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Author Topic: Anwalt gesucht - Bankkonto gesperrt, Berlin  (Read 7581 times)
galaxy07 (OP)
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September 10, 2014, 04:19:10 PM
 #41

Ich mache auch hier mal ein Update:

Inzwischen habe ich die erste Instanz der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Postbank zu der Angelegenheit hinter mir. In erster Instanz wurde meine Klage abgewiesen, vorrangig mit dem Argument, dass die Bank zu der Stornierung der Überweisungen berechtigt gewesen sei, da diese fehlerhaft gewesen seien und ihnen keine entsprechenden Aufträge zu Grunde lagen. Die Berufung überlegen wir gerade.
Serpens66
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September 10, 2014, 05:16:15 PM
 #42

danke für das update, auch bzgl. der bafin im "Post Bafin" Thread.

Wie kommt es zu der Begründung "ihnen keine entsprechenden Aufträge zu Grunde lagen"
es lag doch der Auftrag vor, der von einem "Hacker" erteilt wurde, oder nicht?

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Chefin
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October 14, 2014, 04:33:39 PM
 #43

Wie du sagst, der Hacker. Nur der kann keinen Auftrag erteilen. Könnte er das, würde ich jetzt den Auftrag erteilen DEIN Konto um 20.000Euro zu erleichtern. Die sind dann auch weg, weil ja jemand den Auftrag erteilt hatte.

Ne...du würdest auch dein Geld zurück wollen, weil DU nicht den Auftrag erteilt hast und deine Bank müsste Verluste an dich weiter reichen(anteilig eben), was wohl auch nicht in deinem Sinn sein dürfte.

Allerdings bin auch ich davon ausgegangen, das die Bank am Ende haftet, weil der Verkäufer ja nicht wirklich pflichtwidrig gehandelt hat. Nur wer offensichtlich jegliche Prüfpflichten ausser acht lässt(was bei Bitcoin.de aufgrund der verifizierung eigentlich ausgeschlossen sein sollte) wäre als Verkäufer haftbar.

Allerdings sind Amtsgerichte da oftmals sehr subjektiv, da kanns passieren, das ein Richter einfach selbst mal phishingopfer war und sich drüber geärgert hat, das er sein Geld abscheiben musste und nun immer den Opfern hilft. Dabei die Messlatte der Pflichtverletzung auf Oma mit Gehhilfen Höhe legt(ein Kreidestrich auf dem Boden also). Weiter oben in der Hierachie schaut das anders aus, aber die Kosten sind leider auch nicht ganz ohne.

Den Ratschlag "lass dir nichts gefallen" kann man da eigentlich nicht mehr geben. Obwohl ein solches Urteil immerhin guten Referenzwert hätte. Vieleicht finden sich Sponsoren, denen es ähnlich ging und die auch an einem Präzedenzfall interessiert wären. Am Ende hilft es schliesslich allen Tradern..."Wink mit dem Zaunpfahl"
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