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October 14, 2014, 04:33:39 PM |
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Wie du sagst, der Hacker. Nur der kann keinen Auftrag erteilen. Könnte er das, würde ich jetzt den Auftrag erteilen DEIN Konto um 20.000Euro zu erleichtern. Die sind dann auch weg, weil ja jemand den Auftrag erteilt hatte.
Ne...du würdest auch dein Geld zurück wollen, weil DU nicht den Auftrag erteilt hast und deine Bank müsste Verluste an dich weiter reichen(anteilig eben), was wohl auch nicht in deinem Sinn sein dürfte.
Allerdings bin auch ich davon ausgegangen, das die Bank am Ende haftet, weil der Verkäufer ja nicht wirklich pflichtwidrig gehandelt hat. Nur wer offensichtlich jegliche Prüfpflichten ausser acht lässt(was bei Bitcoin.de aufgrund der verifizierung eigentlich ausgeschlossen sein sollte) wäre als Verkäufer haftbar.
Allerdings sind Amtsgerichte da oftmals sehr subjektiv, da kanns passieren, das ein Richter einfach selbst mal phishingopfer war und sich drüber geärgert hat, das er sein Geld abscheiben musste und nun immer den Opfern hilft. Dabei die Messlatte der Pflichtverletzung auf Oma mit Gehhilfen Höhe legt(ein Kreidestrich auf dem Boden also). Weiter oben in der Hierachie schaut das anders aus, aber die Kosten sind leider auch nicht ganz ohne.
Den Ratschlag "lass dir nichts gefallen" kann man da eigentlich nicht mehr geben. Obwohl ein solches Urteil immerhin guten Referenzwert hätte. Vieleicht finden sich Sponsoren, denen es ähnlich ging und die auch an einem Präzedenzfall interessiert wären. Am Ende hilft es schliesslich allen Tradern..."Wink mit dem Zaunpfahl"
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