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Author Topic: Steuerfreiheit bei 12 Mon. alten Altc. die nicht gg Fiat verkauft werden können  (Read 371 times)
cha145 (OP)
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January 21, 2018, 11:40:51 PM
 #1

Moin,

Wie schaut's eigentlich aus wenn ich 12 monate lang altcoins, welche ich nicht, wie bspw btc und co gegen usd/eur tauschen kann halte?

Fallbeispiel:

Auf Binance rumgetraded, Gewinn eingefahren und diesen bspw in eth auf eine weniger gängige Exchange (coinexchange.io) transferiert um mir hier 1.000.000 ECC zuzulegen. ECC dann auf die Hardware wallet transferiert,.wo das ganze für ein Jahr liegen bleibt.

Fast forward:

Es ist Februar 2019 und meine ECC sind 500.000€ wert und ich hätte lust mir den ganzen kram auszahlen zu lassen. Natürlich steuerfrei da ich die coins ja über 12 monate nicht getraded habe. ECC lässt sich aber 2018 noch immer nicht direkt gegen usd/eur tauschen.

Fällt die steuerfreiheit weg wenn ich in einem zug (kürzestes mögliches Zeitfenster) ecc gegen eth trade und dieses dann direkt auszahle?

Wie verhält sich das bei coins welche kein eur/usd pairing anbieten?

Und muss ich um die Steuerfreiheit angst haben wenn ich die coins die ich seit über 12 Monaten mein eigen nenne transferiere?

Besten Gruß und vielen dank im voraus!
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anakrea
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January 22, 2018, 07:51:20 AM
Merited by Lutpin (1)
 #2

Moin,

Wie schaut's eigentlich aus wenn ich 12 monate lang altcoins, welche ich nicht, wie bspw btc und co gegen usd/eur tauschen kann halte?

Fallbeispiel:

Auf Binance rumgetraded, Gewinn eingefahren und diesen bspw in eth auf eine weniger gängige Exchange (coinexchange.io) transferiert um mir hier 1.000.000 ECC zuzulegen. ECC dann auf die Hardware wallet transferiert,.wo das ganze für ein Jahr liegen bleibt.

Fast forward:

Es ist Februar 2019 und meine ECC sind 500.000€ wert und ich hätte lust mir den ganzen kram auszahlen zu lassen. Natürlich steuerfrei da ich die coins ja über 12 monate nicht getraded habe. ECC lässt sich aber 2018 noch immer nicht direkt gegen usd/eur tauschen.

Fällt die steuerfreiheit weg wenn ich in einem zug (kürzestes mögliches Zeitfenster) ecc gegen eth trade und dieses dann direkt auszahle?

Wie verhält sich das bei coins welche kein eur/usd pairing anbieten?

Und muss ich um die Steuerfreiheit angst haben wenn ich die coins die ich seit über 12 Monaten mein eigen nenne transferiere?

Besten Gruß und vielen dank im voraus!
1. Du tauschst ECC gegen BTC  --> Steuerfrei, da die ECC länger als ein Jahr gehalten wurden.
2. Anschliessend tauschst du die BTC gegen Euro. Sollte sich der Kurs zwischen 1. und 2. zu deinen Gunsten verändern (Sprich BTC Kurs bei 2 höher als bei 1) zahlst du Steuern auf den Ertrag im BTC.

Gefühlte 100 Beispielrechnungen und Erklärungen findest du dazu auch im angepinnten Steuer-Thread (https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0), wo genau diese Frage schon etliche Male beantwortet wurde.

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wuclx
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January 22, 2018, 09:27:30 AM
 #3

Auf Binance rumgetraded, Gewinn eingefahren und diesen bspw in eth auf eine weniger gängige Exchange (coinexchange.io) transferiert um mir hier 1.000.000 ECC zuzulegen. ECC dann auf die Hardware wallet transferiert,.wo das ganze für ein Jahr liegen bleibt.

Die Gewinne aus diesen Trades sind steuerpflichtig. Dies ändert sich nicht durch die Tatsache, dass du dein ECC ein Jahr lang hältst. Ansonsten stimmt das was anakrea geschrieben hat.
cha145 (OP)
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January 22, 2018, 01:21:03 PM
 #4

Vielen dank für die Antwort(en)!

Dies ist mir bewusst. Wenn ich diese trades nun 2017 getätigt hätte und mir dennoch erst 2019 “echtgeld“ auszahle muss ich auch erst dann die dem ecc kauf vorangegangen trades versteuern?

Ich kann ja schlecht trades aus 2017 in 2018 versteuern wenn ich bis dato noch keinen einzigen euro auf mein konto bekommen habe, oder?

Sorry für diese Anfängerfragen, hiernach bin ich auch ruhig.
zauce
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January 22, 2018, 01:49:52 PM
 #5

Vielen dank für die Antwort(en)!

Dies ist mir bewusst. Wenn ich diese trades nun 2017 getätigt hätte und mir dennoch erst 2019 “echtgeld“ auszahle muss ich auch erst dann die dem ecc kauf vorangegangen trades versteuern?

Ich kann ja schlecht trades aus 2017 in 2018 versteuern wenn ich bis dato noch keinen einzigen euro auf mein konto bekommen habe, oder?

Sorry für diese Anfängerfragen, hiernach bin ich auch ruhig.

Doch, genau so ist es! Es spielt gar keine Rolle, ob die Gewinne auf deinem Konto eingegangen sind oder nicht. Steuern musst du dennoch bezahlen!
toweidi
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January 22, 2018, 06:01:50 PM
 #6

Ich weiß nur in Ö müsste man pro Tansaktion der Gewinn abwirft diesen Gewinn versteuern ... Natürlich kann man dieses später machen und dann halt aufsummieren bei der History nachschauen wie wann was getraidet wurde

Dennoch kannst du gegenrechnen mit Verlusten aus anderen Trades. Derzeit ist das FA froh, wenn du überhaupt etwas aus Kryptowährungen angibst, weil sie (derzeit) noch keine Möglichkeit haben das ganze gewinnbringend zu verfolgen. Außerdem wirst du dort erst ab ~ 6 stelligen Gewinnen interessant. Blöd ist nur, wenn sie dir während einer regulären Steuerprüfung draufkommen.
cha145 (OP)
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January 22, 2018, 07:21:54 PM
 #7

Alles klar, ich denke ich steige da so langsam durch.

Vielen Dank für die wichtige Info. Ich habe mir bei Cointracking nun einen kompletten Steuerreport für 2017 erstellt und werde damit die Tage mal zu nem Steuerberater gehen.


Auch wenn das FA derzeit noch nicht wirklich nen Plan von dem ganzen hat wird sich das ja denke ich im Laufe diesen Jahres ändern oder ? Solche Summen lassen die sich denke ich ungern entgehen. Und wenn man dann 2019 angibt bereits 2017 "dicke" Gewinne eingefahren zu haben werden wahrscheinlich ohnehin Fragen aufkommen. Die Long-Term Hodls werden ja auch auf irgendwelche trades zurückzuführen sein. Das ganze ist im Endeffekt ja ein ewig langer Faden der letztendlich doch zurückverfolgt werden kann.


Also nochmal. Ich habe nun meinen Steuer Report für 2017 erstellt und 10.000 € gewinn gemacht und muss bspw 2000 € steuern zahlen, auch wenn ich für meine coins noch keine Euros erhalten habe, richtig ?

Und wenn ich dann 2019 meinen Steuerreport für 2018 erstelle dann sind sämtliche Trades aus 2017 nicht mehr zu berücksichtigen, da ich ja so lieb war und guten Willens 2018 schon für 2017 die Hosen runtergelassen habe.


Ihr habt mir echt weitergeholfen!
cha145 (OP)
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January 22, 2018, 08:15:27 PM
 #8

Ich weiß nur in Ö müsste man pro Tansaktion der Gewinn abwirft diesen Gewinn versteuern ... Natürlich kann man dieses später machen und dann halt aufsummieren bei der History nachschauen wie wann was getraidet wurde

Heißt das ich könnte dann in 2019 trades aus 2017 nachversteuern und müsste mir da jetzt noch keinen Kopf drum machen ?
ballexplorer
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January 23, 2018, 12:51:28 AM
 #9

Die Gewinne die ich im Kalenderjahr 2017 mit dem "First in" und  "First out" Prinzip zu versteuern habe muss ich in meiner Steuererklätung für 2017 angeben.
Die Steuererklärung für 2017 kann ich im Allgemeinen bis Herbst 2018 einreichen. Wenn man einen Steuerberater hat, kann der die Abgabefrist sich verlängern lassen.
bct_ail
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January 23, 2018, 08:23:01 AM
 #10

Die Steuererklärung für 2017 kann ich im Allgemeinen bis Herbst 2018 einreichen.
Hast du jetzt schon eine Verlängerung beantragt?


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gdm41
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January 23, 2018, 10:17:58 AM
 #11

Die Steuererklärung für 2017 kann ich im Allgemeinen bis Herbst 2018 einreichen. Wenn man einen Steuerberater hat, kann der die Abgabefrist sich verlängern lassen.

Glaub für 2017 gilt noch die Frist bis Ende Mai.

pangu
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January 23, 2018, 06:33:13 PM
 #12

Also rein theroretisch zum Verständnis, müsste doch einfach folgende Word-Notiz bei Nachfrage fürs Finanzamt reichen, oder? "Beispielauflistung mit erdachten Zahlen":

"Ich habe am "20.01.2018" von BINANCE 100.000 ALTCOINS-XYZ Coins zum Kaufpreis von 0,11 € gekauft. -> 100.000*0,11€ = 11.000 €.

Die 11.000€ habe ich nicht in Euro sondern als Gegenwert in der Währung Bitcoin gekauft. Ein Bitcoin war damals 10.234 € Wert, also habe ich ~1,0748 Bitcoins bezahlt (11.000/10.234).

Und dann nach > 1 Jahr: Die 100.000 ALTCOINS-XYZ habe ich über 1 Jahr auf BINANCE gehalten, deswegen sind sie jetzt trotz Zugewinn Steuerfrei. Ich habe sie am 21.01.2019 zum damaligen Preis von 1€/Coin verkauft.

Daher zahle ich jetzt 100.000€ auf mein Bankkonto und muss wegen > 1 Jahr Halten keine Zugewinnsteuer zahlen."

-> Kann man das grundsätzlich so machen?

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toweidi
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January 23, 2018, 10:29:30 PM
 #13

Also rein theroretisch zum Verständnis, müsste doch einfach folgende Word-Notiz bei Nachfrage fürs Finanzamt reichen, oder? "Beispielauflistung mit erdachten Zahlen":

"Ich habe am "20.01.2018" von BINANCE 100.000 ALTCOINS-XYZ Coins zum Kaufpreis von 0,11 € gekauft. -> 100.000*0,11€ = 11.000 €.

Die 11.000€ habe ich nicht in Euro sondern als Gegenwert in der Währung Bitcoin gekauft. Ein Bitcoin war damals 10.234 € Wert, also habe ich ~1,0748 Bitcoins bezahlt (11.000/10.234).

Und dann nach > 1 Jahr: Die 100.000 ALTCOINS-XYZ habe ich über 1 Jahr auf BINANCE gehalten, deswegen sind sie jetzt trotz Zugewinn Steuerfrei. Ich habe sie am 21.01.2019 zum damaligen Preis von 1€/Coin verkauft.

Daher zahle ich jetzt 100.000€ auf mein Bankkonto und muss wegen > 1 Jahr Halten keine Zugewinnsteuer zahlen."

-> Kann man das grundsätzlich so machen?

Ohne Beweise werden sie dir das aber nicht abkaufen. Die .csv aus den Exchanges wirst du trotzdem beilegen müssen und dann eine längere Erklärung, weil sich der zuständige Sachbearbeiter damit zu 100% nicht auskennen wird.
gdm41
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January 24, 2018, 07:52:34 AM
 #14


Ohne Beweise werden sie dir das aber nicht abkaufen. Die .csv aus den Exchanges wirst du trotzdem beilegen müssen und dann eine längere Erklärung, weil sich der zuständige Sachbearbeiter damit zu 100% nicht auskennen wird.

Muss nicht unbedingt der Fall sein. Ich hab letzte Woche einfachmal mein FA angeschrieben und eine gute Antwort bekommen. Also die haben das schon aufm Schirm.

ostsee77
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January 24, 2018, 09:24:53 AM
 #15


Ohne Beweise werden sie dir das aber nicht abkaufen. Die .csv aus den Exchanges wirst du trotzdem beilegen müssen und dann eine längere Erklärung, weil sich der zuständige Sachbearbeiter damit zu 100% nicht auskennen wird.

Muss nicht unbedingt der Fall sein. Ich hab letzte Woche einfachmal mein FA angeschrieben und eine gute Antwort bekommen. Also die haben das schon aufm Schirm.

" Uns interessiert es nicht"
"Bringen sie alles mit was sie haben"
" Bringen sie ihren PC mit "

Was ist denn nun die gute Antwort ? Ich bekomme jeden Tag gute Antworten. Aber davon kann ich mir nichts kaufen.
Evtl. kannst Du uns es ja mitteilen. Oder hast Du Angst das dein Ansprechpartner vom FA hier mitliest ?
gdm41
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January 24, 2018, 10:13:49 AM
 #16


Ohne Beweise werden sie dir das aber nicht abkaufen. Die .csv aus den Exchanges wirst du trotzdem beilegen müssen und dann eine längere Erklärung, weil sich der zuständige Sachbearbeiter damit zu 100% nicht auskennen wird.

Muss nicht unbedingt der Fall sein. Ich hab letzte Woche einfachmal mein FA angeschrieben und eine gute Antwort bekommen. Also die haben das schon aufm Schirm.

" Uns interessiert es nicht"
"Bringen sie alles mit was sie haben"
" Bringen sie ihren PC mit "

Was ist denn nun die gute Antwort ? Ich bekomme jeden Tag gute Antworten. Aber davon kann ich mir nichts kaufen.
Evtl. kannst Du uns es ja mitteilen. Oder hast Du Angst das dein Ansprechpartner vom FA hier mitliest ?

Ich wollte damit nur klarstellen, dass die FA das Thema sehr wohl auf dem Schirm haben. Ich hatte eine allgemeine Anfrage zur Versteuerung von Kryptowährungen gestellt und fundierte Antworten erhalten. Zwar nicht neues (23§ Estg und jeden Trade dokumentieren) aber planlos waren die nicht.

caeschy
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February 10, 2018, 10:45:20 AM
 #17

Ich find das irgendwie immer sehr Befremdlich das Steuern auf Sachen  zu zahlen sind die man noch gar nicht direkt in der Hand hält! Ob es wohl schon Kryptoexperten beim FA gibt, die wissen das Taas Dividenden auszahlt, oder welcher Coin wann geforkt wurde?

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