Ich suche Informationen/Tipps bez. steuerlicher Praxis in
Österreich im Falle von
privater, nicht zinstragender Spekulation mit Altcoins, wobei zwischen Anschaffung und Veräußerung
weniger als ein Jahr verstrichen ist.
Soweit ich die Informationen auf
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html verstehe, muss der Gewinn jedes einzelnen Trades in Fiat errechnet werden. Davon werden dann die Verlustgeschäfte abgezogen und das Ganze als Teil des
Einkommens versteuert (25%-55% Prozent).
Ist das so korrekt oder habe ich etwas missverstanden?Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen
Ich habe dazu drei Fragen:
1. Ist mit "gemeinen Wert" einer Altcoin der tagesaktuelle Fiat-Wert gemeint?
2. Gibt es hier schon passende open source Skripte, die einem bei der Steuererklärung unterstützen? Besteht Interesse, ein solches Skript zu erstellen?
3. Gibt es einfache Beispiele, die einem beim Verständnis helfen?
Wie sieht zB. folgender hypothetischer Fall aus?Ich kaufe um 1000 Euro 0.1 BTC.
Mit meinen 0.1 BTC kaufe ich eine Altcoin.
Der Altcoinwert-BTC-Wert verdoppelt sich. Ich habe jetzt eine Altcoin im Wert von 0.2 BTC.
Wenn ich jetzt wieder in BTC wechsle, müsste ich 1000 € Gewinn versteuern.
Je nach Gesamteinkommen wären das zwischen 250 und 550 Euro.
Kurz vor Jahresende fällt der BTC Eurokurs aber kurzfristig um 50%.
Erst jetzt wechsle ich meine Altcoins in BTC.
Ich habe jetzt 0.2 BTC im Wert von 1000 Euro. Kein Gewinn.
Kurz danach geht der Kurs von BTC wieder nach oben…
Vielen Dank,
Korzybski