Wir sind nun an einem Punkt, an dem es die einzig „richtige“ Lösung nicht mehr geben kann.
Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:
1. keine Auszahlungen bis zur endgültigen Freigabe aller Gelder
2. nach Vorliegen von Informationen und Akteneinsicht Auszahlung von geprüften und
berechtigten Forderungen
3. Auszahlung an alle Kunden in Höhe einer bestimmten Quote. Diese Quote entspricht
dem Verhältnis des freigegebenen zum beschlagnahmten Teil des Geldes. Befriedigung der restlichen Beträge nach Freigabe des Geldes
Wir sind aber auch der Ansicht, dass eine befriedigende Gesamtlösung nur mit Hilfe der Kunden zu finden ist.
Aus diesem Grund wird unsere Mandantin eine Abstimmungsmöglichkeit zur Verfügung stellen über die wir zeitnah informieren werden.
http://www.rdp-law.de/presse.htmlWäre interessant zu wissen, wie dann diese Quote aus Punkt 3. aussehen würde.