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Author Topic: Krypto-Mining und die Steuer :-)  (Read 187 times)
Kissenknicker (OP)
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January 30, 2018, 04:28:11 PM
 #1

Hallo zusammen,

ich muss das Thema Besteuerung von Kryptowährungen (Mining) leider doch nochmal aufgreifen. Ich habe zwar viel in diesem Forum über das Thema gelesen, aber bin nicht wirklich zu
einer aussagekräftigen Antwort gekommen.

Daher stelle ich die Frage jetzt einmal etwas gezielter im Bezug auf mein Vorhaben.

Ich bin wohnhaft in Deutschland und als Angestellter in einem Unternehmen als „nicht selbstständige Tätigkeit“ beschäftigt.
Zusätzlich betreibe ich zu Hause eine PV-Anlage als Unternehmer, nicht als Kleinunternehmer!!!

Nun beschäftige ich mich bereits seit einigen Monaten mit dem Thema Mining von Kryptowährungen und möchte dieses gerne offiziell als
zweites Standbein betreiben. Mein Ziel war es im Laufe der nächsten Wochen zuerst einmal 1 Rig aufzusetzen und später irgendwann mal das zweite,
mit denen ich wenn es gut läuft einen Jahresumsatz von ca. 8.000€ - 12.000€ erreichen kann.

Normalerweise würde man jetzt den Weg des „Kleinunternehmers“ gehen, da hier im Bezug auf Administrative Dinge und steuerrechtliche Angelegenheiten
der Aufwand sehr überschaubar ist.

Da ich aber bereits eine PV-Anlage auf meinen Namen als Unternehmer (nicht Kleinunternehmer) gegenüber dem Finanzamt angemeldet habe,
kann ich kein weiteres Unternehmen mehr als „Kleinunternehmer“ anmelden. Natürlich könnte man hier jetzt eine GbR gründen, oder das Ganze einfach auf
den Ehepartner anmelden, wenn er damit einverstanden ist.

Ich habe aber auch die Möglichkeit das Ganze als "Unternehmer" laufen zu lassen, was den Vorteil hat, das man dann wiederum die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann.
Gleichzeitig bin ich als „Unternehmer“ aber auch Umsatzsteuerpflichtig. Und genau hier fängt das eigentliche Thema an.

Nach deutschem Steuerrecht muss die Umsatzsteuer aber dort abgeführt werden, wo die Kryptowährung entsteht und zwar am „Ort der Betriebsstätte“.
In diesem Fall müsste das der Mining-Pool-Betreiber sein. Da diese sich aber meistens in Nachbarstaaten innerhalb der EU, oder auch größtenteils in Asien befinden, bin ich
soweit ich das richtig verstanden habe verpflichtet nachzuweisen, dass dort auch die Umsatzsteuer abgeführt wurde. Dafür greift dann soweit ich das richtig verstanden habe das „Reverse Charge“ Verfahren.

Was mich nun beschäftigt und mir auch noch unklar ist, sind folgende Fragen: Huh

1.   Gibt es irgendwo eine Aufstellung im Netz, welche Mining-Pools offiziell in Deutschland oder innerhalb der EU laufen und steuerrechtlich überhaupt erfasst sind?
2.   Führen diese dann automatisch die Umsatzsteuer am Jahresende ab?
3.   Welche Dokumentation/Aufstellung müsste ich dann am Jahresende bekommen, bzw. vom Mining-Pool-Betreiber anfordern?
4.   Gibt es Erfahrungen mit asiatischen Pools? Kommt man hier überhaupt an irgendwelche Dokumente ran?

Ich habe zwar schon versucht direkt mit dem FA zu sprechen und auch meinen Steuerberater angesprochen. Leider ist bei beiden aber das ganze Thema „Mining & Kryptowährungen“ Neuland.
Deswegen hoffe ich dass hier im Forum jemand dabei ist, der im besten Fall genau so etwas schon mal umgesetzt hat und mir ein paar Ratschläge geben kann.

Vorab schon mal ein großes Dankeschön :-)
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Anteros
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January 31, 2018, 08:06:12 AM
 #2

Hallo zusammen,

ich muss das Thema Besteuerung von Kryptowährungen (Mining) leider doch nochmal aufgreifen. Ich habe zwar viel in diesem Forum über das Thema gelesen, aber bin nicht wirklich zu
einer aussagekräftigen Antwort gekommen.

Daher stelle ich die Frage jetzt einmal etwas gezielter im Bezug auf mein Vorhaben.

Ich bin wohnhaft in Deutschland und als Angestellter in einem Unternehmen als „nicht selbstständige Tätigkeit“ beschäftigt.
Zusätzlich betreibe ich zu Hause eine PV-Anlage als Unternehmer, nicht als Kleinunternehmer!!!

Nun beschäftige ich mich bereits seit einigen Monaten mit dem Thema Mining von Kryptowährungen und möchte dieses gerne offiziell als
zweites Standbein betreiben. Mein Ziel war es im Laufe der nächsten Wochen zuerst einmal 1 Rig aufzusetzen und später irgendwann mal das zweite,
mit denen ich wenn es gut läuft einen Jahresumsatz von ca. 8.000€ - 12.000€ erreichen kann.

Normalerweise würde man jetzt den Weg des „Kleinunternehmers“ gehen, da hier im Bezug auf Administrative Dinge und steuerrechtliche Angelegenheiten
der Aufwand sehr überschaubar ist.

Da ich aber bereits eine PV-Anlage auf meinen Namen als Unternehmer (nicht Kleinunternehmer) gegenüber dem Finanzamt angemeldet habe,
kann ich kein weiteres Unternehmen mehr als „Kleinunternehmer“ anmelden. Natürlich könnte man hier jetzt eine GbR gründen, oder das Ganze einfach auf
den Ehepartner anmelden, wenn er damit einverstanden ist.

Ich habe aber auch die Möglichkeit das Ganze als "Unternehmer" laufen zu lassen, was den Vorteil hat, das man dann wiederum die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann.
Gleichzeitig bin ich als „Unternehmer“ aber auch Umsatzsteuerpflichtig. Und genau hier fängt das eigentliche Thema an.

Nach deutschem Steuerrecht muss die Umsatzsteuer aber dort abgeführt werden, wo die Kryptowährung entsteht und zwar am „Ort der Betriebsstätte“.
In diesem Fall müsste das der Mining-Pool-Betreiber sein. Da diese sich aber meistens in Nachbarstaaten innerhalb der EU, oder auch größtenteils in Asien befinden, bin ich
soweit ich das richtig verstanden habe verpflichtet nachzuweisen, dass dort auch die Umsatzsteuer abgeführt wurde. Dafür greift dann soweit ich das richtig verstanden habe das „Reverse Charge“ Verfahren.

Was mich nun beschäftigt und mir auch noch unklar ist, sind folgende Fragen: Huh

1.   Gibt es irgendwo eine Aufstellung im Netz, welche Mining-Pools offiziell in Deutschland oder innerhalb der EU laufen und steuerrechtlich überhaupt erfasst sind?
2.   Führen diese dann automatisch die Umsatzsteuer am Jahresende ab?
3.   Welche Dokumentation/Aufstellung müsste ich dann am Jahresende bekommen, bzw. vom Mining-Pool-Betreiber anfordern?
4.   Gibt es Erfahrungen mit asiatischen Pools? Kommt man hier überhaupt an irgendwelche Dokumente ran?

Ich habe zwar schon versucht direkt mit dem FA zu sprechen und auch meinen Steuerberater angesprochen. Leider ist bei beiden aber das ganze Thema „Mining & Kryptowährungen“ Neuland.
Deswegen hoffe ich dass hier im Forum jemand dabei ist, der im besten Fall genau so etwas schon mal umgesetzt hat und mir ein paar Ratschläge geben kann.

Vorab schon mal ein großes Dankeschön :-)


Ich denke, dass Sie eine Person finden sollten, für die dieses Problem untersucht wurde, können Sie vom Forum irregeführt werden.
Hadrop.Boyle
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February 02, 2018, 09:12:48 PM
 #3

Vielleicht hilft dir folgende Aussage etwas weiter, das ist zumindest das letzte offizielle Statement, dass ich gelesen habe:

Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 19/370 als Antwort auf eine schriftliche Abgeordnetenfrage zur ertrag- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Stellung genommen:

Frage der Abgeordneten:
„Wie werden das Mining und die Verwendung von per Mining gewonnenen Cryptowährungseinheiten umsatz- und ertragsteuerlich behandelt und wie wird der An- und Verkauf bzw. der Tausch von Cryptowährungseinheiten und digitalen Token in andere Cryptowährungseinheiten und digitale Token umsatz- und ertragsteuerlich behandelt?“

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Michael Meister vom 29. Dezember 2017
„Handelt es sich beim Mining von Kryptowährungen um eine gelegentliche Tätigkeit, kann es sich um Einkünfte aus sonstigen Leistungen im Sinne des § 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EStG) handeln. Diese sind erst ab einer Höhe von 256 Euro im Kalenderjahr einkommensteuerpflichtig. Der Tausch oder Rücktausch von Kryptowährung in Euro oder eine andere Kryptowährung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung führt zu einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. des § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG.
Werden Kryptowährungen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht angeschafft oder hergestellt, sind Gewinne aus der Veräußerung oder dem Tausch der Kryptowährung im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die Kosten für das Mining der Kryptowährungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Umtauschs von Bitcoin in eine konventionelle Währung hat der EuGH mit seiner Entscheidung vom 22. Oktober 2015, C-264/14, Hedqvist geklärt. Danach handelt es sich bei dem Umtausch konventioneller (gesetzlicher) Währungen in Einheiten der virtuellen Währung „Bitcoin“ und umgekehrt um eine Dienstleistung gegen Entgelt, die unter die Steuerbefreiung nach Artikel 135 Absatz 1 Buchstabe e MwStSystRL fällt. Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht steuerbar.
Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Mining ist noch nicht abschließend geklärt. Die Europäische Kommission hat hierzu bereits Erörterungen im Mehrwertsteuerausschuss angestoßen, die aber noch nicht abgeschlossen sind.“

 

Quelle: Bundestags-Drucksache 19/370 S. 26 Frage 25 – Schriftliche Antwort der Bundesregierung auf die Frage einer Abgeordneten.

Autor: Marianne Kottke, LSWB-Bibliothek

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