft fehlallokationen auslöst,

nach dem zusammenbruch des ostblocks kamen dort überall einfache steuergesetze auf,

das wird im westen langsam überfällig zumal nur noch die armen und lohnangestellten noch steuern zahlen.

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