mezzomix
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December 18, 2013, 11:52:36 AM |
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Dann gib ihnen doch die Auskunft, dass Du keine gewerblichen Finanztransaktionen durchführst und deshalb keine Unterlagen über gewerbliche Transaktionen hast. Damit wäre der Ball auch wieder bei der Bafin.
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Gyrsur
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December 20, 2013, 02:31:26 PM Last edit: December 20, 2013, 02:45:33 PM by Gyrsur |
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http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.htmlErlaubnispflicht
Die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt. Gleiches gilt für den Kunden. Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert. Auch der Verkauf geschürfter oder erworbener BTC oder deren Ankauf sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.
Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.
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realcoin
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December 20, 2013, 02:56:13 PM |
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Ja super! Das einzige dass ich nicht verstehe! Wenn ich gewerblich Mining-Pool Einnahmen (oder was sollen Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC sein?) gegen die Überlassung (Verkauf?) von Rechnerleistung anbiete? = Erlaubnispflicht
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twbt
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December 20, 2013, 02:57:44 PM |
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http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.htmlErlaubnispflicht
Die bloße Nutzung von BTC als Ersatzwährung für Bar- oder Buchgeld in gesetzlichen Währungen zur Teilnahme am Wirtschaftskreislauf im Austauschgeschäft ist keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Anbieter kann seine Leistungen mit BTC bezahlen lassen, ohne dass er dadurch Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt. Gleiches gilt für den Kunden. Ebenso stellt das Mining der BTC an sich kein erlaubnispflichtiges Geschäft dar, da der Miner die BTC nicht selbst emittiert oder platziert. Auch der Verkauf geschürfter oder erworbener BTC oder deren Ankauf sind grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig.
Treten allerdings weitere Umstände hinzu, kann die Erlaubnispflicht ausgelöst werden. Dies gilt dann, wenn BTC nicht nur geschürft, gekauft oder verkauft werden, um damit an einem bestehenden Markt zu partizipieren, sondern ein besonderer Beitrag geleistet wird, um diesen Markt zu schaffen oder zu erhalten. Aufgrund des zusätzlichen Dienstleistungselements handelt es sich dann um erlaubnispflichtigen Eigenhandel gemäß § 1 Absatz 1a Nr. 4 KWG. Dies ist etwa der Fall, wenn eine Person auf dem Markt damit wirbt, dass sie regelmäßig BTC an- oder verkauft. Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten.
Hm. Interessanter Hinweis, Gyrsur. Dann sollten eigentlich die hier im Forum angebotenen Gruppenkäufe - vor allem natürlich die, die sich selbst Gewerblichkeit bescheinigen - ebenfalls erlaubnispflichtig sein, denn deren Betreiber schütten ja ebenfalls "Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer" aus.
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Gyrsur
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December 20, 2013, 02:59:13 PM |
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Ja super! Das einzige dass ich nicht verstehe! Wenn ich gewerblich Mining-Pool Einnahmen (oder was sollen Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC sein?) gegen die Überlassung (Verkauf?) von Rechnerleistung anbiete? = Erlaubnispflicht jup, hab ich auch gedacht, dass die group-buy-organisatoren/hoster nicht "amused" sein dürften.
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dewdeded
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December 20, 2013, 06:16:31 PM |
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Abmahnungen sind schon in Arbeit. :-)
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ImI
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December 20, 2013, 06:18:00 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet?
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realcoin
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December 20, 2013, 06:39:32 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet? Dass - so meine Logik - bei der Veräußerung, geminter BTC, diese Erlöse nicht versteuert werden müssen. Also, BTC's wurden zum einem Zeitpunkt von einem Kurs bei 444 USd gemint, und dann zB. nach 2 Monaten bei einem Kurs von 777 USD verkauft. Keine Steuer. Damit wäre der Erwerb von BTC mit Mining gegenüber dem käuflichem Erwerb, im Steuervorteil. Falls meine Logik nicht der FA Logik gerecht wird, bitte korrigieren.
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Gyrsur
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December 20, 2013, 06:43:39 PM |
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Abmahnungen sind schon in Arbeit. :-)
bedeutet was? ich würde mich unwohl fühlen als organisator wenn ich solche aussagen lesen würde. denke mal, dass nach einer einordnung der sachlage durch eine behörde die entsprechenden personen eine frist haben die sache zu bereinigen wenn vorher rechtsunsicherheit bestand.
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twbt
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December 20, 2013, 06:46:46 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet? Dass - so meine Logik - bei der Veräußerung, geminter BTC, diese Erlöse nicht versteuert werden müssen. Also, BTC's wurden zum einem Zeitpunkt von einem Kurs bei 444 USd gemint, und dann zB. nach 2 Monaten bei einem Kurs von 777 USD verkauft. Keine Steuer. Damit wäre der Erwerb von BTC mit Mining gegenüber dem käuflichem Erwerb, im Steuervorteil. Falls meine Logik nicht der FA Logik gerecht wird, bitte korrigieren. Las sich bei Heise unlängst noch anders: Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen. Bei denen kommt es darauf, wie viel man damit einnimmt: Bei bis zu 256 Euro im Kalenderjahr sind sie steuerfrei. Ansonsten greift der persönliche Einkommenssteuersatz. Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Einkuenfte-aus-Bitcoin-Mining-koennen-steuerpflichtig-sein-1981629.html
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Gyrsur
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December 20, 2013, 06:53:08 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet? Dass - so meine Logik - bei der Veräußerung, geminter BTC, diese Erlöse nicht versteuert werden müssen. Also, BTC's wurden zum einem Zeitpunkt von einem Kurs bei 444 USd gemint, und dann zB. nach 2 Monaten bei einem Kurs von 777 USD verkauft. Keine Steuer. Damit wäre der Erwerb von BTC mit Mining gegenüber dem käuflichem Erwerb, im Steuervorteil. Falls meine Logik nicht der FA Logik gerecht wird, bitte korrigieren. gib lieber keine empfehlungen (rechtsberatung?) hier ab. ich weiss nicht wie die frage gemeint war, deshalb habe ich nicht darauf geantwortet. die antwort war offensichtlich, völlig sinnlos die frage. wenn man hier von abmahnungen und komischen fragen liest kann einem schon anders werden. der autor des artikels scheint sein fach zu verstehen, deshalb hat er "dürfte" geschrieben, da es noch nicht durch ein gericht rechtsverbindlich geklärt ist, anscheinend. bei heise war mal zu lesen, dass mining unter die gewerbesteuer fallen müsste.
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ImI
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December 20, 2013, 07:17:06 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet? Dass - so meine Logik - bei der Veräußerung, geminter BTC, diese Erlöse nicht versteuert werden müssen. Also, BTC's wurden zum einem Zeitpunkt von einem Kurs bei 444 USd gemint, und dann zB. nach 2 Monaten bei einem Kurs von 777 USD verkauft. Keine Steuer. Damit wäre der Erwerb von BTC mit Mining gegenüber dem käuflichem Erwerb, im Steuervorteil. Falls meine Logik nicht der FA Logik gerecht wird, bitte korrigieren. gib lieber keine empfehlungen (rechtsberatung?) hier ab. ich weiss nicht wie die frage gemeint war, deshalb habe ich nicht darauf geantwortet. die antwort war offensichtlich, völlig sinnlos die frage. wenn man hier von abmahnungen und komischen fragen liest kann einem schon anders werden. der autor des artikels scheint sein fach zu verstehen, deshalb hat er "dürfte" geschrieben, da es noch nicht durch ein gericht rechtsverbindlich geklärt ist, anscheinend. bei heise war mal zu lesen, dass mining unter die gewerbesteuer fallen müsste. lol! rechtsberatung!? hackts dir? weil user xyz in irgendeinem forum im internet was schreibt gibt er eine "rechtsberatung"? du hast schon lustige ansichten. und inwiefern sollte die frage bitte "sinnlos" sein? eben in bezug auf genannten heise artikel wurden geminte coins bisher als direkt steuerbar angesehen. soll heißen ohne 1 jahresfrist. jetzt schreibt dein autor "der sein fach versteht" das keine anschaffung vorliegt. dies wirft doch wohl vollkommen nachvollziehbar fragen auf. da möglicherweise zwar keine anschaffung vorliegt, welche also nach dem schema kauf-verkauf abgehandelt werden könnte, sondern eben eine ERZEUGUNG und eben diese kann sehr wohl steurlich gesondert betrachtet werden.
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Gyrsur
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December 20, 2013, 07:21:45 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet? Dass - so meine Logik - bei der Veräußerung, geminter BTC, diese Erlöse nicht versteuert werden müssen. Also, BTC's wurden zum einem Zeitpunkt von einem Kurs bei 444 USd gemint, und dann zB. nach 2 Monaten bei einem Kurs von 777 USD verkauft. Keine Steuer. Damit wäre der Erwerb von BTC mit Mining gegenüber dem käuflichem Erwerb, im Steuervorteil. Falls meine Logik nicht der FA Logik gerecht wird, bitte korrigieren. gib lieber keine empfehlungen (rechtsberatung?) hier ab. ich weiss nicht wie die frage gemeint war, deshalb habe ich nicht darauf geantwortet. die antwort war offensichtlich, völlig sinnlos die frage. wenn man hier von abmahnungen und komischen fragen liest kann einem schon anders werden. der autor des artikels scheint sein fach zu verstehen, deshalb hat er "dürfte" geschrieben, da es noch nicht durch ein gericht rechtsverbindlich geklärt ist, anscheinend. bei heise war mal zu lesen, dass mining unter die gewerbesteuer fallen müsste. lol! rechtsberatung!? hackts dir? weil user xyz in irgendeinem forum im internet was schreibt gibt er eine "rechtsberatung"? du hast schon lustige ansichten. und inwiefern sollte die frage bitte "sinnlos" sein? eben in bezug auf genannten heise artikel wurden geminte coins bisher als direkt steuerbar angesehen. soll heißen ohne 1 jahresfrist. jetzt schreibt dein autor "der sein fach versteht" das keine anschaffung vorliegt. dies wirft doch wohl vollkommen nachvollziehbar fragen auf. da möglicherweise zwar keine anschaffung vorliegt, welche also nach dem schema kauf-verkauf abgehandelt werden könnte, sondern eben eine ERZEUGUNG und eben diese kann sehr wohl steurlich gesondert betrachtet werden. made my day! und zurück zum thema: die BaFin...
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ImI
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December 20, 2013, 07:25:05 PM |
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Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt. Und das bedeutet? Dass - so meine Logik - bei der Veräußerung, geminter BTC, diese Erlöse nicht versteuert werden müssen. Also, BTC's wurden zum einem Zeitpunkt von einem Kurs bei 444 USd gemint, und dann zB. nach 2 Monaten bei einem Kurs von 777 USD verkauft. Keine Steuer. Damit wäre der Erwerb von BTC mit Mining gegenüber dem käuflichem Erwerb, im Steuervorteil. Falls meine Logik nicht der FA Logik gerecht wird, bitte korrigieren. gib lieber keine empfehlungen (rechtsberatung?) hier ab. ich weiss nicht wie die frage gemeint war, deshalb habe ich nicht darauf geantwortet. die antwort war offensichtlich, völlig sinnlos die frage. wenn man hier von abmahnungen und komischen fragen liest kann einem schon anders werden. der autor des artikels scheint sein fach zu verstehen, deshalb hat er "dürfte" geschrieben, da es noch nicht durch ein gericht rechtsverbindlich geklärt ist, anscheinend. bei heise war mal zu lesen, dass mining unter die gewerbesteuer fallen müsste. lol! rechtsberatung!? hackts dir? weil user xyz in irgendeinem forum im internet was schreibt gibt er eine "rechtsberatung"? du hast schon lustige ansichten. und inwiefern sollte die frage bitte "sinnlos" sein? eben in bezug auf genannten heise artikel wurden geminte coins bisher als direkt steuerbar angesehen. soll heißen ohne 1 jahresfrist. jetzt schreibt dein autor "der sein fach versteht" das keine anschaffung vorliegt. dies wirft doch wohl vollkommen nachvollziehbar fragen auf. da möglicherweise zwar keine anschaffung vorliegt, welche also nach dem schema kauf-verkauf abgehandelt werden könnte, sondern eben eine ERZEUGUNG und eben diese kann sehr wohl steurlich gesondert betrachtet werden. made my day! du mich auch!
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Grubenhund
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December 20, 2013, 07:35:59 PM |
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ähm...heist das nun dass ich bei der bafin ne erlaubniss holen muss (unmöglich für kleine fische) damit ich meinen miner untervermieten kann und ich dem kollegen ab und an seine coins übertrage??? wäre ja ein schlechter scherz.
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Gyrsur
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December 20, 2013, 07:47:34 PM |
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ähm...heist das nun dass ich bei der bafin ne erlaubniss holen muss (unmöglich für kleine fische) damit ich meinen miner untervermieten kann und ich dem kollegen ab und an seine coins übertrage??? wäre ja ein schlechter scherz.
machst du es privat mit ihm aus oder bietest du es öffentlich, zum beispiel über dieses forum, mit dienstleistungscharakter an? das ist die entscheidende frage, meiner meinung nach. die organisatoren/hoster müssen auf reines hosten der geräte mit selbstkonfiguration durch den eigentümer umschwenken. dann würde die ganze Bitcoin komponente für sie wegfallen und auch nicht mehr unter aufsicht der BaFin fallen. mit vertrag welcher reines hosten eines technischen gerätes als geschäftsgrund nennt.
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Grubenhund
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December 20, 2013, 07:50:03 PM |
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öffentlich. übertrieben gesagt mit einem riesen schild vor dem haus... und Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten. Erlösanteil ist doch dann wenn ich die coins zu geld mache und das geld meinem "kunden" gebe.. wenn ich ihm aber die coins gebe ist doch alles in ordnung?!
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Gyrsur
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December 20, 2013, 08:09:29 PM |
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öffentlich. übertrieben gesagt mit einem riesen schild vor dem haus... und Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten. Erlösanteil ist doch dann wenn ich die coins zu geld mache und das geld meinem "kunden" gebe.. wenn ich ihm aber die coins gebe ist doch alles in ordnung?! wieso? Erlösanteile können doch auch bitcoins sein.
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lassdas
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December 20, 2013, 08:18:49 PM |
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Ein weiteres Beispiel sind Mining-Pools, die gewerblich Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC gegen die Überlassung von Rechnerleistung durch den Nutzer anbieten. Erlösanteil ist doch dann wenn ich die coins zu geld mache und das geld meinem "kunden" gebe.. wenn ich ihm aber die coins gebe ist doch alles in ordnung?! wieso? Erlösanteile können doch auch bitcoins sein. Dann sinds aber keine Erlösanteile aus geschürften und veräußerten BTC. Ich denke, das ist der Knackpunkt, wenn ich als Pool-Betreiber die geschürften Coins für meine Nutzer veräußere, legt man das als erlaubnisspflichtige Finanzdienstleistung aus, nur gibts eh kaum Pools, die sowas machen.
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