Ich bin etwas verwirrt.
Ich war bisher davon ausgegangen, daß es sich bei einem Geschäft, bei welchem als "Zahlungsmittel" Bitcoin verwendet werden um einen Tausch handelt:
Begrifflich handelt es sich beim Tausch um ein wechselseitiges Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäft. Die Anschaffungskosten bemessen sich nach dem Wert des hingegebenen WG (§ 6 Abs. 6 EStG).
Bei diesem Tauschgeschäft (innerhalb deutschlands) würde in beiden richtungen USt anfallen, wenn ich's recht verstehe.
jetzt schreibt aber das FM:
Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder sonstige Leistung
im Sinne de § 1 Absatz 1 UStG. Dementsprechend ist die Verwendung von
Bitcoins als Zahlungsmittel nicht Umsatzsteuerbar
hmm, "Verwendung als Zahlungsmittel. Entgeltentrichtung keine Lieferung". Also kein Tauschgeschäft?