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Author Topic: Hat schon wer seine Steuererklärung abgegeben und kann Erfahrungen teilen?  (Read 562 times)
JiggiJackson (OP)
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February 21, 2018, 01:12:13 PM
Last edit: February 21, 2018, 01:26:29 PM by JiggiJackson
 #1

Hallo,

wie bereits im Titel stehend, stellt sich mir die Frage, ob jemand von euch bereits seine Steuererklärung für 2017 abgegeben und Erfahrungen gesammelt hat.

Man liest ja allerlei, von privaten Veräußerungsgeschäften bis hin zu möglicher Umsatzsteuer.

Nach meiner Kenntnis muss man derzeit die Anlage SO in der Steuererklärung ausfüllen und hier die Gewinne aus den Trades eintragen. Kann jemand dies aus eigener Erfahrung bestätigen ?

Hat jemand von euch schon seine Steuererklärung für 2017 abgegeben und kann berichten wie das ganze von statten gegangen ist?

Im angepinnten Steuerthread konnte ich hierzu keine Aussage finden.
caeschy
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February 21, 2018, 03:03:22 PM
 #2

Ich wette da warten jetzt alle bis sie angeschrieben werden. In der Hoffnung das das nicht passiert... Cheesy

Milquetoast
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February 21, 2018, 04:31:27 PM
 #3

Ich wette da warten jetzt alle bis sie angeschrieben werden. In der Hoffnung das das nicht passiert... Cheesy
Ist nur blöd wenn man sowieso eine Steuererklärung abgeben muss und dann die Trades einfach nicht angibt, das dürfte dann eine Steuerverkürzung darstellen.
wuclx
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February 23, 2018, 04:07:05 PM
 #4

Ich wette da warten jetzt alle bis sie angeschrieben werden. In der Hoffnung das das nicht passiert... Cheesy
Ist nur blöd wenn man sowieso eine Steuererklärung abgeben muss und dann die Trades einfach nicht angibt, das dürfte dann eine Steuerverkürzung darstellen.

Die Tatsache, dass innerhalb der Haltefrist getradet wurde, impliziert doch die verpflichtende Abgabe der Steuererklärung?
werner52911
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February 23, 2018, 04:48:20 PM
 #5

Meines Wissens nach, ist in den Vordrucken für die Steuererklärung 2017 noch kein Eingabefeld für die Angabe von Einkünften aus Kryptowährungen vorgegeben.
Das wird wahrscheinlich bei den Vordrucken für 2018 anders sein.

Dennoch ist man auch bei der Steuererklärung für 2017 verpflichtet Einkünfte aus Krytowährungen anzugeben.

Die Frage ist nur unter welcher Einkunftsart gebe ich die verschiedenen Einkünfte an. Ich denke an mining, staking, airdrops, trading usw. Das werden unterschiedliche Einkunftsarten sein.
Das ist bei der digitalen Übermittlung der Steuererklärung nicht mehr so einfach. Früher hat man ein Beiblatt für den Sachbearbeiter beilegen können und die Einkünfte beschreiben können.

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Castrosito
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February 24, 2018, 03:31:08 AM
 #6

Meines Wissens nach, ist in den Vordrucken für die Steuererklärung 2017 noch kein Eingabefeld für die Angabe von Einkünften aus Kryptowährungen vorgegeben.
Das wird wahrscheinlich bei den Vordrucken für 2018 anders sein.

Dennoch ist man auch bei der Steuererklärung für 2017 verpflichtet Einkünfte aus Krytowährungen anzugeben.

Die Frage ist nur unter welcher Einkunftsart gebe ich die verschiedenen Einkünfte an. Ich denke an mining, staking, airdrops, trading usw. Das werden unterschiedliche Einkunftsarten sein.
Das ist bei der digitalen Übermittlung der Steuererklärung nicht mehr so einfach. Früher hat man ein Beiblatt für den Sachbearbeiter beilegen können und die Einkünfte beschreiben können.

Das kannst Du doch immer noch machen. Zusätzlich zur digitalen Übermittlung schicke ich dem Finanzamt seit Jahren zusätzlich immer noch diverse Belege und Erklärungen auf dem Postweg. Allerdings beziehen sich diese natürlich auf Daten, die ich bereits digital übermittelt hatte. Zumindest Tradinggewinne kann man ja in der Anlage SO eintragen. Zu Mining etc. kann ich nichts sagen, weil es für mich nicht relevant ist.
werner52911
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February 26, 2018, 07:30:26 AM
 #7

Meines Wissens nach, ist in den Vordrucken für die Steuererklärung 2017 noch kein Eingabefeld für die Angabe von Einkünften aus Kryptowährungen vorgegeben.
Das wird wahrscheinlich bei den Vordrucken für 2018 anders sein.

Dennoch ist man auch bei der Steuererklärung für 2017 verpflichtet Einkünfte aus Krytowährungen anzugeben.

Die Frage ist nur unter welcher Einkunftsart gebe ich die verschiedenen Einkünfte an. Ich denke an mining, staking, airdrops, trading usw. Das werden unterschiedliche Einkunftsarten sein.
Das ist bei der digitalen Übermittlung der Steuererklärung nicht mehr so einfach. Früher hat man ein Beiblatt für den Sachbearbeiter beilegen können und die Einkünfte beschreiben können.

Das kannst Du doch immer noch machen. Zusätzlich zur digitalen Übermittlung schicke ich dem Finanzamt seit Jahren zusätzlich immer noch diverse Belege und Erklärungen auf dem Postweg. Allerdings beziehen sich diese natürlich auf Daten, die ich bereits digital übermittelt hatte. Zumindest Tradinggewinne kann man ja in der Anlage SO eintragen. Zu Mining etc. kann ich nichts sagen, weil es für mich nicht relevant ist.

Das habe ich bisher auch so gemacht und relevante Belege zusätzlich zur digitalen Übermittlung dem Finanzamt in Papierform eingereicht. Allerdings ist ab diesem Jahr diese Form der manuellen  Belegnachweise nicht mehr gewünscht.  Ich kann dir allerdings gerade nicht die Quelle nennen. Es geht wohl in die Richtung, dass die digitalen Zahlen erstmal übernommen werden und später bei Betriebsprüfungen überpfüft werden.

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Castrosito
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February 26, 2018, 09:59:09 AM
 #8


Das habe ich bisher auch so gemacht und relevante Belege zusätzlich zur digitalen Übermittlung dem Finanzamt in Papierform eingereicht. Allerdings ist ab diesem Jahr diese Form der manuellen  Belegnachweise nicht mehr gewünscht.  Ich kann dir allerdings gerade nicht die Quelle nennen. Es geht wohl in die Richtung, dass die digitalen Zahlen erstmal übernommen werden und später bei Betriebsprüfungen überpfüft werden.

Das wusste ich nicht. In einem Monat bin ich aus dem Urlaub zurück, dann werde ich mit meiner Steuererklärung anfangen und ja sehen was Elster dazu sagt 😉
W4terhouse
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February 26, 2018, 10:06:20 AM
 #9

Es ist tatsächlich nicht mehr gewünscht die Belege mitzugeben. Es soll hier langfristig eine automatisierte Abarbeitung duch Computer realisiert werden. Die Belege soll man allerdings für Rückfragen bereit halten. (Btw, es ging hier viel mehr um die ganzen Bewirtungsbelege, Taxifahrten, etc. die einfach einen Haufen Arbeit nach sich ziehen, wenn die mitgeschickt werden, und verglichen werden müssen. Wie es mit einer Übersicht der Trades aussieht... ich denke da kommt ein ganz anderes Kaliber auf die Finanzämter zu, vor allem weil das Wissen grob geschätzt bei der Thematik nur dürftig vorhanden ist. Also abseits der 1 Jahres Halteregeln, etc.)

W4terhouse
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February 27, 2018, 10:39:01 AM
 #10

Es ist tatsächlich nicht mehr gewünscht die Belege mitzugeben. Es soll hier langfristig eine automatisierte Abarbeitung duch Computer realisiert werden. Die Belege soll man allerdings für Rückfragen bereit halten. (Btw, es ging hier viel mehr um die ganzen Bewirtungsbelege, Taxifahrten, etc. die einfach einen Haufen Arbeit nach sich ziehen, wenn die mitgeschickt werden, und verglichen werden müssen. Wie es mit einer Übersicht der Trades aussieht... ich denke da kommt ein ganz anderes Kaliber auf die Finanzämter zu, vor allem weil das Wissen grob geschätzt bei der Thematik nur dürftig vorhanden ist. Also abseits der 1 Jahres Halteregeln, etc.)
Woher hast Du diese Info? Direkte Info vom FA? Finde das Thema sehr interessant. Bin auch gespannt wie die automatisierte Lösung aussehen soll. Vielleicht sollte man die entsprechende Softwarelösung dezentral auslegen und dafür ein ICO starten.  Grin

Ich habe das tatsächlich über eine Ecke von einer Finanzbeamtin. Ich denke die automatisierte Lösung wird dann die Formulare, über Elster, Wiso, etc. durchrechnen, und bei Auffälligkeiten muss man dann Belege nachreichen. Wie der Logarithmus aussieht, oder was für Software zum Einsatz auf den Servern kommt, da bin ich überfragt. ;-)

Aber auch in den ganzen Verwaltungen sind ja digitale Akten angestrebt, da macht es ja nur Sinn in dem Bereich mit zu ziehen. Wie gut, und vor allem ab wann das dann richtig funktioniert ist ein anderes Thema.

eisena
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February 27, 2018, 10:55:09 AM
 #11

Also da ich mein Coins durchHODL wird es wennüberhaupt erst nächstes Jahr spannend. Für all diejenigen die per Bot traden, wäre es wohl sinnvoll sich einen ExcelSheet anzulegen um die Trades zu tracken.

Ich bin mal gespannt wie das Finanzamt damit umgeht, spannened wird es es mM wirklich erst 2018. Wenn überhaupt dieses Jahr berücksichtig, dann werden sie einen, bei fehlenden Nachweisen wohl einfach schätzen, oder?

Dann könnte man ja einfach seine TradeHistory zum FA schicken und die müssen sich dann durchwurschteln..
Skerberus
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February 27, 2018, 11:23:26 AM
 #12

Hab nur den Gewinn angegeben, das FA hat dann Belege angefordert. Hab den Kapitalertragsbericht von Cointracking nach Short gefiltert und das als Excel abgegeben (Summe hab ich in Excel selbst noch berechnet). Das wurde dann ohne weitere Nachfragen so angenommen. (2016)
FUDeral_Reserve
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February 27, 2018, 04:23:26 PM
Last edit: February 27, 2018, 05:14:34 PM by FUDeral_Reserve
 #13

kurze Frage zum Umrechnen der Tradinggewinne in Euro.

Beispiel: ich trade einen beliebigen coin gegen ETH. Zu welchem Kurs wird der sich daraus ergebende Tradinggewinn in ETH nach Euro umgerechnet? Muss ich immer den zum genauen Zeitpunkt des Trades gültigen Eurokurs von ETH nehmen, oder reicht es aus, wenn der Tagesschlusskurs genommen wird? Ersteres wäre ja ein enormer Dokumentationsaufwand und ich wüsste nicht mal, wo ich im Nachhinein den genauen Kurs der jeweiligen Uhrzeit hernehmen sollte. Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit den Tagesdurchschnittskurs abzulesen?
naviomg
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February 27, 2018, 05:24:09 PM
 #14

Beispiel: ich trade einen beliebigen coin gegen ETH. Zu welchem Kurs wird der sich daraus ergebende Tradinggewinn in ETH nach Euro umgerechnet? Muss ich immer den zum genauen Zeitpunkt des Trades gültigen Eurokurs von ETH nehmen, oder reicht es aus, wenn der Tagesschlusskurs genommen wird? Ersteres wäre ja ein enormer Dokumentationsaufwand und ich wüsste nicht mal, wo ich im Nachhinein den genauen Kurs der jeweiligen Uhrzeit hernehmen sollte. Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit den Tagesdurchschnittskurs abzulesen?

Ich war heute beim Steuerberater (Österreich) und hab ihm gezeigt, wie exportierte Tradehistory von Binance aussieht. Er hat mir empfohlen das nicht dem FA zu schicken, die Gefahr ist hoch, dass ich die komplette History aufbereiten muss, die werden sich da nicht durchwursteln. Besonders die Trades von Crypto zu Crypto sind da kompliziert, eben wegen den aktuellen Gegenwert. Da müsste er mir 20 Stunden im Monat an Buchhaltung verrechnen. 

Ich könnte nur die Trades dokumentieren, wo eine Umwandlung zu Fiat erfolgt, zb Kauf und Verkauf bei Coinbase. Das reicht in den meisten Fällen aus. Und wenn nachgefragt wird, hat das östr. FA in den kommenden 2 Jahren sicherlich keine Einsicht auf die ganzen Exchanges, dafür sind sie viel zu unterbesetzt. Da er weiß, dass ich aus der IT komme, war mir hier dann klar, wie ichs machen soll.
FUDeral_Reserve
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February 27, 2018, 09:36:04 PM
 #15

Beispiel: ich trade einen beliebigen coin gegen ETH. Zu welchem Kurs wird der sich daraus ergebende Tradinggewinn in ETH nach Euro umgerechnet? Muss ich immer den zum genauen Zeitpunkt des Trades gültigen Eurokurs von ETH nehmen, oder reicht es aus, wenn der Tagesschlusskurs genommen wird? Ersteres wäre ja ein enormer Dokumentationsaufwand und ich wüsste nicht mal, wo ich im Nachhinein den genauen Kurs der jeweiligen Uhrzeit hernehmen sollte. Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit den Tagesdurchschnittskurs abzulesen?

Ich war heute beim Steuerberater (Österreich) und hab ihm gezeigt, wie exportierte Tradehistory von Binance aussieht. Er hat mir empfohlen das nicht dem FA zu schicken, die Gefahr ist hoch, dass ich die komplette History aufbereiten muss, die werden sich da nicht durchwursteln. Besonders die Trades von Crypto zu Crypto sind da kompliziert, eben wegen den aktuellen Gegenwert. Da müsste er mir 20 Stunden im Monat an Buchhaltung verrechnen. 

Ich könnte nur die Trades dokumentieren, wo eine Umwandlung zu Fiat erfolgt, zb Kauf und Verkauf bei Coinbase. Das reicht in den meisten Fällen aus. Und wenn nachgefragt wird, hat das östr. FA in den kommenden 2 Jahren sicherlich keine Einsicht auf die ganzen Exchanges, dafür sind sie viel zu unterbesetzt. Da er weiß, dass ich aus der IT komme, war mir hier dann klar, wie ichs machen soll.


aber es muss doch jeder einzelne Trade besteuert werden (zumindest in Deutschland). Daher muss ich auch jeden einzelnen Trade in Euro bewerten. Nur die Coin-Fiat-Trades zu dokumentieren reicht daher nicht aus.
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February 27, 2018, 10:41:51 PM
 #16

Ich war heute beim Steuerberater (Österreich) und hab ihm gezeigt, wie exportierte Tradehistory von Binance aussieht. Er hat mir empfohlen das nicht dem FA zu schicken, die Gefahr ist hoch, dass ich die komplette History aufbereiten muss, die werden sich da nicht durchwursteln. Besonders die Trades von Crypto zu Crypto sind da kompliziert, eben wegen den aktuellen Gegenwert. Da müsste er mir 20 Stunden im Monat an Buchhaltung verrechnen.  

Ich könnte nur die Trades dokumentieren, wo eine Umwandlung zu Fiat erfolgt, zb Kauf und Verkauf bei Coinbase. Das reicht in den meisten Fällen aus. Und wenn nachgefragt wird, hat das östr. FA in den kommenden 2 Jahren sicherlich keine Einsicht auf die ganzen Exchanges, dafür sind sie viel zu unterbesetzt. Da er weiß, dass ich aus der IT komme, war mir hier dann klar, wie ichs machen soll.

aber es muss doch jeder einzelne Trade besteuert werden (zumindest in Deutschland). Daher muss ich auch jeden einzelnen Trade in Euro bewerten. Nur die Coin-Fiat-Trades zu dokumentieren reicht daher nicht aus.

Ist in Österreich nicht anders:

Erfolgt hingegen keine zinstragende Veranlagung, sind Kryptowährungen als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Bei unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütern ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Der Handel zwischen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Euro als Tauschvorgang anzusehen. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegen jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis (des hingegebenen Wirtschaftsgutes) sowie als Anschaffungskosten (des erworbenen Wirtschaftsgutes) ist dabei der gemeine Wert (auch Verkehrswert oder Einzelveräußerungswert genannt) des jeweils hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusehen (vgl. § 6 Z 14 lit. a EStG).

Aber, der Steuerberater hat ihm halt durch die Blume gesagt, dass er besser gleich die fälligen Steuern hinterziehen soll und nicht seine einzelnen Trades - wie es das Finanzamt erwartet - aufwendig korrekt erfassen. Diese aufwendige Erfassung macht allen nur Arbeit und letztlich merkt es doch eh' keiner, wenn man die Abkürzung nimmt. Es sei denn, das FA fasst konkreter nach. Dann könnte es etwas gefährlich werden. Natürlich für den Steuerpflichtigen, nicht für den Steuer"berater".

mezzomix
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February 28, 2018, 07:46:34 AM
 #17

Aber, der Steuerberater hat ihm halt durch die Blume gesagt, dass er besser gleich die fälligen Steuern hinterziehen soll und nicht seine einzelnen Trades - wie es das Finanzamt erwartet - aufwendig korrekt erfassen.

Damit hat er - angesichts der aktuellen Umtriebe - wohl letztendlich recht, wenn der Mandant ein bischen mitdenken kann. Wobei in diesem Fall der erste grobe Fehler schon der Besuch beim Steuerberater war.

Es sei denn, das FA fasst konkreter nach. Dann könnte es etwas gefährlich werden. Natürlich für den Steuerpflichtigen, nicht für den Steuer"berater".

Das ist immer so. Ich kenne keinen Fall, bei dem ein Steuerberater seine Beraterhaftpflicht bemühen musste. Selbst die oben genannte Aussage wird nur unverbindlich (Konjunktiv) und mündlich erfolgt sein, wenn der Steuerberater kein völliger Idiot ist.
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February 28, 2018, 09:04:29 AM
 #18

Aber, der Steuerberater hat ihm halt durch die Blume gesagt, dass er besser gleich die fälligen Steuern hinterziehen soll und nicht seine einzelnen Trades - wie es das Finanzamt erwartet - aufwendig korrekt erfassen.

Damit hat er - angesichts der aktuellen Umtriebe - wohl letztendlich recht, wenn der Mandant ein bischen mitdenken kann. Wobei in diesem Fall der erste grobe Fehler schon der Besuch beim Steuerberater war.

Es sei denn, das FA fasst konkreter nach. Dann könnte es etwas gefährlich werden. Natürlich für den Steuerpflichtigen, nicht für den Steuer"berater".

Das ist immer so. Ich kenne keinen Fall, bei dem ein Steuerberater seine Beraterhaftpflicht bemühen musste. Selbst die oben genannte Aussage wird nur unverbindlich (Konjunktiv) und mündlich erfolgt sein, wenn der Steuerberater kein völliger Idiot ist.


Ja das sehe ich auch so.

Man muss sich mal vorstellen welchen unglaublichen Aufwand die Finanzbehörden hätten alle Transaktionen von jedem Stpfl. durchzusehen und zu überprüfen. Von der rechtlichen Wertung der verschiedenen Geschäftsvorfälle mal ganz abgesehen. (Trading von Coin to Coin, staking, mining, Airdrops, rewards usw. und dann eventuell bei Einspruch nochmal alles zu überprüfen. Das ist von der praktischen Tätigkeit (Aufwand) der Behörde nicht möglich. Deshalb werden die FA die Angaben in den Steuererklärungen übernehmen und als richtig unterstellen.
Allerdings sollten die Angaben in der Steuererklärung plausibel sein, da sonst Zuschätzungen erfolgen könnten. Es wird so sein, dass einige Exchanges Infos über den User an die Behörde liefern werden.

Sollten sich allerdings die betroffenen Bürger dann gegen die Steuerbescheide mit Einspruch wehren oder gar zum Finanzgericht gehen, bin ich mal auf den zeitlichen Rahmen (viele Jahre) gespannt, bis der Bescheid Rechtskraft erlangt.

Deshalb würde ich die ganze Sache zwar erst nehmen, aber man sollte nicht übertreiben und sich auch nicht verrückt machen lassen.

Bei manchen kleineren Betieben vergehen 20 Jahre bis eine Steuerprüfung stattfindet.


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mezzomix
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February 28, 2018, 09:10:51 AM
 #19

Bei manchen kleineren Betieben vergehen 20 Jahre bis eine Steuerprüfung stattfindet.

Geprüft werden übrigens meistens die letzten 4 abgeschlossenen Jahre. Nur wenn ein Verdacht besteht, geht es weiter zurück, wobei die meisten Unterlagen nicht länger als 10 Jahre aufgehoben werden müssen. Bei richtiger Argumentation zählen Fakten (auf Basis von rechtmässig und unrechtmässig beschafften Unterlagen). Was nirgendwo steht, zählt auch nicht (was irgendwo steht zählt evtl. auch nicht, ist aber ein anderes Thema).
karlu92
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March 01, 2018, 08:50:53 AM
 #20

Ich habe meine Steuer jetzt fast fertig soweit dank Cointracking und mehreren Wochenenden Arbeit und werde alles was Mining und Airdrops sind als Einkommen angeben, während die Trades in sonstiges Veräußerungsgeschäfte kommen. Da ich nebenbei noch Student bin hab ich das Glück, dass meine Werbekosten (Pendeln und so) meine Steuerlast fast vollständig auffressen, es kann also nicht so sehr viele böse Überraschungen geben. Im Jahr 2017 müssen ja keine Belege mehr geschickt werden, ich werd das also soweit eintragen und dann mal warten wann sie die Cointracking Dokumentation haben wollen.
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