Vorweg, ich bin auch kein Fachmann. Ich bin allerdings der Meinung das wenn man 20 Bitcoin Käufe/Verkäufe im Monat tätigt und somit eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann, dies nicht als "Privatsache" gilt sondern hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss. Die Erträge müssen so oder so natürlich auch in der Steuererklärung angegeben werden.
Bzgl. Bafin-Lizenz wird der Anwalt aus dem obigen Link schon wissen was er schreibt. Ob man sich dann daran hält, oder davon ausgeht das die Bafin das nicht mitbekommt, sofern man nicht öffentlich auftritt (Beispiel aus dem Artikel ist der Mining-Pool), muss jeder selbst entscheiden.