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Author Topic: Steuer und coin, die nur mit anderen Criptocoins gekauft werden  (Read 247 times)
Fr4ncesco (OP)
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January 01, 2018, 11:47:42 PM
 #1

Einige Münzen, die ich kaufen möchte, können nur mit anderen Criptocoins gekauft werden.
Gleichzeitig möchte ich in der Haltefrist-Regel bleiben, damit ich mich nicht um Steuerberechnungen kümmern muss.
Wenn ich einen Criptocoin kaufe und dann sofort einen anderen Criptocoin kaufe, bin ich von der Haltfrist-Regel entfernt. Gibt es eine Möglichkeit, dies noch innerhalb der 1-jährigen Haltfrist-Regel zu tun?

Ich kaufe für halten und nicht für den Handel. Ich möchte mich nicht mit Steuerberechnungen befassen.
lassdas
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January 02, 2018, 12:50:37 AM
 #2

Sofort ist hier das Stichwort.

Steuern zahlst Du auf Gewinne, die Du bei einem Trade machst.
Kaufst Du für 1000€ CoinA und kaufst damit CoinB im Wert von 1000€,
dann hast Du beim Trade CoinA->CoinB keinen Gewinn gemacht,
kein Gewinn, keine Steuern, kein Problem.
WaramBuffet
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January 02, 2018, 07:49:17 AM
 #3

Sofort ist hier das Stichwort.

Steuern zahlst Du auf Gewinne, die Du bei einem Trade machst.
Kaufst Du für 1000€ CoinA und kaufst damit CoinB im Wert von 1000€,
dann hast Du beim Trade CoinA->CoinB keinen Gewinn gemacht,
kein Gewinn, keine Steuern, kein Problem.

Wobei man der Vollständigkeit halber auch sagen sollte, dass "sofort" in der Praxis nicht funktioniert und aufgrund der Volatilität und Liquidität durchaus Gewinn/Verlust entstehen können.
Ich habe zum Jahresanfang ein bisschen umgeschichtet und es sind bei jeder Transaktion ein paar Euro G/V durch Kursdifferenzen entstanden.
Bobthethird
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January 02, 2018, 11:06:48 AM
 #4

Problematisch wird es aber auch, wenn du bereits Kryptowährungen hältst, mit denen du dann Altcoins kaufen möchtest, da wohl Fifo (first in - first out) gilt bei der steuerlichen Behandlung.

Bsp: Du hast 1 Bitcoin vor ein paar Monaten zum Kurs von 5000$ gekauft und möchtest diesen halten.

Nun möchtest du für einen Bitcoin Altcoins kaufen. Du kaufst also jetzt 1 BTC (der Einfachheit halber für 15000$) und tauschst diesen sofort wieder in Altcoins.
Jetzt ist das Problem, dass steuerlich nicht dein zuletzt gekaufter BTC getauscht wird, sondern dein vor ein paar Monaten gekaufter (Fifo). Da jetzt aber der Kurs höher liegt, hast du einen Gewinn von 10000$, der oberhalb der Freigrenze liegt.

Sollte ich mich irren, bitte um Korrektur.
Fr4ncesco (OP)
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January 03, 2018, 08:44:14 AM
 #5

Ich möchte keine bestehende Coin verwenden. Ich meine Coij, die ich vor Zeiten gekauft habe. Ich möchte "neue" Coin A kaufen, um sofort Coin B zu kaufen.
Zum Beispiel möchte ich "neues" Bitcoin kaufen (aber ich habe bereits Bitcoin), um Stellar oder Cardano zu kaufen


Also denke ich, die Lösung ist, Coin A zu kaufen, dann mit Coin A "sofort" Coin B zu kaufen, in der Hoffnung, dass ich während dieser Doppeltransaktion einen Verlust machte. "Exchange" -Gebühren können dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Endergebnis eine (kleine) Verlustoperation ist.

das Problem ist, dass ich 600 Euro Steuerberater nicht bezahlen will, um 10 Euro Gewinn zu zählen und zu registrieren.

PS: enschuldigen noch mail fuer meine schlect Deutsch. Ich wohne jetzt in Deutschland aber ich bin nicht Deutscher  Tongue
Fr4ncesco (OP)
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January 08, 2018, 11:51:07 PM
 #6

Ich vermisse immer noch ein Detail.
Welchen "Exchange Price" muss ich bei der fiskalischen Kalkulation beachten?
Beispielsweise:
Ich kaufe Altcoin A auf Exchange 1. Ich übertrage es auf Exchange 2, wo ich Altcoin B mit Altcoin A kaufe.

Der Wert von Altcoin A und B ist bei Exchange 1 und Exvange 2 immer unterschiedlich. Welcher Exchange ist für die Steuerberechnung gültig?
Chefin
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January 09, 2018, 06:59:10 AM
 #7

Gültig sind immer die Preise zum Zeitpunkt des Kaufes beim exchange in Euro.

wenn ich eine Bohrmaschine kaufe fürs Geschäft ist nicht massgeblich was die beim Baumarkt kostet, sondern was ich BEZAHLT habe, dort wo ich es gekauft habe. Möglicherweise kaufe ich im Fachgeschäft, wegen dem besseren Service oder eigenere Reparaturwerkstatt. Also immer den preis des Exchanges zugrudne legen bei dem du kaufst/verkaufst. Kaufen von Btc bei A bedeutet Preis von A. Wechsel der Coins bei B in andere Coins Preis von B nehmen.

Jeder Wechsel zwischen den Währungen bedeutet fiskalisch, das du den Gewinn realisierst. Wenn es in sehr kurzer Zeit passiert und keine Preisänderungen derweilen stattfinden, hast du Null Gewinn.

Beispiel: du kaufst 1 Btc weil du ein angebot siehst 100 xyz-Coins für 1 Btc zu kaufen. Kostet dich 12800 Euro bitcoin zu kaufen und die xyz-Coins wären zu diesem Zeitpunkt auch 128Euro wert(100x128=12800). Gewinn Null.

Anderes Beispiel: selber trade, aber die 100 xyz-Coins wären 12900 wert würdest du sie zu diesem Zeitpunkt dort per euro kaufen. Dann hast du 100 Euro Gewinn. Oder diese Coins sind schon weg, aber andere Coins kann man bekommen, der Kurs hat sich dadurch aber geändert.

Hast du dir das nicht sauber notiert, kann das Finanzamt schätzen. Das Finanzamt muss beim schätzen Bürgerfreundlich sein, es darf nur bedingt überhöhte Schätzungen annehmen. Es muss aber auch nicht detailiert aufs Datum bezogene Kursverläufe studieren. Btc hat in 2017 1000% Gewinn gemacht. Täglich also 2,73%. Das könnten sie als Schätzung zugrunde legen, wenn ein Tag vergangen ist zwischen btc Kauf und xyz-Coin exchange. Du kannst aber deinerseits versuchen Belege zu liefern, das an diesem Tag btc kursverluste hatten und so das ganze kein Gewinn sondern Verlust war.

Letztendlich ist das Ziel einen möglichst realistischen Wert zu ermitteln. Strafen werden seperat ausgesprochen, Steuern zu ermitteln darf nicht dazu benutzt werden dir eine Strafzahlung durch ungünstige Schätzung reinzuwürgen. Aber sie darf auch von dir nicht zu optimistisch gesehen werden. Und am ende ist das ganze eher ein türkischer Basar. Man handelt auf Teufel komm raus und jeder versucht ein gutes Geschäft draus zu machen. Du mit wenig Steuern und das Finanzamt mit viel Steuern. Und bei Uneinigkeit kommt ein Dritter ins Spiel, das Finanzgericht.

Wäre das alles mit Mathematik der Grundschule zu machen, müssten Steuerberater nicht jahrelang studieren und wir müssten nicht schweineteure Computerprogramme benutzen, die noch jeden Monat ein Update wegen Regeländerungen haben. Deswegen sollte man bei solch intensiven Trades möglichst gute Buchhaltung führen.
Fr4ncesco (OP)
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January 09, 2018, 10:46:33 AM
 #8

Thanks a lot for the answer.  Smiley

Mein Fall ist, dass ich Dash von Kraken kaufe, sie auf Spectrocoin übertrage (ich denke, es sollte eine Angelegenheit von Minuten sein) und sofort kaufe ich BNK und XML. Es ist weniger als ein Tag, hoffentlich eine halbe Stunde.
Für die Steuererklärung verwende ich eine kommerzielle Software, die mir hilft (ich habe keine komplizierte steuerliche Situation), also muss ich nicht 200-600 Euro für einen Steuerberater bezahlen. Das ist der Grund, warum ich keinen Steuerberater nur für den Gewinn von 10 Euro engagieren möchte, den ich übrigens während des doppelten Altcoin-Wechsels machen kann.
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