Ich glaube im ersten Post (drittletzter Absatz) ....[...]
Meinst du diesen Teil?
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Muss man Steuern zahlen, wenn kein Geld aufs EUR-Konto eingeht?
Ja. Grundsätzlich fallen Steuern unabhängig von Währungen an. Das Steuerrecht definiert sog.
Steuertatbestände, die eine Steuerpflicht auslösen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
So ist es z.B. auch ein steuerpflichtiger Gewinn, wenn man mit seinen Bitcoins, die man sich für 1.000.- EUR gekauft hat, heute ein Auto für 10.000.- EUR kauft. Der Gewinn sind 9.000 EUR, die zu versteuern sind. Theoretisch wird diese Steuerpflicht schon ausgelöst, wenn man sich mit Bitcoins eine Pizza kauft, und die Bitcoins zwischen Anschaffung und Kauf der Pizza eine Wertsteigerung hatten.
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Wenn ja, folgende hypothetische Überlegung:
1) Kaufe 1 BTC auf einem Handelsplatz A
2) Übertrage 1 BTC auf einen anderen Handelsplatz B
Handelsplatz B bietet den Kauf von ETH mit BTC an, jedoch nicht den Kauf von ETH mit USD oder EUR.
3) Kauf von 5 ETH mit 1 BTC auf Handelsplatz B
Zwischen 2) und 3) ist der BTCEUR-Kurs gestiegen. Gemäß obigen Auszug würde 3) eine Steuerpflicht auslösen. Wie hoch ist bei dieser Transaktion der zu versteuernde Gewinn?
4) Verkauf von 5 ETH für 1.5 BTC auf Handelsplatz B
Wie hoch ist der zu versteuernde Gewinn bei Transaktion 4)?
5) Übertragung von 1.5 BTC von Handelsplatz B an Handelsplatz A
6) Verkauf von 1.5 BTC in EUR auf Handelsplatz A
Da bei 3) und 4) kein EUR-Gegenwert ermittelt werden kann (oder helft mir, vielleicht liege ich da falsch), löst der Vorgang meines Erachtens nach keine Steuerpflicht aus.
Vorgang 6) löst meines Erachtens nach eine Steuerpflicht aus und zwar in Höhe der für die 1.5 BTC erhaltenen EUR.