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Author Topic: 10 Anteile a 10GH an KNCminer Jupiter Day1 von Menig  (Read 1593 times)
Darkcrow (OP)
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September 18, 2013, 04:49:09 PM
 #1

Biete meine 10 Anteile an Jupiter 05 von Menig zum verkauf an.

Jeder Anteil steht für 1/40 der Hashrate des Jupiters also mindestens 10GigaHash.


Thread zum Gruppenkauf: https://bitcointalk.org/index.php?topic=261105.0
elitenoob
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September 18, 2013, 06:04:36 PM
 #2

weil eh erst Mitte Oktober geliefert wird.

Sagst du das oder wo hast du die Info her?
elitenoob
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September 18, 2013, 06:16:14 PM
 #3

Reine Verkaufspsychologie meinerseits.
Sind gar so sauer, die Trauben.
Quatschkopf...

Biete 1 BTC pro Anteil
Acetyl
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September 18, 2013, 09:19:39 PM
 #4

Die bestehenden Shareholder an der Jupiter#05 haben ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt?

Wenn er einen Käufer + Preis hat muss er mit diesem an die bestehenden Shareholder herantreten und ihnen die Anteile zum selben Preis anbieten. Falls sich dann keiner meldet kann er die Anteile an einen nicht-shareholder verkaufen.
frelex
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September 19, 2013, 12:20:57 PM
 #5

Von daher im Groupbuy-Thread am besten erst nachfragen, dann hier weitermachen.  Wink
Darkcrow (OP)
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September 19, 2013, 01:49:25 PM
 #6

Anscheinend ist einigen nicht klar was Vorkaufsrecht bedeutet:

Quote
Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Verkaufs einer Sache an einen Dritten, durch eine einseitige empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, zwischen sich und dem Verkäufer einen Kaufvertrag zu grundsätzlich gleichen Bedingungen abzuschließen.

Das heißt: wenn einer von euch meine Anteile kaufen will, und der Preis feststeht, dann muss ich den anderen Anteilsinhabern des Jupiters die Shares zum gleichen Preis anbieten.

@elitenoob es macht wenig Sinn weniger zu bieten.

@jadu die Chancen stehen gut das die Geräte bald kommen https://www.kncminer.com/news

Noch irgendwelche Unklarheiten?
elitenoob
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September 19, 2013, 02:22:40 PM
 #7


@elitenoob es macht wenig Sinn weniger zu bieten.

Doch macht es aber kann nichts dafür wenn Leute später ihr Gebot editieren.
Menig
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September 20, 2013, 02:45:02 PM
 #8

Biete meine 10 Anteile an Jupiter 05 von Menig zum verkauf an.

Jeder Anteil steht für 1/40 der Hashrate des Jupiters also mindestens 10GigaHash.


Thread zum Gruppenkauf: https://bitcointalk.org/index.php?topic=261105.0

Mein lieber Darkcrow,

der Sinn meine Angebots ist ein Hosting mit einer überschaubaren Anzahl an Teilnehmern, wenn Du das nicht willst überweise ich Dir Deine BTC zurück und fertig !
Wenn Du "Geld" mit Trading verdienen willst, dann Kauf/Verkauf BTC oder Hardware die du "in Hand" hast... aber nicht so !

Gruß Menig
Darkcrow (OP)
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September 20, 2013, 06:32:54 PM
 #9

Menig in deinem Thread steht ausdrücklich das ein Weiterverkauf der Shares erlaubt ist.

Warum hast du damit jetzt auf einmal ein Problem?

Wenn es mir nicht möglich ist die Shares weiterzuverkaufen dann hätte ich gern meine Bitcoins zurück.
Menig
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September 20, 2013, 06:57:56 PM
 #10

Menig in deinem Thread steht ausdrücklich das ein Weiterverkauf der Shares erlaubt ist.

Warum hast du damit jetzt auf einmal ein Problem?

Wenn es mir nicht möglich ist die Shares weiterzuverkaufen dann hätte ich gern meine Bitcoins zurück.


natürlich kannst Du die Shares weiterverkaufen... das habe ich mit keinen Wort verboten...
Aber kein Problem, wir kürzen das ab, ich sende Dir Deine 20 BTC zurück.... BTC-Adresse bitte per PM !

Gruß Menig
elitenoob
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September 20, 2013, 08:48:58 PM
 #11

Menig in deinem Thread steht ausdrücklich das ein Weiterverkauf der Shares erlaubt ist.

Warum hast du damit jetzt auf einmal ein Problem?

Wenn es mir nicht möglich ist die Shares weiterzuverkaufen dann hätte ich gern meine Bitcoins zurück.


natürlich kannst Du die Shares weiterverkaufen... das habe ich mit keinen Wort verboten...
Aber kein Problem, wir kürzen das ab, ich sende Dir Deine 20 BTC zurück.... BTC-Adresse bitte per PM !

Gruß Menig
Hey, da müsstest du erstmal die Anteilseigner fragen ob sie auch bereit wären so viel zu zahlen.
Erst Regeln aufstellen und dann selber ignorieren Tongue
elitenoob
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September 21, 2013, 12:16:53 AM
 #12

Menig in deinem Thread steht ausdrücklich das ein Weiterverkauf der Shares erlaubt ist.

Warum hast du damit jetzt auf einmal ein Problem?

Wenn es mir nicht möglich ist die Shares weiterzuverkaufen dann hätte ich gern meine Bitcoins zurück.


natürlich kannst Du die Shares weiterverkaufen... das habe ich mit keinen Wort verboten...
Aber kein Problem, wir kürzen das ab, ich sende Dir Deine 20 BTC zurück.... BTC-Adresse bitte per PM !

Gruß Menig
Hey, da müsstest du erstmal die Anteilseigner fragen ob sie auch bereit wären so viel zu zahlen.
Erst Regeln aufstellen und dann selber ignorieren Tongue
Sorry das sehe ich anders, erstmal sollten die Shareholder gefragt werden ob sie zum (max) Ausgabepreis
die Shares übernehmen wollen. Damit bekommt der Verkäufer seine Investition voll zurück.
Alles andere gehört zu Bitfunder und ist Zockerei mit den Shares.
Hatte ich das nicht geschrieben?
Anteilseigner=shareholder?
Menig
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September 21, 2013, 06:12:54 AM
 #13



nicht streiten - alles gut Wink
Topvmax, Du wolltst die Shares übernehmen - bitte die 20 BTC zusenden, ich zahle dann Darkcrow aus !
topvmax
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September 21, 2013, 06:16:26 AM
 #14



nicht streiten - alles gut Wink
Topvmax, Du wolltst die Shares übernehmen - bitte die 20 BTC zusenden, ich zahle dann Darkcrow aus !

OK

... Aber das ist doch kein Streit ... Cheesy

Menig
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September 21, 2013, 06:47:18 AM
 #15



naja, die aufregung lohnt einfach nicht... er kann hier machen was er will.. für eine umschreibung der shares braucht er mich..... und ich weiß ja das die shareholder vorkaufsrecht haben.....
und da ich selber shareholder bin und keine entsprechende anfrage von ihm hatte...... Wink
twbt
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September 21, 2013, 08:25:08 AM
 #16

Verkauf von Shares
Wer seinen Share weiterverkaufen will kann dies natürlich tun - ABER: die bestehenden Shareholer an der jeweiligen Jupiter haben Vorkaufsrecht zum (max.) Ausgabepreis !

Sehe ich das richtig, dass das nachträglich da reineditiert wurde?

BGB Kapitel 3: Vorkauf
Quote
§ 463 Voraussetzungen der Ausübung
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.


§ 464 Ausübung des Vorkaufsrechts
(1) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form.
(2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.

DISCLAIMER: Ich liebe Gruppenkäufe.

Darkcrow (OP)
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September 21, 2013, 09:00:58 AM
 #17

Verkauf von Shares
Wer seinen Share weiterverkaufen will kann dies natürlich tun - ABER: die bestehenden Shareholer an der jeweiligen Jupiter haben Vorkaufsrecht zum (max.) Ausgabepreis !

Sehe ich das richtig, dass das nachträglich da reineditiert wurde?

BGB Kapitel 3: Vorkauf
Quote
§ 463 Voraussetzungen der Ausübung
Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.


§ 464 Ausübung des Vorkaufsrechts
(1) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Verpflichteten. Die Erklärung bedarf nicht der für den Kaufvertrag bestimmten Form.
(2) Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt der Kauf zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten unter den Bestimmungen zustande, welche der Verpflichtete mit dem Dritten vereinbart hat.

DISCLAIMER: Ich liebe Gruppenkäufe.

Ja das hab ich auch schon geschrieben.

Aber die Leute haben hier anscheinend Ihre eigene Definition von Vorkaufsrecht.

Aber ich will mich nicht streiten, ich geb die Shares zum Kaufpreis zurück.

ja twbt das wurde nachträglich editiert.



twbt
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September 21, 2013, 09:08:26 AM
 #18

Ah, übersehen. Würde mich da auch nicht streiten. Finde nur interessant, dass das a) nachträglich geändert wurde (aber, das ist ja der neue "candoo-Standard" hier im Forum) und b) Menig hier ganz offen sagt: Mir scheiß egal, was ihr hier so für Rechte habt, "für eine umschreibung der shares braucht er mich".

Sei's drum. Angesichts der Diff-Entwicklung ist der Rückkauf zum Ausgabepreis kein schlechter Deal für Dich. Smiley

Menig
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September 21, 2013, 12:05:54 PM
 #19

Ah, übersehen. Würde mich da auch nicht streiten. Finde nur interessant, dass das a) nachträglich geändert wurde (aber, das ist ja der neue "candoo-Standard" hier im Forum) und b) Menig hier ganz offen sagt: Mir scheiß egal, was ihr hier so für Rechte habt, "für eine umschreibung der shares braucht er mich".

Sei's drum. Angesichts der Diff-Entwicklung ist der Rückkauf zum Ausgabepreis kein schlechter Deal für Dich. Smiley

Klarstellung: im Ursprünglichem Thread stand das von Anfang an mit drin ! im erweiterten 15er Thread ist das irgendwann von mir offensichtlich
beim editieren der newseinträge ungewollte gelöscht worden.

ABER: Ich habe mich hier in diesem Thread in keiner Form auf diese Klausel berufen... nur um das nochnmal zu betonen !
       
twbt
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September 21, 2013, 12:25:05 PM
 #20

Ah, übersehen. Würde mich da auch nicht streiten. Finde nur interessant, dass das a) nachträglich geändert wurde (aber, das ist ja der neue "candoo-Standard" hier im Forum) und b) Menig hier ganz offen sagt: Mir scheiß egal, was ihr hier so für Rechte habt, "für eine umschreibung der shares braucht er mich".

Sei's drum. Angesichts der Diff-Entwicklung ist der Rückkauf zum Ausgabepreis kein schlechter Deal für Dich. Smiley

Klarstellung: im Ursprünglichem Thread stand das von Anfang an mit drin ! im erweiterten 15er Thread ist das irgendwann von mir offensichtlich
beim editieren der newseinträge ungewollte gelöscht worden.

Interessant, dass man bei einem Verkaufsgeschäft/Gruppenkauf die Weiterverkaufspreise mit einer Obergrenze versehen kann, die man dann beim Editieren wiederum versehentlich löscht. Aber, hier im Forum werden ja auch Rückkaufsgarantien und sonstige Konditionen nach Belieben geändert, gelöscht, geleugnet, ...

ABER: Ich habe mich hier in diesem Thread in keiner Form auf diese Klausel berufen... nur um das nochnmal zu betonen !

Stimmt. Haste nicht:

naja, die aufregung lohnt einfach nicht... er kann hier machen was er will.. für eine umschreibung der shares braucht er mich..... und ich weiß ja das die shareholder vorkaufsrecht haben.....
und da ich selber shareholder bin und keine entsprechende anfrage von ihm hatte...... Wink

Du hast Dich einfach auf die Macht des Faktischen ... äh ... Betreibers berufen, frei nach dem Motto: Der Typ kann machen, was er will, zum Schluss bestimme ich eh, wie das zu laufen hat. Wink

DISCLAIMER: Aber, ich liebe doch Gruppenkäufe. Ich liebe Euch doch alle.

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