Hmm... wenn du Waren anbietest, ist das natürlich erlaubnispflichtig, weil du dann eben ein Gewerbe führst.
Klar, aber nicht BaFin-erlaubnispflichtig - Gewerbeanmeldung reicht. Das ist eine ganz andere "Gewichtsklasse". Eine Gewerbeanmeldung habe ich nach zehn Minuten beim Ordnungsamt.
Erlaubnispflichtig wäre es nur, wenn du auf deiner Website oderso Bitcoins zu deinem eigenen Preis verkaufst, also selbst eine "Plattform wirst"
Ich gehe von einem solchen Szenario aus.
Bezüglich Gesetzesumgehung: Wenn ich es zu offensichtlich mache, klar. Aber wenn ich z.B. eine Softwarefirma habe und Lizenzen für Softwareprodukte vertreibe, könnte ich doch den Preis für eine Lizenz auf 100 Euro oder 0.45 BTC festlegen - mit Rückkaufgarantie (95 Euro oder 0.42 BTC), wobei die Währung frei gewählt werden kann. Wenn dann jemand eine Lizenz für 100 Euro kauft und für 0.42 BTC zurückgibt, dann ist das doch nicht mein Problem?