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January 23, 2018, 07:46:26 AM |
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Hallo Leute,
ich bekomme demnächst Besuch von einem Verwandten aus einem nicht europäischen Land. Diese Person möchte in Deutschland einen einzelnen Gegenstand online bestellen und meine Wohnanschrift als Lieferadresse angeben, um die gelieferte Ware bei Abreise mitzunehmen. Die Bezahlung soll in Bitcoin erfolgen (Warenwert zwischen 500 und 1000 Euro)
Bevor ich meine Einwilligung gebe, möchte ich im Vorfeld die wichtigsten Eventualitäten klären.
Meine Hauptbefürchtung ist: Der Onlinehändler reicht ja auch seine Steuererklärungen ein. Was soll ich dann sagen, sollte mich das Finanzamt irgendwann später als Warenempfänger, dessen Name auf der Rechnung steht, anschreiben und nach Unterlagen fragen, die die Herkunft der Kryptowährung belegen?
Reicht die einfache Aussage, dass die Ware nicht für mich bestimmt war und dass ich nicht der Inhaber des verwendeten Bitcoinkontos bin? Der Verwandte ist wie gesagt kein Bürger der EU, sodass etwaige Vollmachten etc. ohne einen Notar herzlich wenig rechtliche Gewichtung haben dürften.
LG
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