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Author Topic: Wie oft darf man im Monat bei bitcoin.de Bitcoins kaufen und verkaufen  (Read 183 times)
micro1 (OP)
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December 14, 2017, 12:10:56 PM
 #1

Hallo,

kennt jemand ein qualifiziert Aussage wie oft im Monat Bitcoin an und verkauf über bitcoin.de legal möglich ist.
Gibt es irgendwie ein Kennzahl ab wann es gewerblich ist?
husel2000
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December 14, 2017, 02:39:18 PM
 #2

ich wüsste da nichts und auch keinen Grund wieso es "gewerblich" werden sollte.
Aber ich meine das es vorkommen kann, dass dein Konto für ne Prüfung vorübergehend deaktiviert wird (mir noch nicht passiert).
micro1 (OP)
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December 14, 2017, 04:06:08 PM
 #3

ich wüsste da nichts und auch keinen Grund wieso es "gewerblich" werden sollte.
Aber ich meine das es vorkommen kann, dass dein Konto für ne Prüfung vorübergehend deaktiviert wird (mir noch nicht passiert).

Ichhabe da so ein Text bei der Bafin gelesen da steht eine Zahl von 20
Castrosito
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December 14, 2017, 04:20:41 PM
 #4

ich wüsste da nichts und auch keinen Grund wieso es "gewerblich" werden sollte.
Aber ich meine das es vorkommen kann, dass dein Konto für ne Prüfung vorübergehend deaktiviert wird (mir noch nicht passiert).

Ichhabe da so ein Text bei der Bafin gelesen da steht eine Zahl von 20

Poste doch mal Link zu diesem Text. Der würde mich interessieren.
micro1 (OP)
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December 14, 2017, 07:23:50 PM
 #5

Sorry doch nicht von der Bafin

https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoin-und-bafin.html
xtral
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December 14, 2017, 07:38:42 PM
 #6

Solange du auf eigene Rechnung handelst dürfte es keine gewerblich Tätigkeit sein.


Quote
Noch genauer wurde die Tätigkeit der Daytrader in der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29.08.2007, Az. 3 K 5109/03 B erfasst, und durch den BFH als Revisionsinstanz dazu vom 24.06.2008, Az. X R 38/07, bestätigt. In diesem Fall hatte, so ausdrücklich die Feststellung des Gerichts, ein gelernter Bankkaufmann ausschließlich auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und mit eigenem Geld im Daytrading im Echtzeithandel nachhaltig taggleich An- und Verkäufe von Wertpapieren, überwiegend als Leerverkäufe, getätigt und seine Orders dabei über seine Depotbank beziehungsweise einen Online-Broker platziert.

Merkmale für gewerbesteuerfreie Daytrader

Als nicht gewerbesteuerpflichtiger Daytrader handelt derjenige, der folgende Merkmale erfüllt:

• Keine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem KWG
• Keine Erlaubnis als Wertpapierhandelshaus nach dem WpHG (Hinweis: Wer keine KWG-Erlaubnis hat, kann auch keine nach dem WpHG bekommen)
• Keine Tätigkeit als Finanzunternehmen nach § 1 Abs. 3 KWG
• Kein direkter Handel mit anderen Marktteilnehmern (Gemeint ist: keine Teilnahme am Börsenhandel als nach § 19 BörsG zugelassener Börsenhändler)
• Einsatz ausschließlich des eigenen Vermögens

Unschädlich sind bei dieser Einstufung:

• Daytrading
• Hohe Handelsvolumina
• Leerverkäufe
• Geschäftsmäßige Organisation (Argument des Gerichts: Jeder Privatmann verfüge schließlich über PC, Internet, Handels-Software, Telefon et cetera)
• Berufliche Vorbildung (solange nicht im Rahmen der berufl ichen Tätigkeit mit anderen institutionellen Händlern Geschäfte getätigt werden)

Quelle:https://www.eltee.de/education_id.php?id=221

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c_lab
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December 14, 2017, 09:22:58 PM
Last edit: December 14, 2017, 09:57:22 PM by c_lab
 #7


Dort steht es noch nicht ganz genau:

Quote
kann im Einzelfall bereits derjenige einen erlaubnispflichtigen Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Nr. 4 KWG betreiben, der in einem Umfang von mehr als 20 Einzeltransaktionen pro Monat regelmäßig Bitcoins ankauft oder verkauft

Also den Paragraphen suchen:

Quote
(1a) Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und die keine Kreditinstitute sind. Finanzdienstleistungen sind
...
4.
    das

    a)
        kontinuierliche Anbieten des Kaufs oder Verkaufs von Finanzinstrumenten an einem organisierten Markt oder in einem multilateralen Handelssystem zu selbst gestellten Preisen,
    b)
        häufige organisierte und systematische Betreiben von Handel für eigene Rechnung außerhalb eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems, indem ein für Dritte zugängliches System angeboten wird, um mit ihnen Geschäfte durchzuführen,
    c)
        Anschaffen oder Veräußern von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere oder
    d)
        Kaufen oder Verkaufen von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als unmittelbarer oder mittelbarer Teilnehmer eines inländischen organisierten Marktes oder multilateralen Handelssystems mittels einer hochfrequenten algorithmischen Handelstechnik, die gekennzeichnet ist durch die Nutzung von Infrastrukturen, die darauf abzielen, Latenzzeiten zu minimieren, durch die Entscheidung des Systems über die Einleitung, das Erzeugen, das Weiterleiten oder die Ausführung eines Auftrags ohne menschliche Intervention für einzelne Geschäfte oder Aufträge und durch ein hohes untertägiges Mitteilungsaufkommen in Form von Aufträgen, Quotes oder Stornierungen, auch ohne Dienstleistung für andere (Eigenhandel),
...

b) c) und d) erscheint relativ klar (Betreiben kleiner Cryptobörsen, Handel für Andere, Bottrading)

Spätestens bei 1a, und a) wird es diffus.

(1a) was ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb?

a) was ist kontinuierlich?


micro1 (OP)
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December 15, 2017, 06:09:46 PM
 #8

Also dann doch ca 20 mal.

Wie oft traded ihr so im Monat ?
xtral
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December 15, 2017, 09:08:13 PM
 #9

Also dann doch ca 20 mal.

Wie oft traded ihr so im Monat ?

Nein, die Anzahl spielt keine Rolle. Ich trade sehr viel im Monat und das Finanzamt hat es noch nie bemängelt. Das wurde höchstrichterlich schon endschieden (s. den Post oben.

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