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galaxy07 (OP)
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November 06, 2013, 11:37:33 AM
Last edit: December 10, 2014, 10:09:49 AM by galaxy07
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November 06, 2013, 11:44:18 AM
 #2

Premiere !

Wow ... na ja und wenn du deiner Sparkasse gesagt hättest es wäre World of Warcraft Gold wäre es vll auch dazu gekommen Smiley

Ich verstehe es aber eher so das die Bafin gerne wissen würde im welchem umfang es statt findet .
Sprich such die Konto auszüge raus mit den localbitcoins überweisungen und localbitcoins auszug screenshot ect ... dann sollte die Dame sich danach wieder mit echten sachen beschäftigen .
Natürlich solltest du noch irgendwie nachweisen wann und wo du die bitcoins vorher mal aufgetrieben hast ... wichtig wäre dabei eben das die coins 1 jahr alt sind bevor du diese verkauft hast ....

ich denke das sollte es soweit gewesen sein dann  .....
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November 06, 2013, 11:56:44 AM
 #3

Wenn die Nachweise/Informationen sich so präsentieren lassen, dass der Hobbycharakter der Sache hervorgehoben wird und eine Gewinnerzielungsabsicht nicht zu erkennen ist, wäre es bestimmt auch von Vorteil.
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November 06, 2013, 11:56:50 AM
 #4

könnte es darauf hinauslaufen, dass geprüft werden soll, ob man "gewerblich" mit Bitcoins handelt?
Bei gewerbliche Handel war mein letzter Wissensstand, dass das sogar ohne Genehmigung verboten ist, siehe hier:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=223402.msg2898801#msg2898801

edit:
Wenn die Nachweise/Informationen sich so präsentieren lassen, dass der Hobbycharakter der Sache hervorgehoben wird und eine Gewinnerzielungsabsicht nicht zu erkennen ist, wäre es bestimmt auch von Vorteil.
ja genau das was ich meine ^^

edit2:

Was wenn jemand Post bekommt, wo es kaum zu verschleiern ist, dass die Absicht Gewinnerzielung ist?

edit3:
denn auch ich habe (unglücklicherweise) im Zusammenhang meiner Postbankkonto auflösung, der Postbank danach geschrieben, dass ich mit Bitcoins handele, in der Hoffnung, dass sie mir weitere auskünfte geben.... Hoffentlich bekomme ich nicht auch noch Post von der Bafin...

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November 06, 2013, 11:58:53 AM
 #5

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Der Ursprung dafür ist: Ich habe im Juli dieses Jahres gegenüber der Berliner Sparkasse ehrlicherweise schriftlich angegeben habe, mein privates Girokonto auch für den privaten Bitcoin-Handel nutzen zu möchten.
Dir sollte man auf die Finger hauen ^^ Roll Eyes

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November 06, 2013, 12:02:28 PM
 #6

Sehr Interessant finde ich besonders:

"Erlaubnisfrei sind nur die Schaffung derartiger Werteeinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel"

damit ist es sogar mit Stempel (seite 2) besiegelt wie der Bitcoin ist..

If you like to give me a tip:  bc1q8ht32j5hj42us5qfptvu08ug9zeqgvxuhwznzk

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November 06, 2013, 12:05:02 PM
 #7

Sehr Interessant finde ich besonders:

"Erlaubnisfrei sind nur die Schaffung derartiger Werteeinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel"

damit ist es sogar mit Stempel (seite 2) besiegelt wie der Bitcoin ist..
Klare Aussage: Bitcoin = Werteeinheiten + Zahlungsmittel!  Smiley

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November 06, 2013, 02:08:24 PM
 #8

Vielleicht eine Gelegenheit zu testen, wie die Dame sich in Blockchainanalysen schlägt.
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November 06, 2013, 02:41:25 PM
 #9

Vielleicht eine Gelegenheit zu testen, wie die Dame sich in Blockchainanalysen schlägt.

Sie schaut sich eher mal kurz die Transaktionen auf den Bankkonten an.
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November 06, 2013, 03:27:18 PM
 #10

hmm.... ich hoffe echt, dass ich als armer student, der sich null mit mit sowas auskennt, keinen solchen Brief erhalte... und das User ausfechten können, die sich damit auskennen... kümmert sich da iwer drum, z.B bitcoin foundation oderso?

Denn es ist ja schon eine ziemlich heftige Sache, weil praktisch mindestens jeder 2te Bitcoin-Nutzer auf diese Weise "angeklagt" werden könnte, da ja auch fast jeder Miner darunter fällt.

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November 06, 2013, 03:59:48 PM
 #11

hmm.... ich hoffe echt, dass ich als armer student, der sich null mit mit sowas auskennt, keinen solchen Brief erhalte... und das User ausfechten können, die sich damit auskennen... kümmert sich da iwer drum, z.B bitcoin foundation oderso?

Denn es ist ja schon eine ziemlich heftige Sache, weil praktisch mindestens jeder 2te Bitcoin-Nutzer auf diese Weise "angeklagt" werden könnte, da ja auch fast jeder Miner darunter fällt.

*hust*
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November 06, 2013, 04:05:36 PM
 #12

hmm.... ich hoffe echt, dass ich als armer student, der sich null mit mit sowas auskennt, keinen solchen Brief erhalte... und das User ausfechten können, die sich damit auskennen... kümmert sich da iwer drum, z.B bitcoin foundation oderso?

Denn es ist ja schon eine ziemlich heftige Sache, weil praktisch mindestens jeder 2te Bitcoin-Nutzer auf diese Weise "angeklagt" werden könnte, da ja auch fast jeder Miner darunter fällt.

*hust*
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sorry ich kenne mich was sowas angeht wirklich überhaupt nicht aus Cheesy
es kommt mir nur grade so vor, als könnte das den bitcoin in ganz Deutschland mächtig gefährden und ich verstehe nicht, warum ich der einzige bin, den das so in panik versetzt Cheesy
Na hoffentlich liegt es daran, dass alle anderen mehr wissen als ich und es nicht so schlimm ist, wie es gerade für mich aussieht Smiley

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November 06, 2013, 04:40:00 PM
 #13

hmm.... ich hoffe echt, dass ich als armer student, der sich null mit mit sowas auskennt, keinen solchen Brief erhalte... und das User ausfechten können, die sich damit auskennen... kümmert sich da iwer drum, z.B bitcoin foundation oderso?

Denn es ist ja schon eine ziemlich heftige Sache, weil praktisch mindestens jeder 2te Bitcoin-Nutzer auf diese Weise "angeklagt" werden könnte, da ja auch fast jeder Miner darunter fällt.

*hust*
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sorry ich kenne mich was sowas angeht wirklich überhaupt nicht aus Cheesy
es kommt mir nur grade so vor, als könnte das den bitcoin in ganz Deutschland mächtig gefährden und ich verstehe nicht, warum ich der einzige bin, den das so in panik versetzt Cheesy
Na hoffentlich liegt es daran, dass alle anderen mehr wissen als ich und es nicht so schlimm ist, wie es gerade für mich aussieht Smiley

Nun ja, die Foundation ist mittlerweile kontrovers. Sie steht im Ruf sich nur für US-Amerikanische Belange einzusetzen, und dort dann mit den Regulatoren im Bett zu sein.
Unwahrscheinlich, dass die sich in internationale Belange reinhängen.

Ach, so dramatisch sehe ich das nicht, mit den deutschen Regulierungen.
Privat kaufen und verkaufen ist kein Problem. Ggf muss der Gewinn versteuert werden.
Um offiziell, gewerbsmäßig zu handeln, muss man die entsprechenden Lizenzen haben. Das ist nicht unmöglich, wie bitcoin.de bewiesen haben.
Und für alle dazwischen, die privat viel handeln und Gewinn machen möchten.. naja, das gibt es bei Ebay mit normalen Waren genauso wie bei Localbitcoin mit Bitcoin ;-)

Eigentlich würde ich ja erwarten, dass es mittlerweile einen Goldhändler mit Ladengeschäft gäbe, der auch Bitcoin handelt. Zumindest würde es für naive Leute wie mich wenig grundsätzlichen Unterschied zwischen Goldhandel und Bitcoinhandel geben..

Ente
Xer0
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November 06, 2013, 04:44:22 PM
 #14

Je nach Zielen der Politik wäre das durchaus die Grundlage fürs lang gefrüchtete "Verbot"
Kaum einer beantragt eine Erlaubnis, Markt eingedämmt. wie 'priwerblicher' eBay-Handel

Aber es kann auch positiv enden, in einem Präzidenzfall und der Schaffung rechtlicher Grundlagen
Sowas wie Limits für privaten Umsatz, über authorisierte Handelsplätze mit bitcoin.de als Vorreiter
chrisLG
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November 06, 2013, 04:57:14 PM
 #15

Hi galaxy07,

wenn du auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht bei Localbitcoin Bitcoins angeboten hast, solltest du dich besser anwaltlich beraten lassen.

Hier eine grobe Ersteinschätzung aus einer Korrespondenz die ich zu diesem Thema hatte (ich bin kein Anwalt).

Quote
In dem einem Merkblatt der BaFin steht das eigentlich so dar, [...]. Nämlich, dass es sich beim Eigenhandel, wenn man als Finanzdienstleistungsinstitut eingestuft werden "will", um eine Dienstleistung für andere handeln muss. So steht im Merkblatt der BaFin über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen vom Dezember 2012:
"Eigenhandel (Nr. 4)

Beim Handel im Auftrag eines Dritten als Eigenhändler tritt das Institut seinem Kunden nicht als Kommissionär, sondern als Käufer und Verkäufer gegenüber. Auch wenn es sich zivilrechtlich um einen reinen Kaufvertrag handelt, ist das Geschäft Dienstleistung im Sinne der Finanzmarktrichtlinie.

Der Handel in Finanzinstrumenten ist immer jeweils einer der vier folgenden Kategorien zuzuordnen:

- Der Handel im fremden Namen für fremde Rechnung (offene Stellvertretung) ist Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG (Abschlussvermittlung).
-  Der Handel im fremden Namen für fremde Rechnung (offene Stellvertretung) im Rahmen eines Platzierungsgeschäftes ist Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1c KWG (Platzierungsgeschäft).
-  Der Handel im eigenen Namen für fremde Rechnung (verdeckte Stellvertretung) ist Bankgeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG (Finanzkommissionsgeschäft).3
-  Der Handel im eigenen Namen für eigene Rechnung, ist - sofern er eine Dienstleistung für andere darstellt - Finanzdienstleistung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 KWG (Eigenhandel)."

(Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/WA/dl_071101_fidierlaubnis_buba.pdf?__blob=publicationFile )

Auf der Homepage (finde die PDF dazu leider nicht) steht dann in einem Merkblatt von 2011 jedoch:
 
"Erlaubnisfrei sind insoweit jedoch nur die Schaffung derartiger Werteinheiten und ihr Einsatz als Zahlungsmittel. Wenn unterdessen diese Werteinheiten ihrerseits selbst zum Handelsgegenstand werden, ist das Geschäft je nach seiner Ausgestaltung als Bankgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 4 oder 10 KWG oder Finanzdienstleistung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nrn. 1 - 4 KWG zu qualifizieren und steht nach § 32 Abs. 1 KWG grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt. Diese Werteinheiten sind Rechnungseinheiten und fallen als solche ohne weiteres unter die Finanzinstrumente im Sinne von § 1 Abs. 11 KWG."

( Quelle: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html?nn=2818474#doc2675944bodyText27 dort unter Nr. 4)

Zusammengefasst: Die BaFin ist der Ansicht, dass immer dann wenn (gewerblich) BTC gegen Geld getauscht wird, eine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung erbracht wird.

Ich persönlich halte das für Mumpitz, da du den Tausch ja auf eigene Rechnung und nicht für Dritte vornimmst. Nach den Merkblättern der Bafin spielt das kurioserweise keine Rolle.

Du kannst dich gerne per PM bei mir melden.
elitenoob
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November 06, 2013, 05:43:30 PM
 #16


sorry ich kenne mich was sowas angeht wirklich überhaupt nicht aus Cheesy
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Schlimmer als sterben wird es wohl nicht sein...von daher  Roll Eyes
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November 06, 2013, 06:39:15 PM
 #17

herzlichen glückwunsch, du bist der erste  Grin

wenn du wirklich nur 10-20 trades gemacht hast, brauchst du keine großen sorgen zu haben. du wirst sicherlich keine tausende euro damit "verdient" haben. aber bevor du was dummes schreibst, überlege vorher. und schreibe eher weniger als mehr.

2weiX
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November 06, 2013, 10:30:31 PM
 #18

Sowas hat mir schon geschwant - gut daß ich die Finger davon gelassen hab, seit:



Verlaufen
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November 06, 2013, 10:33:54 PM
 #19

Ich habe dieses Jahr fast ein identisches Schreiben bekommen. Die Strafandrohung verfehlte ihre Wirkung nicht....
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November 06, 2013, 10:48:06 PM
 #20

Sowas hat mir schon geschwant - gut daß ich die Finger davon gelassen hab, seit:
wenn das schon mitte 2012 bekannt war, warum ist seitdem nichts passiert?? (also konsequenzen daraus entstanden)
Auch wenn ich es aus meiner unwissenden Sichtweise ebenfalls wie chrisLG als "Mumpitz" erachte, dass das traden mit Bitcoins unter "gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert" fallen soll...

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