Bitcoin Forum
December 14, 2024, 12:12:26 AM *
News: Latest Bitcoin Core release: 28.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: [1]
  Print  
Author Topic: FiFo Steuerverfahren - Getrennte Wallets möglich oder eine große Masse?  (Read 231 times)
cryptofanatiker (OP)
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 4
Merit: 0


View Profile
January 07, 2018, 08:25:45 PM
 #1

Hallo liebe Kryptofreunde,
ich hätte hier eine Frage zum Thema Steuern, zu der ich bisher zwar leider sehr viele unterschiedliche Meinungen gehört habe, aber immer noch keine klare Rechtslage ausmachen konnte: Ist es steuerlich möglich, Depots/Wallets getrennt zu handhaben oder gilt zum Beispiel BTC nach FiFo Verfahren als eine einzige große Masse?

Ein Beispiel dazu: Ich habe am 01.05. für 1000 Euro einen BTC gekauft. Dieser befindet sich seitdem unberührt auf einem Hardwarewallet, wohin er von bitcoin.de transferiert wurde. Am 01.10. habe ich einen weiteren BTC für 8000 Euro bei bitcoin.de gekauft und dann direkt bei der Börse bittrex in Ethereum getauscht, was ja ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Fällt nun und das ist der springende Punkt entweder A) keine Steuer an, weil die Trennung klar nachweisbar ist (angenommen der Kurs blieb stabil in den wenigen Minuten) oder müssen B) tatsächlich 7000 Euro Gewinn vom ersten BTC versteuert werden, weil es nicht möglich ist, beides separat zu betrachten? Danke im Voraus für eure Antworten, bitte keine Kommentare vonwegen "Steuern sind Raub", "Scheiss aufs Finanzamt" usw., jedem das seine, aber ich möchte nicht die nächsten Jahre unruhig schlafen müssen, weil jederzeit die Klage wegen Steuerhinterziehung kommen könnte...
snodo
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 252
Merit: 108


View Profile
January 07, 2018, 08:49:26 PM
 #2

Nicht 100% sicher, aber überall anders wird es immer erklärt wie B)

BTC bleibt BTC und am 01.10. gibst du FIFO gerecht eben den vom 01.05. aus, somit wurden 7000 € Gewinn realisiert und müssen versteuert werden.
Hättest am 01.10. lieber direkt ETH auf ner anderen Börse kaufen sollen Wink Denkt man leider oft erst hinterher drüber nach... ging mir auch so

Aber vielleicht gibts hier irgendwelche Ausnahmen? Mal abwarten, was andere so antworten.
cryptofanatiker (OP)
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 4
Merit: 0


View Profile
January 07, 2018, 11:24:03 PM
 #3

War nur ein hypothetisches Beispiel, aber ich hab halt tatsächlich immer einen BTC auf dem Ledger Stick gehalten mit dem Gedanken "Wenn ich den nicht anfasse, muss ich ja keine Steuern zahlen" und eben zum traden immer neu nachgekauft, bis ich im Dezember angefangen hab mich näher mit zu befassen und einige unangenehme Kommentare zu diesem Thema lesen musste^^

Aber wenn das wirklich so gehandhabt wird: Kann man überhaupt irgendwie in kleinere Altcoins investieren ohne jedes mal durch einen BTC oder ETH Trade hohe Steuern zahlen zu müssen? Über ShapeShift zum Beispiel ist die Auswahl ja doch stark begrenzt...
mezzomix
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2744
Merit: 1265


View Profile
January 08, 2018, 08:39:22 AM
 #4

Ein Beispiel dazu: Ich habe am 01.05. für 1000 Euro einen BTC gekauft. Dieser befindet sich seitdem unberührt auf einem Hardwarewallet, wohin er von bitcoin.de transferiert wurde. Am 01.10. habe ich einen weiteren BTC für 8000 Euro bei bitcoin.de gekauft und dann direkt bei der Börse bittrex in Ethereum getauscht, was ja ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Fällt nun und das ist der springende Punkt entweder A) keine Steuer an, weil die Trennung klar nachweisbar ist (angenommen der Kurs blieb stabil in den wenigen Minuten) oder müssen B) tatsächlich 7000 Euro Gewinn vom ersten BTC versteuert werden, weil es nicht möglich ist, beides separat zu betrachten?

Du kannst A nehmen, wenn Du eine Trennung der Wallets argumentieren kannst. In diesem Fall wäre z.B. Rücklagen auf der Hardware Wallet und Handel auf der Online Wallet möglich. FIFO auf alles ist kein Gesetz, da gibt es einen weiten Interpretationsspielraum. Den kannst Du für Dich nutzen.

Solange Du, wie oben, eine nachvollziehbare Erklärung hast, sehe ich keine Probleme. Fallen nach Deinem Modell keine Steuern an, würde ich davon abraten, in vorauseilendem Gehorsam den Fall dem Finanzamt zu schildern. Eine andere Bewertung seitens eines Finanzbeamten kann es nämlich immer geben. Eine andere Bewertung ist allerdings nur eine andere Bewertung und wird nicht plötzlich zur Steuerhinterziehung.
cryptofanatiker (OP)
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 4
Merit: 0


View Profile
January 08, 2018, 02:23:56 PM
 #5

Ein Beispiel dazu: Ich habe am 01.05. für 1000 Euro einen BTC gekauft. Dieser befindet sich seitdem unberührt auf einem Hardwarewallet, wohin er von bitcoin.de transferiert wurde. Am 01.10. habe ich einen weiteren BTC für 8000 Euro bei bitcoin.de gekauft und dann direkt bei der Börse bittrex in Ethereum getauscht, was ja ein privates Veräußerungsgeschäft ist. Fällt nun und das ist der springende Punkt entweder A) keine Steuer an, weil die Trennung klar nachweisbar ist (angenommen der Kurs blieb stabil in den wenigen Minuten) oder müssen B) tatsächlich 7000 Euro Gewinn vom ersten BTC versteuert werden, weil es nicht möglich ist, beides separat zu betrachten?

Du kannst A nehmen, wenn Du eine Trennung der Wallets argumentieren kannst. In diesem Fall wäre z.B. Rücklagen auf der Hardware Wallet und Handel auf der Online Wallet möglich. FIFO auf alles ist kein Gesetz, da gibt es einen weiten Interpretationsspielraum. Den kannst Du für Dich nutzen.

Solange Du, wie oben, eine nachvollziehbare Erklärung hast, sehe ich keine Probleme. Fallen nach Deinem Modell keine Steuern an, würde ich davon abraten, in vorauseilendem Gehorsam den Fall dem Finanzamt zu schildern. Eine andere Bewertung seitens eines Finanzbeamten kann es nämlich immer geben. Eine andere Bewertung ist allerdings nur eine andere Bewertung und wird nicht plötzlich zur Steuerhinterziehung.



Super, danke für die Antwort. Gibt es denn eine Software o.ä., die geeignet wäre, um eine entsprechende Trennung deutlich zu machen? Bin zwar kein Daytrader, aber auf um die 300 Trades komme ich schon für 2017, wobei eben bei cointracking das Problem besteht, dass ich es a) doch sehr teuer finde und b) eben diese Trennung scheinbar nicht möglich ist, dort wird immer alles zusammengeworfen...
snodo
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 252
Merit: 108


View Profile
January 08, 2018, 03:50:40 PM
 #6

Du kannst A nehmen, wenn Du eine Trennung der Wallets argumentieren kannst. In diesem Fall wäre z.B. Rücklagen auf der Hardware Wallet und Handel auf der Online Wallet möglich. FIFO auf alles ist kein Gesetz, da gibt es einen weiten Interpretationsspielraum. Den kannst Du für Dich nutzen.

Solange Du, wie oben, eine nachvollziehbare Erklärung hast, sehe ich keine Probleme. Fallen nach Deinem Modell keine Steuern an, würde ich davon abraten, in vorauseilendem Gehorsam den Fall dem Finanzamt zu schildern. Eine andere Bewertung seitens eines Finanzbeamten kann es nämlich immer geben. Eine andere Bewertung ist allerdings nur eine andere Bewertung und wird nicht plötzlich zur Steuerhinterziehung.

Von FIFO abweichen, weil es für einen selbst steuerlich günstiger ist? Das soll gehen? Ich weiß es nicht, aber ich bezweifel das doch sehr stark.
Man kann ja nicht einfach behaupten "das eine sind andere BTC als die anderen", nur weil einem das gerade so besser in den Kram passt.

Klar waren die ersten als Buy&Hold gekauft und die zweiten waren nur Vehikel, um den Altcoin zu kaufen. Dennoch sind beides BTC und FIFO gerecht werden eben die zuerst gekauften für den Altcoin-Kauf herangezogen..
Gulliver18
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 5
Merit: 0


View Profile
January 09, 2018, 06:12:51 AM
 #7

Also ich würde den Versuch schon unternehmen, mir Gedanken zu machen wie ich belegen könnte, dass es sich hier um zwei separate quasi Depots handelt, in denen BTCs enthalten sind. Und wenn ich meine Storylime dazu hätte, würde ich die mal mit einem Steuerberater oder mit meinem Bearbeiter beim FA bzgl. deren Expertise beleuchten. Wir sind hier scheinbar in einem Graubereich, der auch technisch begründen werden könnte, für den eine einfache FIFO-Anwendung nach Lehrbuch evtl. nicht unbedingt korrekt ist.
mezzomix
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2744
Merit: 1265


View Profile
January 09, 2018, 08:53:46 AM
 #8

Und wenn ich meine Storylime dazu hätte, würde ich die mal mit einem Steuerberater oder mit meinem Bearbeiter beim FA bzgl. deren Expertise beleuchten.

Wenn der Kumpel Steuerberater ist, kann man das mit dem (inoffiziell) durchgehen. Auf offizielle Ankündigungen würde ich, wie oben argumentiert, verzichten. Eine andere Meinung reicht, damit man nicht mehr mit dem eigenen Modell argumentieren kann.
Pages: [1]
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!